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       # taz.de -- Nord-Stream-Attentäter: Italienisches Gericht erlaubt Auslieferung nach Deutschland
       
       > 2022 wurden die Gas-Pipelines bei einem Anschlag schwer beschädigt. Ein
       > mutmaßlicher ukrainischer Drahtzieher darf nun ausgeliefert werden.
       
   IMG Bild: Die Nord-Stream-Gaspipeline in der Ostsee wurde 2022 bei einem Attentat gesprengt
       
       dpa | Im juristischen Streit um die Auslieferung eines mutmaßlichen
       Nord-Stream-Saboteurs an Deutschland hat ein italienisches Gericht grünes
       Licht gegeben. Dies teilte der Anwalt des beschuldigten Ukrainers mit. Der
       Fall wird jedoch voraussichtlich abermals vor Italiens oberstem Gericht
       landen. Rechtsanwalt Nicola Canestrini kündigte nach der Entscheidung des
       Gerichts in Bologna an, Revision vor dem Kassationsgerichtshof in Rom
       einzulegen.
       
       Serhij K. gilt als einer der mutmaßlichen Drahtzieher der Anschläge auf die
       Gasleitungen aus Russland im September 2022. Die Bundesanwaltschaft wirft
       dem 49-Jährigen gemeinschaftliches Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion
       an dem früheren deutsch-russischen Prestigeprojekt und
       verfassungsfeindliche Sabotage vor. Deshalb soll er in Deutschland vor
       Gericht gestellt werden. Dafür beantragte die Bundesanwaltschaft die
       Auslieferung.
       
       K. war im Sommer auf Grundlage eines europäischen Haftbefehls an der
       italienischen Adriaküste festgenommen worden, wo er mit seiner Frau und
       seinen Kindern Urlaub machte. Offenbar rechnete er nicht damit, dass ihm
       sein Aufenthalt in Italien zum Verhängnis werden könnte. Seit seiner
       Festnahme sitzt der Ukrainer in einem Hochsicherheitsgefängnis. K.
       bestreitet alle Vorwürfe. Er behauptet, in der Zeit der Anschläge in der
       Ukraine gewesen zu sein.
       
       ## Oberstes Gericht stoppte zuvor Auslieferung
       
       Ursprünglich hatte das Gericht in Bologna die Auslieferung bereits im
       September erlaubt. Der Anwalt des Ukrainers brachte den Fall jedoch auch
       damals vor Italiens oberstes Gericht. [1][Dieses stoppte Mitte Oktober die
       Auslieferung überraschend] wegen Verfahrensmängeln und gab den Fall zurück
       nach Bologna. In neuer Konstellation sollte das Gericht erneut entscheiden.
       
       Nach der jüngsten Entscheidung des Gerichts in Bologna geht der Anwalt von
       K. davon aus, dass die erneute Verhandlung vor dem Kassationsgerichtshof in
       Rom innerhalb eines Monats stattfinden wird. Er bemängelt, dass das
       Verfahren durch „schwerwiegende Verfahrensverstöße“ beeinträchtigt sei.
       Dadurch würden die „Rechtmäßigkeit und Einhaltung der Grundsätze eines
       fairen Verfahrens“ verletzt, erklärte Canestrini in einer Mitteilung.
       
       ## Explosionen an Pipelines sorgten weltweit für Aufsehen
       
       Die Anschläge auf die Nord-Stream-Gaspipelines hatten vor drei Jahren
       weltweit Aufsehen erregt. Ein halbes Jahr nach Beginn des russischen
       Angriffskriegs gegen die Ukraine beschädigten mehrere Sprengungen die
       beiden Pipelines so sehr, dass kein Gas mehr durchgeleitet werden konnte.
       Die Explosionen wurden in der Nähe der dänischen Insel Bornholm
       registriert.
       
       Durch Nord Stream 1 war zuvor russisches Erdgas nach Deutschland geflossen.
       Nord Stream 2 war wegen des Kriegs noch nicht in Betrieb. Nach Überzeugung
       der deutschen Ermittler soll K. ein Team von insgesamt sieben Verdächtigen
       geleitet haben, darunter vier Taucher. Für die Anschläge sollen sie in
       Deutschland eine Segeljacht namens „Andromeda“ angemietet haben, mit der
       sie dann hinaus auf die Ostsee gefahren sein sollen.
       
       [2][Ein weiterer Verdächtiger, ebenfalls ein Ukrainer, saß ebenfalls
       zeitweise in U-Haft, allerdings in Polen]. Auch er sollte an Deutschland
       überstellt werden. Ein polnisches Gericht entschied jedoch, der Verdächtige
       dürfe nicht von Polen nach Deutschland ausgeliefert werden. Das Gericht hob
       auch die U-Haft des 46 Jahre alten Wolodymyr Z. auf. Gegen die Entscheidung
       ist Berufung zugelassen. Die Staatsanwaltschaft in Warschau hat diese
       jedoch bisher nicht eingelegt.
       
       27 Oct 2025
       
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