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       # taz.de -- Rigaer Straße 94: Hoffnung für die Kadterschmiede
       
       > Der Streit um die autonome Kneipe in der Rigaer 94 geht vor dem
       > Landgericht in die nächste Runde.
       
   IMG Bild: Die Kadterschmiede könnte auch in diesem Prozess wieder ohne Schaden davonkommen
       
       Berlin taz | Die Klagewelle gegen die autonome Szenekneipe Kadterschmiede
       in der Rigaer Straße 94 flutete am Mittwoch wieder einmal das Berliner
       Landgericht. Auch diesmal ging es vorrangig um Formalien, konkret um die
       [1][Zulässigkeit der Räumungsklage] und der Klägerin.
       
       Zu Beginn der Verhandlung öffnete Richter Sebastian Pörschke den Raum für
       Vergleichsgespräche. Schließlich würde sich das Zulässigkeitsproblem und
       damit der Rechtsstreit lösen, wenn man das Ganze „auf rechtliche Füße
       stellt“, sagte er und meint damit etwa einen Mietvertrag. Beide Parteien
       sind sich einig, dass sie bei einem ernsthaften Angebot gesprächsbereit
       wären. Die Klägerin – die Eigentümergesellschaft Lafone Investments mit
       Sitz in England – spricht sogar von einem Verkaufsangebot. In der
       Vergangenheit scheiterten solche Gespräche allerdings immer wieder an den
       unterschiedlichen Vorstellungen.
       
       Seit Ende 2013 wird die Kadterschmiede ohne Mietvertrag und behördliche
       Genehmigung in der besetzten Rigaer 94 betrieben. Der Treffpunkt wurde über
       die Jahre zu einem Symbol der linksradikalen Szene und ist längst über
       Berlin hinaus bekannt. Immer wieder versuchte die Eigentümergesellschaft,
       die angibt, das Gebäude seit 2015 zu besitzen, [2][die Kneipe durch
       Räumungsklagen zu vertreiben].
       
       Dabei scheitern diese immer wieder an Formalien, so wie es auch diesmal der
       Fall sein könnte. Das Hauptproblem sei wieder die inkorrekte
       Prozessvollmacht der Eigentümergesellschaft – Richter Pörschke bemängelte
       diesbezüglich fehlende Nachweise. Die Anwältinnen der Kadterschmiede werfen
       Lafone Investments zudem vor, dass die [3][Geschäftsführerin eine Strohfrau
       und das Unternehmen eine Briefkastenfirma] sei, um die wahre Identität der
       Eigentümer:innen zu verschleiern.
       
       ## Richter sieht keinen Anspruch auf Räumung
       
       Die Anwälte der Klägerin reagierten mit Empörung. „Sie neigen dazu, die
       Fiktion überzuinterpretieren“, warf einer von ihnen dem Richter vor. Sie
       forderten eine Nutzungsentschädigung der Kadterschmiede von 650 Euro pro
       Monat. Pörschke gab zu Bedenken, dass der Anspruch darauf verjährt sein
       könnte.
       
       Das Landgericht wird am 8. Oktober verkünden, ob es die Klage als zulässig
       einstuft oder nicht. Tritt Ersteres ein, wird über die Räumungsklage
       verhandelt. Zwar betonte der Richter mehrmals, dass er zu dem Fall noch
       keine abschließende Meinung habe, einen Anspruch auf Räumung sehe er
       aktuell aber nicht, sagte er. (mit dpa)
       
       17 Sep 2025
       
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