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       # taz.de -- Jüdische Gemeinden in Hamburg: Streit ums jüdische Erbe
       
       > In Hamburg soll die große Synagoge wiederaufgebaut werden. An dem Bau
       > entzünden sich auch widerstreitende Interessen in der jüdischen Gemeinde.
       
   IMG Bild: Nur Reste: das Fundament der Hamburger Bornplatzsynagoge bei einer archäologischen Grabung
       
       Protokollarisch ist das Ereignis von erstem Rang: Die Spitzen von Senat und
       Bürgerschaft sind in das jüdische Gemeindezentrum im Hamburger
       Grindelviertel gekommen, dort wo auch der Unicampus liegt. Es gilt, ein
       fast 90 Jahre altes Unrecht zu korrigieren – die Zerstörung von
       Norddeutschlands größter Synagoge während des Pogroms am 9. November 1938.
       
       An Stellwänden im Gemeindesaals sind Architekturentwürfe zu sehen:
       Seitenansicht, Aufriss, Vogelflugperspektive. Wiedererrichtet werden soll
       die Synagoge am ehemaligen Bornplatz, weithin sichtbar, im neoromanischen
       Stil, ungefähr so, wie sie 1905 erbaut wurde.
       
       Geplant ist ein ganzes Ensemble von Gebäuden, das künftig ein Zentrum des
       jüdischen Lebens in Hamburg sein soll – anknüpfend an die jüdisch geprägte
       Geschichte des Grindelviertels. Doch bei dem versöhnlich-optimistischen
       Plan wollen nicht alle mitspielen.
       
       Das Problem ist, dass neben der Jüdischen Gemeinde Hamburg (JGH) eine
       zweite Gemeinde entstanden ist, die sich von der JGH nicht vereinnahmen
       lassen will.
       
       Die JGH mit rund 2.300 Mitgliedern sieht sich selbst als Rechtsnachfolgerin
       der Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg, eines Dachverbandes großer,
       unterschiedlich ausgerichteter Vorkriegsgemeinden, die mit der Ermordung
       der Juden durch die Deutschen untergingen. Bereits im September 1945
       gründeten 72 überlebende Juden die Nachfolgegemeinde, die sich schon
       mangels Masse als Einheitsgemeinde verstand, das heißt zumindest dem
       Anspruch nach als spirituelle Heimat für alle praktizierenden Juden.
       
       Wesentlich jünger oder – je nach Lesart wesentlich älter – ist die Liberale
       Jüdische Gemeinde in Hamburg. Sie wurde 2004 nach Konflikten mit dem
       orthodox ausgerichteten Vorstand der JGH gegründet und hat circa 340
       Mitglieder. Seit 2022 tritt sie mit dem Zusatz Israelitischer Tempelverband
       auf. Mit diesem Namen versucht die Liberale Gemeinde an die Gründung des
       reformierten Judentums 1817 in Hamburg anzuknüpfen, das sich von hier aus
       über die ganze Welt verbreitete.
       
       Verfasst als Neuer Israelitischer Tempelverein war es aus dem Bedürfnis
       entstanden, den als erstarrt und nicht mehr zeitgemäß empfundenen
       Gottesdienst zu modernisieren und für ein bürgerlich-deutsches Publikum
       attraktiv zu machen.
       
       Seine [1][Gründerväter sprachen vom Bedürfnis], „den fast erkalteten Sinn
       für die ehrwürdige Religion der Väter wieder zu beleben“. Der alte
       Gottesdienst habe sich überlebt, „er war zu einer leeren Form geworden, das
       Hersagen von unverständlichen Gebeten, der abstoßende Gesang der Vorbeter,
       das lärmende Treiben in den Synagogen waren nicht mehr zeitgemäß, sie
       brachten keine Erbauung, befriedigten das Andachtsbedürfnis nicht“. So
       zitiert es eine Festschrift zum 120-jährigen Bestehen des Israelitischen
       Tempels.
       
       Auch mit dem Tempelverein verbindet sich ein Gebäude: In einem Hinterhof in
       der Hamburger Neustadt befindet sich die wahrscheinlich älteste reformierte
       Synagoge der Welt, wenn auch nur als Ruine erhalten. Das dreischiffige
       Gotteshaus wurde 1842 bis 1844 im klassizistisch-neugotischen Stil erbaut.
       Es war die zweite Synagoge des Tempelvereins, und weil sie noch erhalten
       ist, gilt sie als Geburtsstätte des Reformjudentums. Der Tempelverein will
       sie wiederhaben.
       
