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       # taz.de -- Verfassungsklage gegen Klimaschutzgesetz: Umwelt-Sachverständigenrat gibt Klimaklagen Rückenwind
       
       > Regierungsberater*innen stützen mehrere Verfassungsbeschwerden
       > gegen das reformierte Klimaschutzgesetz. Es gefährde verbindliche
       > Klimaziele.
       
   IMG Bild: Verkehr ist einer der Sektoren, die regelmäßig ihre Sektorziele überschreiten
       
       Berlin taz | Wissenschaftlicher Rückhalt für Klimaklagen: Der
       Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), der die Bundesregierung
       wissenschaftlich berät, stützt die Argumentation mehrerer
       [1][Verfassungsbeschwerden gegen das deutsche Klimaschutzgesetz] in seiner
       von der Ampelregierung im vergangenen Jahr geänderten Form. Das geht aus
       einer [2][Stellungnahme der Expert*innen] gegenüber dem
       Bundesverfassungsgericht vom Mittwoch hervor.
       
       Die Novellierung gefährdet gemäß dem Gremium das Erreichen verbindlicher
       Klimaziele. Seine aktuellen Berechnungen zeigen zudem, dass das
       verbleibende deutsche CO₂-Budget rasch schrumpft und für die
       Temperaturobergrenze von 1,5 Grad bereits überschritten ist.
       
       Vor der Novellierung mussten die zuständigen Bundesministerien
       Sofortprogramme vorlegen, wenn die Sektoren in ihrem Zuständigkeitsgebiet –
       etwa Verkehr, Energie oder Landwirtschaft – die gesetzlichen Grenzen zum
       CO₂-Ausstoß in einem Jahr verfehlt hatten.
       
       Das ist durch die Reform in dieser Form entfallen. Seitdem ist nur noch das
       übergeordnete Klimaziel für ganz Deutschland entscheidend. Die
       Bundesregierung muss zudem erst dann nachsteuern, wenn sich über zwei
       aufeinanderfolgende Jahre abzeichnet, dass sie beim Klimaziel bis 2030
       nicht auf Kurs ist.
       
       ## Klima braucht verbindliche Sektorenziele
       
       Der SRU schreibt: „In denjenigen [3][Sektoren, die regelmäßig ihre
       Sektorziele überschreiten,] werden ohne verbindliche Sektorziele, ohne
       politischen Druck durch das verantwortliche Ressort und ohne drohendes
       Sofortprogramm weiter die Anreize reduziert, weitergehende Maßnahmen zu
       ergreifen.“ Sektoren, die Klimaziele ambitioniert verfolgen und erreichen,
       könnten es für ungerecht erachten, „wenn sie die Lasten anderer Sektoren
       tragen sollen“.
       
       „Ohne klare Sektorziele und Ressortverantwortung gibt es im Kabinett keinen
       starken ‚Erfüllungsanreiz‘ mehr“, heißt es beim SRU. Das neue
       Nachsteuerungsprinzip mache eine Verschiebung des Klimaschutzes in die
       Zukunft wahrscheinlicher.
       
       Das Gutachten gebe den Verfassungsbeschwerden „noch einmal deutlichen
       Rückenwind“, sagt Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe. „Statt die
       Abschaffung der Sektorziele zu verteidigen und Verantwortung weiterhin zu
       verwässern, braucht es endlich eine Politik, die das Pariser Abkommen ernst
       nimmt und das CO₂-Budget als verbindliche Grenze begreift.“
       
       Die Umwelthilfe ist eine der Umweltorganisationen, die im vergangenen Jahr
       [4][Verfassungsbeschwerde gegen die Reform des Klimaschutzgesetzes
       eingereicht hatten], da sie das Grundrecht auf Leben und körperliche
       Unversehrtheit verletze.
       
       16 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Novelle-des-Klimaschutzgesetzes/!6016453
   DIR [2] https://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2024_2028/2025_10_BVerfG.html
   DIR [3] /Verkehrswende/!6112401
   DIR [4] /Verfassungsbeschwerde-gegen-Regierung/!6023562
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Theresa Walter
       
       ## TAGS
       
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