# taz.de -- Meta vor Gericht: Sammelklagen gegen Datensammeln
> Zwei Verfahren machen es Nutzer:innen von Facebook und Instagram
> leichter, gegen deren Datenhunger vorzugehen. Betroffene können auf Geld
> hoffen.
IMG Bild: Meta weiß viel über seine Nutzer:innen
Einen linken Fußballverein gelikt? Nach der Pille danach gesucht oder nach
einer Reha-Klinik mit Schwerpunkt Suchterkrankungen? Sex-Toys gekauft? Das
sind nur wenige Beispiele für Daten, die der US-Konzern Meta, in dessen
Besitz sich unter anderem Facebook und Instagram befinden, über
Nutzer:innen haben kann. Gesammelt auf eigenen Webseiten – und auf
Seiten, die kleine Programme von Meta einbinden.
Dagegen regt sich nun Widerstand: Mit einer [1][Sammelklage] will ein
österreichischer Verbraucherverband gemeinsam mit einer spezialisierten
Kanzlei aus Berlin es Betroffenen erleichtern, dagegen vorzugehen.
Rund 33 Millionen Nutzende von Facebook in Deutschland, plus rund 47
Millionen von Instagram – das macht eine ganze Menge Menschen, für die
diese Sammelklage gegen den US-Konzern Meta interessant sein könnte.
Mindestens. Denn diese Zahlen beziehen sich auf die monatlich aktiven
Nutzer:innen.
Doch auch, wer einfach nur ein Konto hat, aber selten reinschaut, kann sich
der Klage anschließen. Der österreichische Verbraucherschutzverein (VSV),
einer der Akteure hinter der Klage, beziffert die Schadensersatzforderungen
auf 5.000 Euro für volljährige und 10.000 Euro für minderjährige
Nutzer:innen. Dazu kommen die Forderungen nach Auskunft und Löschung der
illegal gesammelten Daten sowie Unterlassung.
## Mehrere tausend Anmeldungen
„Es gibt in Deutschland bereits etliche für Verbraucher positive Urteile“,
sagt Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, über die Aussichten des Verfahrens.
Bislang seien in Österreich und Deutschland jeweils über 15.000 Anmeldungen
von Betroffenen eingegangen, die sich der Sammelklage anschließen wollen.
Die Argumentation ist folgende: Viele Webseiten und Apps auch in
Deutschland binden Werkzeuge von Meta ein. In der Branche sind sie unter
dem Namen „Meta Business Tools“ bekannt. Der Konzern selbst beschreibt
diese Werkzeuge so: „Sie unterstützen Website-Betreiber*innen,
Publisher*innen, App-Entwickler*innen und Business-Partner, darunter auch
Werbetreibende, bei der Integration ihrer Apps und Websites und beim Teilen
ihrer Daten mit Meta.“ Damit kann der Konzern gleichzeitig Daten über die
Nutzer:innen auch über die konzerneigenen Plattformen hinaus sammeln.
Meta erstelle, so der VSV, eine Art digitalen Fingerabdruck, anhand dessen
er Menschen identifizieren kann, unabhängig davon, auf welchen Seiten sie
unterwegs sind und ob sie gerade auf einer Meta-Plattform eingeloggt sind
oder nicht. Selbst, wenn jemand die eigene Mail-Adresse oder Telefonnummer
ändere, gehe die Identifizierung weiter. Metas Praxis widerspreche der
[2][Europäischen Datenschutz-Grundverordnung] und sei ein Grund für
Schadensersatz. Meta selbst weist die Vorwürfe zurück, ein Sprecher
bezeichnet sie als „unbegründete Behauptungen“.
Hinter der Klage stehen neben dem VSV die Berliner Verbraucherkanzlei „BK
Baumeister und Kollegen“ sowie ein österreichischer Prozessfinanzierer.
Verbraucher:innen haben daher keine Kosten und tragen auch kein Risiko,
falls das Gericht doch Meta recht gibt. Muss Meta zahlen, erhält der
Prozessfinanzierer einen Anteil von 9,5 Prozent des den Betroffenen jeweils
zugesprochenen Betrags. Im Verbandsklageregister des Bundesamtes für Justiz
(BfJ) soll die Klage in Kürze eingetragen sein. Sobald das passiert ist,
können sich Betroffene dafür registrieren. Oder sie melden sich jetzt schon
über den VSV an, dann übernimmt der Verband die Anmeldung beim BfJ.
## Die zweite Sammelklage
Das Verfahren um Metas „Business Tools“ ist nicht die einzige Sammelklage,
die derzeit gegen den US-Konzern läuft. Eine weitere ist die Konsequenz aus
einem Datenleck bei Facebook, das vor rund vier Jahren bekannt wurde. In
den Jahren davor hatten Kriminelle eine Lücke in der Freundefinder-Funktion
der Plattform ausgenutzt und die Daten von weltweit rund 530 Millionen
Facebook-Nutzer:innen abgegriffen. Die Telefonnummer war immer dabei, dazu
kam bei vielen der Name, teilweise auch E-Mail-Adresse, Geburtsdatum,
Wohnort und Beziehungsstatus. Das Leck wurde bekannt, als die Daten online
zum Kauf angeboten wurden.