       Doch mit welchem Recht eigentlich? Kann ein mit 70 Jahren Abstand
       gegründeter Verein einfach die Nachfolge des alten Tempelverbandes
       beanspruchen? Die JGH meint: nein.
       
       Mehr noch: Sie klagt sogar gegen diesen Anspruch. Im vergangenen Jahr
       schickte sie dem Tempelverband eine Abmahnung mit der Aufforderung,
       „Falschbehauptungen zu seiner Entstehungsgeschichte zu unterlassen“. Der
       Tempelverband sei mitnichten eine Institution, die 200 Jahre zurückreiche,
       sondern ein 2004 gegründeter Verein, der sich im Übrigen erst seit 2022
       Tempelverband nenne.
       
       Der JGH ist das wichtig, weil sie sich selbst als Rechtsnachfolgerin der
       Deutsch-Israelitischen Gemeinde zu Hamburg, eines Dachverbandes großer
       Vorkriegsgemeinden sieht, zu dem auch der Tempelverein gehörte. Die JGH
       sehe sich „verpflichtet, dem falschen Narrativ des Tempelverbandes als
       Rechtsnachfolger des historischen Tempelvereins sowie Hauptvertreter des
       liberalen Judentums in Hamburg“ entgegenzutreten, sagte Philipp Stricharz,
       der Vorsitzende der JGH dem Hamburger Abendblatt.
       
       ## Alleinvertretungsanspruch bestritten
       
       Der Tempelverband betont, dass die JGH keinen Alleinvertretungsanspruch für
       die jüdischen Gemeinden Hamburgs geltend machen könne. Seine Anwälte
       verweisen auf eine entsprechende Einschätzung des Senats aus dem Jahre 1958
       sowie der britischen Militärregierung 1946.
       
       Die Briten verwiesen darauf, dass die Vereinigung sämtlicher jüdischer
       Gemeinden 1937 auf Druck der Gestapo zustande gekommen sei. Eine Gemeinde
       zur Rechtsnachfolgerin „der zahlreichen Gemeinden und Verbände in Hamburg“
       zu erklären, würde diesen Zustand verewigen.
       
       Für den Tempelverband ist das ein Argument gegen seine Vereinnahmung durch
       die JGH. Ende Juni bekräftigte er seinen Anspruch auf Eigenständigkeit und
       darauf, selbst die historische Kontinuität zu verkörpern – zumindest des
       Reformjudentums: Er klagte beim Verwaltungsgericht auf Anerkennung als
       Körperschaft des öffentlichen Rechts, was ihn mit der JGH gleichstellen
       würde.
       
       Und nicht nur das: Der Tempelverband möchte als „altkorporiert“ gelten, das
       heißt als Körperschaft, die schon vor dem Krieg bestand – eine weitere
       Provokation für die JGH.
       
       ## Unterstützung aus New York
       
       Zur Bekanntgabe der Klage flog der Tempelverband Rabbi Sergio Bergman aus
       New York ein, den Vorsitzenden der World Union for Progressive Judaism
       (WUPJ) mit zwei Millionen Mitgliedern. Der Israelitische Tempelverband
       Hamburg stehe „in direkter historischer und institutioneller Kontinuität
       mit der Gründung des Reformjudentums 1817“, argumentiert die WUPJ. Seit
       1868 bezeichne sie sich als Tempelverband und sei 1894 von der Hansestadt
       Hamburg als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt worden.
       
       Dem widerspricht der Hamburger Senat: Eine Prüfung unter Beiziehung eines
       Gutachtens habe ergeben, dass nicht der damalige Tempelverein sondern der
       Dachverband, dem der Tempelverein angehörte, Körperschaft des öffentlichen
       Rechts gewesen sei. Dazu komme, dass sich auch eine Rechtsidentität der
       2004 gegründeten Liberalen Gemeinde nicht bestätigen lasse. Die Nachfolge
       einer Vorkriegsgemeinde antreten zu können, setze eine unmittelbare
       Kontinuität voraus. Dagegen spreche schon die viele Zeit, die zwischen 1945
       und 2004 vergangen sei.
       
       Indes betont der Senat, er lege äußersten Wert darauf, beide Gemeinden
       gleich zu behandeln. Bei Veranstaltungen wie dem Festjahr „[2][1.700 Jahre
       jüdisches Leben]“ 2021 und 2022 würden stets alle eingeladen, sich zu
       beteiligen. Landesleistungen an die Gemeinden würden grundsätzlich pro Kopf
       bezahlt – neben Zahlungen für besondere Einrichtungen wie Schulen.
       
