# taz.de -- Jüdische Gemeinden in Hamburg: Streit ums jüdische Erbe
> In Hamburg soll die große Synagoge wiederaufgebaut werden. An dem Bau
> entzünden sich auch widerstreitende Interessen in der jüdischen Gemeinde.
IMG Bild: Nur Reste: das Fundament der Hamburger Bornplatzsynagoge bei einer archäologischen Grabung
Protokollarisch ist das Ereignis von erstem Rang: Die Spitzen von Senat und
Bürgerschaft sind in das jüdische Gemeindezentrum im Hamburger
Grindelviertel gekommen, dort wo auch der Unicampus liegt. Es gilt, ein
fast 90 Jahre altes Unrecht zu korrigieren – die Zerstörung von
Norddeutschlands größter Synagoge während des Pogroms am 9. November 1938.
An Stellwänden im Gemeindesaals sind Architekturentwürfe zu sehen:
Seitenansicht, Aufriss, Vogelflugperspektive. Wiedererrichtet werden soll
die Synagoge am ehemaligen Bornplatz, weithin sichtbar, im neoromanischen
Stil, ungefähr so, wie sie 1905 erbaut wurde.
Geplant ist ein ganzes Ensemble von Gebäuden, das künftig ein Zentrum des
jüdischen Lebens in Hamburg sein soll – anknüpfend an die jüdisch geprägte
Geschichte des Grindelviertels. Doch bei dem versöhnlich-optimistischen
Plan wollen nicht alle mitspielen.
Das Problem ist, dass neben der Jüdischen Gemeinde Hamburg (JGH) eine
zweite Gemeinde entstanden ist, die sich von der JGH nicht vereinnahmen
lassen will.
Die JGH mit rund 2.300 Mitgliedern sieht sich selbst als Rechtsnachfolgerin
der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg, eines Dachverbandes großer,
unterschiedlich ausgerichteter Vorkriegsgemeinden, die mit der Ermordung
der Juden durch die Deutschen untergingen. Bereits im September 1945
gründeten 72 überlebende Juden die Nachfolgegemeinde, die sich schon
mangels Masse als Einheitsgemeinde verstand, das heißt zumindest dem
Anspruch nach als spirituelle Heimat für alle praktizierenden Juden.
Wesentlich jünger oder – je nach Lesart wesentlich älter – ist die Liberale
Jüdische Gemeinde in Hamburg. Sie wurde 2004 nach Konflikten mit dem
orthodox ausgerichteten Vorstand der JGH gegründet und hat circa 340
Mitglieder. Seit 2022 tritt sie mit dem Zusatz Israelitischer Tempelverband
auf. Mit diesem Namen versucht die Liberale Gemeinde an die Gründung des
reformierten Judentums 1817 in Hamburg anzuknüpfen, das sich von hier aus
über die ganze Welt verbreitete.
Verfasst als Neuer Israelitischer Tempelverein war es aus dem Bedürfnis
entstanden, den als erstarrt und nicht mehr zeitgemäß empfundenen
Gottesdienst zu modernisieren und für ein bürgerlich-deutsches Publikum
attraktiv zu machen.
Seine [1][Gründerväter sprachen vom Bedürfnis], „den fast erkalteten Sinn
für die ehrwürdige Religion der Väter wieder zu beleben“. Der alte
Gottesdienst habe sich überlebt, „er war zu einer leeren Form geworden, das
Hersagen von unverständlichen Gebeten, der abstoßende Gesang der Vorbeter,
das lärmende Treiben in den Synagogen waren nicht mehr zeitgemäß, sie
brachten keine Erbauung, befriedigten das Andachtsbedürfnis nicht“. So
zitiert es eine Festschrift zum 120-jährigen Bestehen des Israelitischen
Tempels.
Auch mit dem Tempelverein verbindet sich ein Gebäude: In einem Hinterhof in
der Hamburger Neustadt befindet sich die wahrscheinlich älteste reformierte
Synagoge der Welt, wenn auch nur als Ruine erhalten. Das dreischiffige
Gotteshaus wurde 1842 bis 1844 im klassizistisch-neugotischen Stil erbaut.
Es war die zweite Synagoge des Tempelvereins, und weil sie noch erhalten
ist, gilt sie als Geburtsstätte des Reformjudentums. Der Tempelverein will
sie wiederhaben.
