# taz.de -- Frankreich beschließt Ja-heißt-Ja: Deutschland muss nachziehen
> Die Assemblée nationale hat Konsens in die strafrechtliche Definition von
> Vergewaltigungen aufgenommen. Ein Schritt, der hierzulande überfällig
> ist.
IMG Bild: Die Scham muss die Seite auch in Deutschland wechseln, denn nur ein Ja ist ein Ja
Eigentlich ist die Entscheidung längst überfällig. Denn Deutschland hat die
[1][Istanbul-Konvention, ein völkerrechtlicher Vertrag zum Schutz von
Frauen], bereits 2017 ratifiziert, im Februar 2018 ist sie dann in Kraft
getreten. Seitdem wurde Artikel 36 [2][in Deutschland jedoch noch nicht
umgesetzt].
Anders als in Frankreich, wo die Assemblée nationale am Donnerstag mit
großer Mehrheit Konsens ausdrücklich [3][in die strafrechtliche Definition
von Vergewaltigung und sexueller Nötigung aufgenommen hat] – so wie es die
Istanbul-Konvention vorsieht. Das heißt, dass alle sexuellen Handlungen die
explizite Zustimmung des Gegenübers erfordern: also Ja-heißt-Ja.
Deutschland muss jetzt dringend nachziehen.
Artikel 36 der Konvention bestimmt nämlich, dass „nicht einverständliche
sexuell bestimmte Handlungen“ strafbar sind. Obwohl Deutschland dazu
verpflichtet ist, das im eigenen Gesetz zu verankern, gilt hier stattdessen
immer noch, dass eine sexuelle Handlung nur dann strafbar ist, wenn das
Opfer die Handlung explizit ablehnt, wenn sie etwa durch Drohung oder
Gewalt erzwungen wurde, oder wenn das Opfer überrascht wurde: also
Nein-heißt-Nein.
## „Ja-heißt-Ja“ funktioniert
Die abschließende Abstimmung in Frankreich zu der Gesetzesreform findet
kommende Woche statt. Etwas mehr als ein Jahr, nachdem das Urteil im
Pelicot-Prozess verkündet wurde. Das setzt nicht nur ein Zeichen, sondern
ist dazu auch ein klarer Sieg für die MeToo-Bewegung.
Denn [4][Statistiken zeigen, dass „Ja-heißt-Ja“ wirkt]. In den Ländern, in
denen diese konsensbasierte Definition gilt, werden mehr Täter von
sexualisierter Gewalt verurteilt. Zu diesen Ländern gehören unter anderem
Norwegen, [5][Schweden], Dänemark, Griechenland und [6][Spanien]. In
Deutschland ist [7][die Verurteilungsquote bei Vergewaltigungen
erschreckend niedrig]. Viele Verfahren werden noch vor einem Urteil
eingestellt.
Es ist also höchste Zeit, das nachzuholen, was viele Mitunterzeichner der
Konvention bereits geschafft haben. Würde sich etwa Friedrich Merz dafür
einsetzen, könnte er damit beweisen, [8][wie sehr ihm der Schutz von Frauen
wirklich am Herzen liegt].
24 Oct 2025
## LINKS
DIR [1] https://rm.coe.int/1680462535
DIR [2] /10-Jahre-Istanbul-Konvention/!5766207
DIR [3] https://www.lemonde.fr/societe/article/2025/10/23/reecriture-du-viol-dans-le-code-penal-l-introduction-de-la-notion-de-consentement-validee-par-l-assemblee-nationale_6648989_3224.html
DIR [4] /Juristin-erklaert-Ja-heisst-Ja-Reglung-Sollte-Deutschland-Norwegen-und-Frankreich-folgen/!6079035
DIR [5] https://news.trust.org/item/20200622163231-zaoj7/?utm_source=chatgpt.com
DIR [6] https://www.ine.es/dyngs/Prensa/en/ECAECM2024.htm?utm_source=chatgpt.com
DIR [7] https://www.tagesschau.de/investigativ/report-muenchen/verurteilungen-vergewaltigung-101.html
DIR [8] /Friedrich-Merz-ist-kein-Feminist/!6122098
## AUTOREN
DIR Valérie Catil
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