       Der Senat hat dem Tempelverband in der ehemaligen Israelitischen
       Töchterschule im Karolinenviertel die „Einweihung der ersten liberalen
       Synagoge in Hamburg seit der Shoah“ ermöglicht, wie der Tempelverband
       selbst vermeldete. Und [3][er hat die ehemalige Synagoge des Tempelvereins
       in der Poolstraße erfahrbar] gemacht. Seit ein paar Monaten ragt aus einem
       Torbogen ein Schild mit einem QR-Code, der zu einem virtuellen Rundgang
       durch die Ruine im Hinterhof führt.
       
       ## Wunsch auf Unterstützung
       
       Der Tempelverband weiß das zwar zu würdigen – es reicht ihm aber nicht. Er
       begrüße es, dass die Bornplatzsynagoge wieder aufgebaut werden solle,
       teilte er mit, um zu ergänzen: „Wir würden uns auch dieselbe Aufmerksamkeit
       und Unterstützung wünschen, um wieder ein blühendes liberales Judentum in
       Hamburg zu fördern.“ Wenn die JGH eine historische Kontinuität behaupte und
       ihr Grundstück zurückbekomme, müsse das auch für den Tempelverband gelten.
       
       Das Misstrauen gefördert haben die Vorgänge um die Wiederbesetzung des
       Hamburger Antisemitismusbeauftragten. 2021, bei der erstmaligen Besetzung
       des Ehrenamtes, hatten beide Gemeinden Stefan Hensel, Geschäftsführer eines
       Trägers der Kinder- und Jugendhilfe, zum Beauftragten für Jüdisches Leben
       sowie die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus vorgeschlagen.
       
       Drei Jahre später war beim Tempelverband von dem Vertrauen in Hensel nicht
       mehr viel übrig. Eike Steinig, stellvertretender Vorsitzender des
       Tempelverbandes, warf Hensel vor, seine Mitgliedschaft in der JGH
       verschwiegen und den Tempelverband ausgegrenzt zu haben. Hensel erscheine
       ihm „feindlich gesinnt“, sagte Steinig der taz.
       
       Der Tempelverband hätte sich Hensel zwar weiterhin als
       Antisemitismusbeauftragten vorstellen können, wegen dessen unterstellter
       Voreingenommenheit jedoch nicht als Beauftragten für jüdisches Leben.
       Steinig brachte sich selbst für das Amt ins Spiel. Der rot-grüne Senat
       entschied sich jedoch, Hensel erneut zu bestellen – ohne Steinigs Bewerbung
       in Betracht zu ziehen.
       
       Der Tempelverband klagte und bekam Recht: Der Senat müsse das
       Bewerbungsverfahren unter Berücksichtigung Steinigs fortführen. Inzwischen
       hat [4][Hensel seinen Rücktritt] erklärt. Der „zeitliche Umfang des Amtes
       in einer Zeit des Anstiegs antisemitischer Übergriffe sowie persönliche
       Angriffe“ seien die Gründe für diesen Schritt. Er werde das Amt längstens
       bis Ende des Jahres ausüben.
       
       ## Zweifel an der Eignung
       
       Der Streit rückte die [5][Rolle der zuständigen Wissenschaftsbehörde in ein
       schiefes Licht]. Behördenintern waren nämlich Zweifel an Hensels Eignung
       für das Amt laut geworden. In einem Vermerk dazu heißt es: „Aus fachlicher
       Sicht kann eine Neubestellung nicht empfohlen werden.“ Hensel habe
       polarisierend gearbeitet, Stakeholder ausgegrenzt und sich zu wenig in der
       Bund-Länder-Kommission zur Bekämpfung von Antisemitismus engagiert.
       
       Die zuständige Amtsleiterin wollte diese Bedenken, wie sie eidesstattlich
       versichert, in die Akten aufnehmen – wogegen sich die Behördenspitze,
       namentlich die Staatsrätin Eva Gümbel (Grüne) gesperrt habe. Hensel müsse
       die Stelle wieder bekommen, soll Gümbel in zwei Besprechungen deutlich
       gemacht haben.
       
       Schließlich entschied sich die Senatorin Maryam Blumenthal (Grüne), die
       hoch dotierte Beamtin abzuberufen und auf einen untergeordneten, offenbar
       neu geschaffenen Fantasieposten zu versetzen. Die Beamtin klagte gegen ihre
       Abservierung – und bekam Recht.
       
