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       # taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 11.000 Personen ließen den Geschlechtseintrag ändern
       
       > Seit August 2024 können Menschen einen Antrag auf Änderung ihres
       > Geschlechtseintrags beim Standesamt stellen. Im ersten Jahr haben
       > Tausende davon Gebrauch gemacht.
       
   IMG Bild: Das Selbstbestimmungsgesetz wird ein Jahr alt: In großen Städten haben mehr als 11.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen
       
       Berlin epd | Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes [1][vor einem
       Jahr] haben mehr als 11.000 Personen in den größten deutschen Städten ihren
       Geschlechtseintrag ändern lassen. Das zeigt eine Umfrage des Evangelischen
       Pressedienstes (epd) unter den 20 größten Städten und Landeshauptstädten in
       Deutschland. Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024.
       
       Die meisten Anträge wurden in Berlin beurkundet, hier ließen rund 2.400
       Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. In Hamburg wurden insgesamt rund
       900 Änderungen wirksam, in München und Köln je knapp 700. In Frankfurt
       entschieden sich gut 440 Menschen für ein anderes Geschlecht, in Düsseldorf
       300.
       
       Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden hingegen in Leipzig die meisten
       Änderungen vollzogen. Hier gab es mit gut 900 wirksamen Anträgen 151
       Änderungen pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86).
       
       Nicht alle Städte können Angaben zur Häufigkeit der jeweiligen
       Änderungswünsche machen. Aus den Rückmeldungen auf die epd-Umfrage ließ
       sich jedoch ein leichter Trend ablesen, dass vormals weibliche Personen
       häufiger ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Am häufigsten kam demnach
       der Wechsel von weiblich zu männlich vor. Seltener ließen Menschen ihren
       Eintrag zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ ändern.
       
       ## Erklärungen werden selten abgelehnt
       
       Seit August 2024 konnten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern
       wollen, beim Standesamt einen Antrag stellen. Nach drei Monaten und
       höchstens bis sechs Monate nach der Anmeldung können Betroffene dann eine
       Erklärung beim Standesamt abgeben, die beurkundet wird. Erklärungen müssen
       an das Standesamt des Geburtsorts weitergegeben werden.
       
       Daher liegt die Zahl der Erklärungen in fast allen Städten sogar noch
       höher, weil eigentlich ein anderes Standesamt zuständig war. Im Nürnberger
       Standesamt wurden beispielsweise 290 Erklärungen wirksam, aber nur 138
       Menschen haben dort auch ihre Erklärung abgegeben. Zugleich wurden in
       Nürnberg 259 Erklärungen angenommen und an andere Standesämter
       weitergeleitet.
       
       Selten werden Erklärungen abgelehnt. Dass nicht alle angemeldeten
       Erklärungen auch stattfinden, liegt zum Teil daran, dass Antragstellende
       ihre Frist verstreichen lassen. Nur selten lehnen Standesämter Erklärungen
       ab – etwa weil die neuen Vornamen nicht zum geänderten Geschlechtseintrag
       passten, nicht zulässige Sonderzeichen enthielten oder weil die Zustimmung
       eines gesetzlichen Vertreters fehlte.
       
       Die Bundesregierung will das [2][Selbstbestimmungsgesetz] evaluieren
       lassen. Das Bundesfamilienministerium teilte dem epd dazu mit, dass derzeit
       eine Abfrage unter allen deutschen Standesämtern erfolge. Die
       Bundesregierung schätzt die Zahl der Anträge auf durchschnittlich 4.000 pro
       Jahr. Es sei von einem anfänglichen Anmeldungshoch auszugehen, weil viele
       Menschen auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hätten.
       
       Das [3][Selbstbestimmungsgesetz] vereinfacht es für transgeschlechtliche,
       intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im
       Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz löste
       das Transsexuellengesetz von 1980 ab, das zum Teil als diskriminierend
       empfunden wurde.
       
       25 Oct 2025
       
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