Doch mit welchem Recht eigentlich? Kann ein mit 70 Jahren Abstand
gegründeter Verein einfach die Nachfolge des alten Tempelverbandes
beanspruchen? Die JGH meint: nein.
Mehr noch: Sie klagt sogar gegen diesen Anspruch. Im vergangenen Jahr
schickte sie dem Tempelverband eine Abmahnung mit der Aufforderung,
„Falschbehauptungen zu seiner Entstehungsgeschichte zu unterlassen“. Der
Tempelverband sei mitnichten eine Institution, die 200 Jahre zurückreiche,
sondern ein 2004 gegründeter Verein, der sich im Übrigen erst seit 2022
Tempelverband nenne.
Der JGH ist das wichtig, weil sie sich selbst als Rechtsnachfolgerin der
Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg, eines Dachverbandes großer
Vorkriegsgemeinden sieht, zu dem auch der Tempelverein gehörte. Die JGH
sehe sich „verpflichtet, dem falschen Narrativ des Tempelverbandes als
Rechtsnachfolger des historischen Tempelvereins sowie Hauptvertreter des
liberalen Judentums in Hamburg“ entgegenzutreten, sagte Philipp Stricharz,
der Vorsitzende der JGH dem Hamburger Abendblatt.
## Alleinvertretungsanspruch bestritten
Der Tempelverband betont, dass die JGH keinen Alleinvertretungsanspruch für
die jüdischen Gemeinden Hamburgs geltend machen könne. Seine Anwälte
verweisen auf eine entsprechende Einschätzung des Senats aus dem Jahre 1958
sowie der britischen Militärregierung 1946.
Die Briten verwiesen darauf, dass die Vereinigung sämtlicher jüdischer
Gemeinden 1937 auf Druck der Gestapo zustande gekommen sei. Eine Gemeinde
zur Rechtsnachfolgerin „der zahlreichen Gemeinden und Verbände in Hamburg“
zu erklären, würde diesen Zustand verewigen.
Für den Tempelverband ist das ein Argument gegen seine Vereinnahmung durch
die JGH. Ende Juni bekräftigte er seinen Anspruch auf Eigenständigkeit und
darauf, selbst die historische Kontinuität zu verkörpern – zumindest des
Reformjudentums: Er klagte beim Verwaltungsgericht auf Anerkennung als
Körperschaft des öffentlichen Rechts, was ihn mit der JGH gleichstellen
würde.
Und nicht nur das: Der Tempelverband möchte als „altkorporiert“ gelten, das
heißt als Körperschaft, die schon vor dem Krieg bestand – eine weitere
Provokation für die JGH.
## Unterstützung aus New York
Zur Bekanntgabe der Klage flog der Tempelverband Rabbi Sergio Bergman aus
New York ein, den Vorsitzenden der World Union for Progressive Judaism
(WUPJ) mit zwei Millionen Mitgliedern. Der Israelitische Tempelverband
Hamburg stehe „in direkter historischer und institutioneller Kontinuität
mit der Gründung des Reformjudentums 1817“, argumentiert die WUPJ. Seit
1868 bezeichne sie sich als Tempelverband und sei 1894 von der Hansestadt
Hamburg als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt worden.
Dem widerspricht der Hamburger Senat: Eine Prüfung unter Beiziehung eines
Gutachtens habe ergeben, dass nicht der damalige Tempelverein sondern der
Dachverband, dem der Tempelverein angehörte, Körperschaft des öffentlichen
Rechts gewesen sei. Dazu komme, dass sich auch eine Rechtsidentität der
2004 gegründeten Liberalen Gemeinde nicht bestätigen lasse. Die Nachfolge
einer Vorkriegsgemeinde antreten zu können, setze eine unmittelbare
Kontinuität voraus. Dagegen spreche schon die viele Zeit, die zwischen 1945
und 2004 vergangen sei.
Indes betont der Senat, er lege äußersten Wert darauf, beide Gemeinden
gleich zu behandeln. Bei Veranstaltungen wie dem Festjahr „[2][1.700 Jahre
jüdisches Leben]“ 2021 und 2022 würden stets alle eingeladen, sich zu
beteiligen. Landesleistungen an die Gemeinden würden grundsätzlich pro Kopf
bezahlt – neben Zahlungen für besondere Einrichtungen wie Schulen.
