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       # taz.de -- Zu wenig Verbraucher*innenschutz: EU-Kommission mahnt Tiktok, Instagram und Facebook ab
       
       > Einspruch erheben gegen die Löschung von Posts oder ganzen Accounts
       > erheben oder Fake News melden? Ist bei den Plattformen oft schwierig.
       
   IMG Bild: Steht am Pranger: Meta-Chef Mark Zuckerberg hat der EU schon vorgeworfen, ihre Digitalgesetze würden „Zensur institutionalisieren“
       
       afp | Die Online-Dienste [1][Tiktok], [2][Instagram] und Facebook verstoßen
       nach Einschätzung aus Brüssel gegen EU-Regeln für mehr Verbraucherschutz im
       Netz. Die EU-Kommission bescheinigte Instagram und Facebook am Freitag
       Mängel bei den Beschwerdemöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer. Brüssel
       warf den beiden Diensten sowie der Videoplattform Tiktok zudem vor,
       Forschern nicht ausreichend Zugang zu ihren Daten zu geben und damit eine
       unabhängige Kontrolle zu behindern.
       
       Es geht unter anderem um Fälle, in denen die Plattformen Profile sperren
       oder Beiträge wegen Verstößen gegen die Geschäftsbedingungen löschen.
       Nutzerinnen und Nutzer haben laut EU-Gesetz ein Recht darauf, Beschwerde
       gegen solche Entscheidungen einzulegen. Facebook und Instagram haben zwar
       eine Anlaufstelle für die Beschwerden, nach Angaben der EU-Kommission
       können Betroffene dort aber keine Beweisdokumente einreichen.
       
       Brüssel bemängelt zudem das System, mit dem Nutzerinnen und Nutzer
       verbotene Inhalte oder Falschinformationen melden können. Diese Funktion
       scheine auf Facebook und Instagram nicht gut zu funktionieren, teilte die
       Kommission mit. Sie kritisierte zudem, dass die Plattformen bei einer
       Meldung persönliche Informationen abfragen.
       
       Instagram und Facebook gehören zum [3][Meta-Konzern] von Mark Zuckerberg.
       Gegen das Unternehmen sowie gegen die Videoplattform Tiktok laufen in
       Brüssel noch weitere Verfahren wegen mutmaßlichen Verstößen gegen die
       EU-Digitalregeln (Digital Services Act, DSA), dabei geht es unter anderem
       um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewaltdarstellungen oder
       Pornografie.
       
       Die beiden Firmen können nun auf die Vorwürfe der Kommission eingehen und
       Zugeständnisse machen. Reichen diese der Kommission nicht aus, kann sie
       Bußgelder in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes
       der Firmen verhängen. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die
       Ermittler die Maximalstrafe aussprechen.
       
       24 Oct 2025
       
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