„Die Daten können zum Beispiel für Identitätsdiebstahl genutzt werden, aber
auch für andere Betrügereien“, sagt Ronny Jahn, Experte für Sammelklagen
beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Für den Enkeltrick, bei dem
Kriminelle sich am Telefon als Familienmitglied in Not ausgeben und
eindringlich um Geld bitten, reicht es bereits, wenn die Telefonnummer in
falsche Hände gerät. Und auch beim Social Engineering können die Daten
helfen. Also dabei, dass Kriminelle zum Beispiel über betrügerische Mails
weitere persönliche Daten abfischen und sich somit Zugang zu persönlichen
Konten wie E-Mail oder Bank verschaffen.
Der vzbv hat die Sammelklage eingereicht, Betroffene können sich bereits
jetzt anschließen, indem sie sich für das Verfahren [3][beim BfJ
registrieren]. Um zu überprüfen, ob man zu den Betroffenen gehört, hat der
Verband unter [4][verbraucherzentrale.de/verfahren/facebook] einen Check
eingerichtet.
Die Summe der Schadensersatzforderung richtet sich danach, welche Daten
jeweils abgegriffen wurden. Ist es der komplette Satz der Datenpunkte von
Telefonnummer bis Beziehungsstatus, sind es 600 Euro. Verbraucherschützer
Jahn zufolge haben sich bislang mehr als 19.000 Nutzer:innen für das
Verfahren registriert. Möglich ist das noch bis drei Wochen nach dem
letzten mündlichen Verhandlungstermin.
## Meta weist Vorwürfe zurück
Ein Meta-Sprecher teilt zu den beiden Verfahren mit: „Wir widersprechen
diesen unbegründeten Behauptungen entschieden und werden uns energisch
dagegen verteidigen. Wir fordern alle Personen auf, die Fakten sorgfältig
zu prüfen, bevor sie sich unbegründeten Klagen anschließen.“ Er verweist
auf „tausende“ ähnliche Einzelklagen, die bereits von deutschen Gerichten
zurückgewiesen worden seien.
Die Stiftung Warentest geht von rund 1.000 Klagen aus, in denen die
Betroffenen in der Sache nicht recht bekommen haben. Allerdings weist die
Stiftung darauf hin, dass sie die Begründungen zu diesen Urteilen für
dürftig hält.
Möglich gemacht wurden sowohl diese Einzelklagen als auch die Sammelklage
zum Facebook-Leck erst durch ein [5][Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)]
im vergangenen Jahr. Er entschied dabei etwas Wegweisendes: Um
Schadensersatz zu erhalten, müssen Betroffene nicht unbedingt eine konkrete
finanzielle Schadenshöhe nachweisen können.
„Als immaterieller Schaden gilt bereits der bloße Kontrollverlust über die
Daten“, formulierte es der Vorsitzende Richter Stephan Seiters damals. Was
die Höhe angeht, nannte das Gericht eine Summe von 100 Euro. Entsprechend
mehr könnte es sein, wenn es um mehr Daten geht und ein konkreter Schaden
geltend gemacht werden kann. Zum Beispiel, wenn Betroffene nachweisen
können, dass die Telefonnummer für betrügerische Anrufe genutzt wurde oder
der Datensatz für Identitätsdiebstahl.
[6][Mittlerweile listet die Stiftung Warentest rund 150 Verfahren] auf, in
denen Nutzer:innen in der Sache vor Gericht recht bekommen haben –
rechtskräftig sind die Urteile allerdings noch nicht.
Ein erster Verhandlungstermin für die Facebook-Sammelklage fand derweil
Mitte Oktober statt – dabei ging es aber im Wesentlichen um Formalia.
Verbraucherschützer Jahn kündigt jedenfalls an, sollte sie zunächst keinen
Erfolg haben, vor den Bundesgerichtshof weiterzuziehen.
25 Oct 2025
## LINKS
DIR [1] https://www.meta-klage.de/
DIR [2] /Datenschutzgrundverordnung/!t5300503
DIR [3] https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/VerbandsklageregisterMusterfeststellungsklagenregister/Verbandsklagenregister/Verbandsklagen/Klagen/202502/VRUG_2_2025_node.html
DIR [4] https://www.verbraucherzentrale.de/verfahren/facebook
DIR [5] /Schadensersatz-wegen-Facebook-Datenleck/!6047117
DIR [6] https://www.test.de/Facebook-Datenpanne-Schmerzensgeld-nach-Hacker-Erfolg-5933730-0/
## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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