       Woran der Beauftragte für jüdisches Leben gescheitert ist – allen Juden
       gerecht zu werden –, das soll am ehemaligen Bornplatz, dem heutigen
       Joseph-Carlebach- und Salvador-Allende-Platz, die Architektur richten: Zur
       Mantelbebauung der wiedererstehenden Synagoge soll als eigenes modernes
       Gebäude eine Reformsynagoge gehören als Angebot an das liberale Judentum.
       An sich ein bestechender Gedanke.
       
       Doch an dieser Stelle zeigt sich eine weitere Spaltung. Denn seit neun
       Jahren gibt es unter dem Dach der JGH eine weitere liberale Gruppe, die
       „Reformsynagoge“, deren Mitglieder im ehemaligen Israelitischen Krankenhaus
       auf St. Pauli praktizieren. Mitgründer Michael Heimann betont die Bedeutung
       der JGH als Einheitsgemeinde für alle Juden. Er habe die Initiative
       ergriffen, „weil ich ganz stark das Gefühl hatte, dass wir
       zusammengehören“.
       
       Die Liberale Jüdische Gemeinde in Hamburg habe jedes Recht, eine
       eigenständige Gemeinde zu sein, sagt Heimann. Was ihn aber geschmerzt habe,
       sei die Umbenennung in Tempelverband, denn damit gehe ein
       Alleinvertretungsanspruch einher. „Damit fühle ich mich in meinem
       Selbstverständnis getroffen“, sagt Heimann.
       
       Aus seiner Sicht ist es kein Problem, liberales Judentum unter dem Dach der
       JGH zu praktizieren. „Wir sind zwei getrennte Teile der jüdischen Gemeinde
       Hamburg.“ Sicher sei die Reformsynagoge für Shlomo Bistritzky, den Rabbi
       der orthodoxen Synagoge, „nicht das Judentum, das er unterstützen könnte“.
       Die Reformsynagoge habe aber ihren eigenen Rabbi und Kantor. Überdies sehe
       sich der Vorstand der JGH für alle Juden zuständig.
       
       Dem widerspricht der Tempelverband in einer Pressemitteilung zur Causa
       Antisemitismusbeauftragter scharf. „Die sogenannte Reformsynagoge fungiert
       lediglich als Feigenblatt und taucht nicht einmal in der Satzung der
       Gemeinde auf“, kritisierte der Gemeindevorstand. Es sei geradezu absurd,
       der nicht jüdischen Öffentlichkeit weiszumachen, man sei offen für alle
       Richtungen innerhalb des Judentums. „In Wirklichkeit haben liberale
       Jüdinnen und Juden in der anderen Gemeinde nichts zu sagen.“
       
       ## Streng orthodox
       
       Vertreter des Tempelverbandes sorgen sich besonders, weil Rabbi Bistritzky
       der mystischen und streng orthodoxen Chabad-Bewegung angehört. Die
       Darstellung der sogenannten Einheitsgemeinde als alleinige Repräsentantin
       jüdischen Lebens sei daher „faktisch unzutreffend und politisch
       bedenklich“.
       
       Anlässlich des [6][Wiederaufbaus der Bornplatzsyngagoge] äußerte sich der
       Tempelverband versöhnlich. „Herzenswunsch“ der Gemeinde sei es, „dass auch
       die [7][Synagoge Poolstraße für uns saniert wird] und wir sie mit liberalem
       jüdischem Leben wieder füllen könnten.“ Dafür sollte die Ruine „aus
       moralischer Verpflichtung an den Israelitischen Tempelverband
       rückübertragen“ werden.
       
       Von der ehemaligen Synagoge stehen nur noch die Reste der Vorhalle und der
       Apsis. Lange Jahre arbeitete in der Ruine eine Autowerkstatt. Seit 2003
       steht sie unter Denkmalschutz. 2020 hat der Senat sie gekauft und sichern
       lassen.
       
       Eine Zukunft für das Gebäude soll in einem Workshopverfahren erarbeitet
       werden, an dem auch die jüdischen Gemeinden und die Nachbarn beteiligt
       werden. Die nächste Sitzung dazu soll im November stattfinden.
       
       Der Tempelverband hat schon mal verlauten lassen, die Synagogen-Ruine in
       eine Gedenkstätte des toten liberalen Judentums in Hamburg zu verwandeln,
       sei eine schlechte Idee. „Das empfinden wir, als lebendige liberale
       Jüdinnen und Juden, als zynisch.“
       
       25 Oct 2025
       
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