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       # taz.de -- Neues EU-Gesetz für vernetzte Geräte: Wissen, wer was sammelt
       
       > Ein neues EU-Gesetz soll mehr Transparenz bei von Unternehmen erhobene
       > Nutzer:innendaten schaffen. Doch es gibt Haken.
       
   IMG Bild: Das Auto der Zukunft, wie es auf der IAA in München präsentiert wird, ist vor allem ein Computer – der Daten sammelt
       
       Berlin taz | Das [1][Auto sammelt Daten] von der Sitzeinstellung bis zum
       Bremsverhalten, der smarte Fernseher speichert, was man so sieht, das
       E-Bike trackt Touren und Fahrstatistiken und der Hersteller der Smartwatch
       bekommt gleich einen ganzen Fundus an Gesundheitsinformationen – so etwas
       ist bei vielen Menschen mittlerweile Alltag.
       
       Ab dieser Woche Freitag könnten die Datensammlungen etwas transparenter
       werden: [2][Ein EU-Gesetz, der Data Act], soll Nutzenden Zugriff auf die
       mit ihrem Zutun gesammelten Daten geben. Damit sollen die Menschen gestärkt
       werden – und der Wettbewerb.
       
       Momentan ist es so: Was aktuelle Fernseher- oder Autogenerationen, die
       vernetzte Küchenmaschine, der Staubsaugerroboter oder Smart-Home-Geräte wie
       Thermostate oder Lampen an Daten sammeln, das bleibt in der Regel beim
       Hersteller. Der Data Act soll das ändern.
       
       „Ob bei der Smartwatch, dem vernetzten Kühlschrank oder bei Connected Cars
       – Hersteller haben keinen Monopolzugriff mehr auf die Daten, sondern müssen
       diese mit den Nutzer:innen teilen, die sie wiederum an Drittanbieter
       weitergeben können“, sagt Christine Steffen, Juristin und Expertin für
       Digitales und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
       Das Gesetz bezieht sich nicht nur auf neu auf den Markt kommende vernetzte
       Geräte, sondern auch auf bereits verkaufte.
       
       ## Schutz nicht abschließend geklärt
       
       [3][In Kraft getreten] ist der Data Act bereits vergangenes Jahr, nun endet
       die Übergangsfrist. Im Kern geht es um drei Punkte: Hersteller müssen
       offenlegen, welche Daten sie erheben. Sie müssen Nutzer:innen Zugriff
       darauf geben.
       
       Und sie müssen eigentlich ermöglichen, dass Nutzende auch Dritten Zugriff
       auf die Daten einräumen, zum Beispiel einer Autowerkstatt für eine
       Reparatur. Diese Möglichkeit zur Datenweitergabe soll nach Vorstellung der
       EU-Kommission den Wettbewerb stärken. Doch Hersteller können diese
       Möglichkeit einschränken – einer der Punkte, den
       Verbraucherschützer:innen kritisieren.
       
       Offen bleibt außerdem, wie Menschen, die von dem Recht, ihre Daten
       weiterzugeben, Gebrauch machen, geschützt werden. Für Nutzer:innen wird
       es damit praktisch unmöglich, zu überblicken, welche Konsequenzen eine
       Datenweitergabe hat.
       
       Bis Nutzer:innen etwas von den neuen Regeln merken, wird es wohl trotz
       des Stichtags ohnehin noch dauern: Die Frage, wie die Aufsicht in
       Deutschland strukturiert wird, ist noch in der Diskussion. Die
       Mustervertragsklauseln der EU-Kommission, mit denen Unternehmen dann
       Lizenzverträge mit den Nutzenden abschließen können, sind Berichten zufolge
       noch nicht final fertig. Und bei einer [4][Umfrage] des Bitkom rund 100
       Tage vor dem Stichtag gab gerade mal ein Prozent der in Deutschland
       befragten Unternehmen an, alle Regeln umgesetzt zu haben.
       
       12 Sep 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Verbraucherschuetzerin-ueber-vernetzte-Pkw/!5755748
   DIR [2] /Einigung-auf-Data-Act-der-EU/!5932865
   DIR [3] https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/news/european-data-act-enters-force-putting-place-new-rules-fair-and-innovative-data-economy
   DIR [4] https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Data-Act-Kaum-Unternehmen-vorbereitet
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Svenja Bergt
       
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