# taz.de -- Erfolg für Equal Pay: Mitarbeiterin muss sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben
> Eine Abteilungsleiterin von Daimler klagte auf Gleichbehandlung bei der
> Bezahlung. Das Bundesarbeitsgericht gab ihr im Wesentlichen Recht.
IMG Bild: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt
Erfurt taz | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einen Rückschritt bei
Equal-Pay-Klagen verhindert. [1][Im Fall einer Abteilungsleiterin von
Daimler] entschied es, dass ihre Entschädigung sich am Gehalt eines
besonders gut verdienenden Kollegen orientieren kann – und nicht nur am
Mittelwert (Median) der männlichen Abteilungsleiter. Die Klägerin, seit 15
Jahren Abteilungsleiterin bei Daimler Trucks, stellte nach ihrer Elternzeit
fest, dass sie deutlich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen. Da
sie das Gehalt eines Kollegen kannte, forderte sie für sich die gleiche
Bezahlung ein.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart sprach ihr zuvor eine
Entschädigung von 130.000 Euro für vier Jahre zu. Die Summe orientierte
sich am Mittelwert der männlichen Abteilungsleiter. Sie habe keinen
Anspruch auf das gleiche Gehalt wie der Kollege, der besonders gut
verdiene.
Das war eine Abkehr von der bisherigen Berechnung der Entschädigung,
[2][weshalb die Frau in Revision zum BAG zog]. Unterstützt wurde sie
[3][von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und deren Anwältin Sarah
Lincoln]. „Frauen müssen sich nicht mit Mittelmaß zufriedengeben“, sagte
sie vor dem BAG.
Die Daimler-Anwältin Mona Herzig argumentierte, dass Equal Pay keine
leistungsgemäße Bezahlung verhindern dürfe. „Es kann nicht sein, dass alle
mit den Spitzenverdienern gleich behandelt werden“. Im Fall der Klägerin
sei die Schlechterbezahlung gerechtfertigt. Sie habe „im Quervergleich
nicht so gut performt“ und auch weniger verdient als der Mittelwert der
weiblichen Abteilungsleiter. Deutlicher wurde Herzig nicht.
## Für den Vergleich genügt ein besser verdienender Mann
Das BAG bestätigte jedoch die bisherige Rechtsprechung, gestützt auf
Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs. Für eine Klage reiche es aus, einen
besser verdienenden Kollegen mit gleichwertiger Arbeit zu benennen,
erklärte die Vorsitzende Richterin Martina Ahrendt. In diesem Fall greife
die Vermutung einer Diskriminierung nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Arbeitgeber könne diese Vermutung nur
entkräften, wenn er sachliche Gründe für die Ungleichbehandlung nachweise.
Gelingt ihm das nicht, habe die Frau Anspruch auf die gleiche Bezahlung wie
der Mann.
Das BAG sprach der Klägerin jedoch nicht die geforderten 420.000 Euro zu,
sondern verwies den Fall zurück an das LAG. Dort muss Daimler Trucks nun
darlegen, warum die Abteilungsleiterin schlechter bezahlt wird.
Auch nach dem Urteil gibt es keinen Anspruch, das Gehalt eines Kollegen zu
erfahren. Das Entgelttransparenzgesetz erlaubt lediglich, die
Durchschnittsgehälter von Männern und Frauen zu erfragen. GFF-Anwältin
Sarah Lincoln rät Frauen daher: „Fragen Sie die Kollegen, wie viel sie
verdienen!“
24 Oct 2025
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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