# taz.de -- Selbstbestimmungsgesetz: Mehr als 11.000 Personen ließen den Geschlechtseintrag ändern
> Seit August 2024 können Menschen einen Antrag auf Änderung ihres
> Geschlechtseintrags beim Standesamt stellen. Im ersten Jahr haben
> Tausende davon Gebrauch gemacht.
IMG Bild: Das Selbstbestimmungsgesetz wird ein Jahr alt: In großen Städten haben mehr als 11.000 Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern lassen
Berlin epd | Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes [1][vor einem
Jahr] haben mehr als 11.000 Personen in den größten deutschen Städten ihren
Geschlechtseintrag ändern lassen. Das zeigt eine Umfrage des Evangelischen
Pressedienstes (epd) unter den 20 größten Städten und Landeshauptstädten in
Deutschland. Das Gesetz gilt seit dem 1. November 2024.
Die meisten Anträge wurden in Berlin beurkundet, hier ließen rund 2.400
Menschen ihren Geschlechtseintrag ändern. In Hamburg wurden insgesamt rund
900 Änderungen wirksam, in München und Köln je knapp 700. In Frankfurt
entschieden sich gut 440 Menschen für ein anderes Geschlecht, in Düsseldorf
300.
Im Verhältnis zur Einwohnerzahl wurden hingegen in Leipzig die meisten
Änderungen vollzogen. Hier gab es mit gut 900 wirksamen Anträgen 151
Änderungen pro 100.000 Einwohner, gefolgt von Hannover (98) und Bonn (86).
Nicht alle Städte können Angaben zur Häufigkeit der jeweiligen
Änderungswünsche machen. Aus den Rückmeldungen auf die epd-Umfrage ließ
sich jedoch ein leichter Trend ablesen, dass vormals weibliche Personen
häufiger ihren Geschlechtseintrag ändern lassen. Am häufigsten kam demnach
der Wechsel von weiblich zu männlich vor. Seltener ließen Menschen ihren
Eintrag zu „divers“ oder „ohne Eintrag“ ändern.
## Erklärungen werden selten abgelehnt
Seit August 2024 konnten Menschen, die ihren Geschlechtseintrag ändern
wollen, beim Standesamt einen Antrag stellen. Nach drei Monaten und
höchstens bis sechs Monate nach der Anmeldung können Betroffene dann eine
Erklärung beim Standesamt abgeben, die beurkundet wird. Erklärungen müssen
an das Standesamt des Geburtsorts weitergegeben werden.
Daher liegt die Zahl der Erklärungen in fast allen Städten sogar noch
höher, weil eigentlich ein anderes Standesamt zuständig war. Im Nürnberger
Standesamt wurden beispielsweise 290 Erklärungen wirksam, aber nur 138
Menschen haben dort auch ihre Erklärung abgegeben. Zugleich wurden in
Nürnberg 259 Erklärungen angenommen und an andere Standesämter
weitergeleitet.
Selten werden Erklärungen abgelehnt. Dass nicht alle angemeldeten
Erklärungen auch stattfinden, liegt zum Teil daran, dass Antragstellende
ihre Frist verstreichen lassen. Nur selten lehnen Standesämter Erklärungen
ab – etwa weil die neuen Vornamen nicht zum geänderten Geschlechtseintrag
passten, nicht zulässige Sonderzeichen enthielten oder weil die Zustimmung
eines gesetzlichen Vertreters fehlte.
Die Bundesregierung will das [2][Selbstbestimmungsgesetz] evaluieren
lassen. Das Bundesfamilienministerium teilte dem epd dazu mit, dass derzeit
eine Abfrage unter allen deutschen Standesämtern erfolge. Die
Bundesregierung schätzt die Zahl der Anträge auf durchschnittlich 4.000 pro
Jahr. Es sei von einem anfänglichen Anmeldungshoch auszugehen, weil viele
Menschen auf das Inkrafttreten des Gesetzes gewartet hätten.
Das [3][Selbstbestimmungsgesetz] vereinfacht es für transgeschlechtliche,
intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen, ihren Geschlechtseintrag im
Personenstandsregister und ihre Vornamen ändern zu lassen. Das Gesetz löste
das Transsexuellengesetz von 1980 ab, das zum Teil als diskriminierend
empfunden wurde.
25 Oct 2025
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