# taz.de -- Zu wenig Verbraucher*innenschutz: EU-Kommission mahnt Tiktok, Instagram und Facebook ab
> Einspruch erheben gegen die Löschung von Posts oder ganzen Accounts
> erheben oder Fake News melden? Ist bei den Plattformen oft schwierig.
IMG Bild: Steht am Pranger: Meta-Chef Mark Zuckerberg hat der EU schon vorgeworfen, ihre Digitalgesetze würden „Zensur institutionalisieren“
afp | Die Online-Dienste [1][Tiktok], [2][Instagram] und Facebook verstoßen
nach Einschätzung aus Brüssel gegen EU-Regeln für mehr Verbraucherschutz im
Netz. Die EU-Kommission bescheinigte Instagram und Facebook am Freitag
Mängel bei den Beschwerdemöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Brüssel
warf den beiden Diensten sowie der Videoplattform Tiktok zudem vor,
Forschern nicht ausreichend Zugang zu ihren Daten zu geben und damit eine
unabhängige Kontrolle zu behindern.
Es geht unter anderem um Fälle, in denen die Plattformen Profile sperren
oder Beiträge wegen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen löschen.
Nutzerinnen und Nutzer haben laut EU-Gesetz ein Recht darauf, Beschwerde
gegen solche Entscheidungen einzulegen. Facebook und Instagram haben zwar
eine Anlaufstelle für die Beschwerden, nach Angaben der EU-Kommission
können Betroffene dort aber keine Beweisdokumente einreichen.
Brüssel bemängelt zudem das System, mit dem Nutzerinnen und Nutzer
verbotene Inhalte oder Falschinformationen melden können. Diese Funktion
scheine auf Facebook und Instagram nicht gut zu funktionieren, teilte die
Kommission mit. Sie kritisierte zudem, dass die Plattformen bei einer
Meldung persönliche Informationen abfragen.
Instagram und Facebook gehören zum [3][Meta-Konzern] von Mark Zuckerberg.
Gegen das Unternehmen sowie gegen die Videoplattform Tiktok laufen in
Brüssel noch weitere Verfahren wegen mutmaßlichen Verstößen gegen die
EU-Digitalregeln (Digital Services Act, DSA), dabei geht es unter anderem
um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen oder
Pornografie.
Die beiden Firmen können nun auf die Vorwürfe der Kommission eingehen und
Zugeständnisse machen. Reichen diese der Kommission nicht aus, kann sie
Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
der Firmen verhängen. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die
Ermittler die Maximalstrafe aussprechen.
24 Oct 2025
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