URI: 
       # taz.de -- Erfolg für Equal Pay: Mitarbeiterin muss sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben
       
       > Eine Abteilungsleiterin von Daimler klagte auf Gleichbehandlung bei der
       > Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
       
   IMG Bild: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
       
       Erfurt taz | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Rückschritt bei
       Equal-Pay-Klagen verhindert. [1][Im Fall einer Abteilungsleiterin von
       Daimler] entschied es, dass ihre Entschädigung sich am Gehalt eines
       besonders gut verdienenden Kollegen orientieren kann – und nicht nur am
       Mittelwert (Median) der männlichen Abteilungsleiter. Die Klägerin, seit 15
       Jahren Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks, stellte nach ihrer Elternzeit
       fest, dass sie deutlich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen. Da
       sie das Gehalt eines Kollegen kannte, forderte sie für sich die gleiche
       Bezahlung ein.
       
       Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart sprach ihr zuvor eine
       Entschädigung von 130.000 Euro für vier Jahre zu. Die Summe orientierte
       sich am Mittelwert der männlichen Abteilungsleiter. Sie habe keinen
       Anspruch auf das gleiche Gehalt wie der Kollege, der besonders gut
       verdiene.
       
       Das war eine Abkehr von der bisherigen Berechnung der Entschädigung,
       [2][weshalb die Frau in Revision zum BAG zog]. Unterstützt wurde sie
       [3][von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und deren Anwältin Sarah
       Lincoln]. „Frauen müssen sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben“, sagte
       sie vor dem BAG.
       
       Die Daimler-Anwältin Mona Herzig argumentierte, dass Equal Pay keine
       leistungsgemäße Bezahlung verhindern dürfe. „Es kann nicht sein, dass alle
       mit den Spitzenverdienern gleich behandelt werden“. Im Fall der Klägerin
       sei die Schlechterbezahlung gerechtfertigt. Sie habe „im Quervergleich
       nicht so gut performt“ und auch weniger verdient als der Mittelwert der
       weiblichen Abteilungsleiter. Deutlicher wurde Herzig nicht.
       
       ## Für den Vergleich genügt ein besser verdienender Mann
       
       Das BAG bestätigte jedoch die bisherige Rechtsprechung, gestützt auf
       Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Für eine Klage reiche es aus, einen
       besser verdienenden Kollegen mit gleichwertiger Arbeit zu benennen,
       erklärte die Vorsitzende Richterin Martina Ahrendt. In diesem Fall greife
       die Vermutung einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen
       Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Arbeitgeber könne diese Vermutung nur
       entkräften, wenn er sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung nachweise.
       Gelingt ihm das nicht, habe die Frau Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie
       der Mann.
       
       Das BAG sprach der Klägerin jedoch nicht die geforderten 420.000 Euro zu,
       sondern verwies den Fall zurück an das LAG. Dort muss Daimler Trucks nun
       darlegen, warum die Abteilungsleiterin schlechter bezahlt wird.
       
       Auch nach dem Urteil gibt es keinen Anspruch, das Gehalt eines Kollegen zu
       erfahren. Das Entgelttransparenzgesetz erlaubt lediglich, die
       Durchschnittsgehälter von Männern und Frauen zu erfragen. GFF-Anwältin
       Sarah Lincoln rät Frauen daher: „Fragen Sie die Kollegen, wie viel sie
       verdienen!“
       
       24 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Equal-Pay-Klage/!6122450
   DIR [2] /Equal-Pay-Klage/!6122450
   DIR [3] /Juristin-Sarah-Lincoln/!5959796
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Equal Pay
   DIR Daimler
   DIR Bundesarbeitsgericht
   DIR Gehalt
   DIR Klage
   DIR GNS
   DIR Social-Auswahl
   DIR Reden wir darüber
   DIR Gleichberechtigung
   DIR Feminismus
   DIR Equal Pay
   DIR Gender Studies
   DIR Kolumne Nur öppis chliises*
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Equal-Pay-Klage: Nächste Runde im Verfahren gegen Daimler
       
       Eine Abteilungsleiterin klagt gegen ihren Arbeitgeber Daimler Truck. Sie
       will so viel Geld wie ein Kollege mit vergleichbarer Erfahrung und
       Position.
       
   DIR Professorin über Gender-Studies: „Es wird versucht, uns in eine Krise zu bringen“
       
       Die Geschlechterforschung steht unter massivem politischen Beschuss. Nicht
       nur in den USA sei die Disziplin gefährdet, sagt Professorin Tina Spies.
       
   DIR EM-Berichterstattung: Mehr Hype als Journalismus
       
       Rund um den Frauenfußball agieren Journalist:innen am liebsten
       freundlich, empowernd, solidarisch. Doch das zahnlose Jubeln hilft nicht.