Der Senat hat dem Tempelverband in der ehemaligen Israelitischen
Töchterschule im Karolinenviertel die „Einweihung der ersten liberalen
Synagoge in Hamburg seit der Shoah“ ermöglicht, wie der Tempelverband
selbst vermeldete. Und [3][er hat die ehemalige Synagoge des Tempelvereins
in der Poolstraße erfahrbar] gemacht. Seit ein paar Monaten ragt aus einem
Torbogen ein Schild mit einem QR-Code, der zu einem virtuellen Rundgang
durch die Ruine im Hinterhof führt.
## Wunsch auf Unterstützung
Der Tempelverband weiß das zwar zu würdigen – es reicht ihm aber nicht. Er
begrüße es, dass die Bornplatzsynagoge wieder aufgebaut werden solle,
teilte er mit, um zu ergänzen: „Wir würden uns auch dieselbe Aufmerksamkeit
und Unterstützung wünschen, um wieder ein blühendes liberales Judentum in
Hamburg zu fördern.“ Wenn die JGH eine historische Kontinuität behaupte und
ihr Grundstück zurückbekomme, müsse das auch für den Tempelverband gelten.
Das Misstrauen gefördert haben die Vorgänge um die Wiederbesetzung des
Hamburger Antisemitismusbeauftragten. 2021, bei der erstmaligen Besetzung
des Ehrenamtes, hatten beide Gemeinden Stefan Hensel, Geschäftsführer eines
Trägers der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beauftragten für Jüdisches Leben
sowie die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus vorgeschlagen.
Drei Jahre später war beim Tempelverband von dem Vertrauen in Hensel nicht
mehr viel übrig. Eike Steinig, stellvertretender Vorsitzender des
Tempelverbandes, warf Hensel vor, seine Mitgliedschaft in der JGH
verschwiegen und den Tempelverband ausgegrenzt zu haben. Hensel erscheine
ihm „feindlich gesinnt“, sagte Steinig der taz.
Der Tempelverband hätte sich Hensel zwar weiterhin als
Antisemitismusbeauftragten vorstellen können, wegen dessen unterstellter
Voreingenommenheit jedoch nicht als Beauftragten für jüdisches Leben.
Steinig brachte sich selbst für das Amt ins Spiel. Der rot-grüne Senat
entschied sich jedoch, Hensel erneut zu bestellen – ohne Steinigs Bewerbung
in Betracht zu ziehen.
Der Tempelverband klagte und bekam Recht: Der Senat müsse das
Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung Steinigs fortführen. Inzwischen
hat [4][Hensel seinen Rücktritt] erklärt. Der „zeitliche Umfang des Amtes
in einer Zeit des Anstiegs antisemitischer Übergriffe sowie persönliche
Angriffe“ seien die Gründe für diesen Schritt. Er werde das Amt längstens
bis Ende des Jahres ausüben.
## Zweifel an der Eignung
Der Streit rückte die [5][Rolle der zuständigen Wissenschaftsbehörde in ein
schiefes Licht]. Behördenintern waren nämlich Zweifel an Hensels Eignung
für das Amt laut geworden. In einem Vermerk dazu heißt es: „Aus fachlicher
Sicht kann eine Neubestellung nicht empfohlen werden.“ Hensel habe
polarisierend gearbeitet, Stakeholder ausgegrenzt und sich zu wenig in der
Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus engagiert.
Die zuständige Amtsleiterin wollte diese Bedenken, wie sie eidesstattlich
versichert, in die Akten aufnehmen – wogegen sich die Behördenspitze,
namentlich die Staatsrätin Eva Gümbel (Grüne) gesperrt habe. Hensel müsse
die Stelle wieder bekommen, soll Gümbel in zwei Besprechungen deutlich
gemacht haben.
Schließlich entschied sich die Senatorin Maryam Blumenthal (Grüne), die
hoch dotierte Beamtin abzuberufen und auf einen untergeordneten, offenbar
neu geschaffenen Fantasieposten zu versetzen. Die Beamtin klagte gegen ihre
Abservierung – und bekam Recht.
Woran der Beauftragte für jüdisches Leben gescheitert ist – allen Juden
gerecht zu werden –, das soll am ehemaligen Bornplatz, dem heutigen
Joseph-Carlebach- und Salvador-Allende-Platz, die Architektur richten: Zur
Mantelbebauung der wiedererstehenden Synagoge soll als eigenes modernes
Gebäude eine Reformsynagoge gehören als Angebot an das liberale Judentum.
An sich ein bestechender Gedanke.
Doch an dieser Stelle zeigt sich eine weitere Spaltung. Denn seit neun
Jahren gibt es unter dem Dach der JGH eine weitere liberale Gruppe, die
„Reformsynagoge“, deren Mitglieder im ehemaligen Israelitischen Krankenhaus
auf St. Pauli praktizieren. Mitgründer Michael Heimann betont die Bedeutung
der JGH als Einheitsgemeinde für alle Juden. Er habe die Initiative
ergriffen, „weil ich ganz stark das Gefühl hatte, dass wir
zusammengehören“.
Die Liberale Jüdische Gemeinde in Hamburg habe jedes Recht, eine
eigenständige Gemeinde zu sein, sagt Heimann. Was ihn aber geschmerzt habe,
sei die Umbenennung in Tempelverband, denn damit gehe ein
Alleinvertretungsanspruch einher. „Damit fühle ich mich in meinem
Selbstverständnis getroffen“, sagt Heimann.
Aus seiner Sicht ist es kein Problem, liberales Judentum unter dem Dach der
JGH zu praktizieren. „Wir sind zwei getrennte Teile der jüdischen Gemeinde
Hamburg.“ Sicher sei die Reformsynagoge für Shlomo Bistritzky, den Rabbi
der orthodoxen Synagoge, „nicht das Judentum, das er unterstützen könnte“.
Die Reformsynagoge habe aber ihren eigenen Rabbi und Kantor. Überdies sehe
sich der Vorstand der JGH für alle Juden zuständig.
Dem widerspricht der Tempelverband in einer Pressemitteilung zur Causa
Antisemitismusbeauftragter scharf. „Die sogenannte Reformsynagoge fungiert
lediglich als Feigenblatt und taucht nicht einmal in der Satzung der
Gemeinde auf“, kritisierte der Gemeindevorstand. Es sei geradezu absurd,
der nicht jüdischen Öffentlichkeit weiszumachen, man sei offen für alle
Richtungen innerhalb des Judentums. „In Wirklichkeit haben liberale
Jüdinnen und Juden in der anderen Gemeinde nichts zu sagen.“
## Streng orthodox
Vertreter des Tempelverbandes sorgen sich besonders, weil Rabbi Bistritzky
der mystischen und streng orthodoxen Chabad-Bewegung angehört. Die
Darstellung der sogenannten Einheitsgemeinde als alleinige Repräsentantin
jüdischen Lebens sei daher „faktisch unzutreffend und politisch
bedenklich“.
Anlässlich des [6][Wiederaufbaus der Bornplatzsyngagoge] äußerte sich der
Tempelverband versöhnlich. „Herzenswunsch“ der Gemeinde sei es, „dass auch
die [7][Synagoge Poolstraße für uns saniert wird] und wir sie mit liberalem
jüdischem Leben wieder füllen könnten.“ Dafür sollte die Ruine „aus
moralischer Verpflichtung an den Israelitischen Tempelverband
rückübertragen“ werden.
Von der ehemaligen Synagoge stehen nur noch die Reste der Vorhalle und der
Apsis. Lange Jahre arbeitete in der Ruine eine Autowerkstatt. Seit 2003
steht sie unter Denkmalschutz. 2020 hat der Senat sie gekauft und sichern
lassen.
Eine Zukunft für das Gebäude soll in einem Workshopverfahren erarbeitet
werden, an dem auch die jüdischen Gemeinden und die Nachbarn beteiligt
werden. Die nächste Sitzung dazu soll im November stattfinden.
Der Tempelverband hat schon mal verlauten lassen, die Synagogen-Ruine in
eine Gedenkstätte des toten liberalen Judentums in Hamburg zu verwandeln,
sei eine schlechte Idee. „Das empfinden wir, als lebendige liberale
Jüdinnen und Juden, als zynisch.“
25 Oct 2025
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