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       # taz.de -- Diether Dehm verliert gegen Wagenknecht: Gerichtspleite für den Dödelbarden
       
       > Der Ex-Linke Diether Dehm klagte gegen Sahra Wagenknecht. Aber dass er
       > „nicht mehr alle Tassen im Schrank“ hat, ist von der Meinungsfreiheit
       > gedeckt.
       
   IMG Bild: Diether Dehm, Musiker und früherer Abgeordneter des Bundestags, vergangene Woche in der mündlichen Verhandlung
       
       Diether Dehm ist mit seiner Klage gegen Sahra Wagenknecht gescheitert. Das
       Berliner Landgericht wies am Mittwoch eine Unterlassungsklage des früheren
       Linken-Bundestagsabgeordneten erwartungsgemäß ab. Der 75-jährige
       Musikmillionär („1000 und 1 Nacht [Zoom!]“) hatte juristisch erzwingen
       wollen, dass die BSW-Vorsitzende Aussagen unterlässt, die er als
       ehrenrührig erachtet.
       
       Anders als Wagenknecht war [1][Dehm vor einer Woche persönlich zur
       mündlichen Verhandlung erschienen]. Wortreich und emotional trug der
       Dödelbarde vor Gericht vor, wie ihn vermeintliche Äußerungen der
       langjährigen politischen und zeitweise auch intimen Weggefährtin verletzt
       hätten. Denn dass er nach beider Abschied von der Linkspartei nicht bei
       ihrem BSW mitspielen darf, soll Wagenknecht intern damit begründet haben,
       er sei unzuverlässig, nicht vertrauenswürdig – und unzurechnungsfähig.
       
       So habe ihm das der Liedermacher Tino Eisbrenner erzählt, der sich mit
       Wagenknecht im vergangenen Jahr in ihrem damaligen Bundestagsbüro getroffen
       hatte, behauptete Dehm. Durch die Aussage, er habe „nicht mehr alle Tassen
       im Schrank“, fühle er sich herabgewürdigt. „Frau Wagenknecht soll einfach
       in Zukunft unterlassen, meine geistige Integrität infrage zu stellen“,
       forderte Dehm, der 33 Jahre in der SPD, [2][26 Jahre erst in der PDS, dann
       in der Linkspartei] und 17 Jahre im Bundestag war.
       
       Mit seinem Begehren hatte der umtriebige wie umstrittene Kulturmanager
       allerdings vor Gericht keinen Erfolg. Die strittigen Äußerungen seien von
       der Meinungsfreiheit gedeckt, begründete der Vorsitzende Richter Florian
       Lickleder das Urteil. Zudem seien sie im kleinsten Kreis bei einer
       Unterhaltung gefallen, die einen politischen Hintergrund gehabt hätten.
       Äußerungen in solchen geschützten Räumen müssten möglich sein, ohne
       juristische Folgen.
       
       ## Dehm will keine Berufung einlegen
       
       Nach der mündlichen Verhandlung vergangene Woche hatte Dehm noch
       angekündigt, im Falle seiner Niederlage in Berufung gehen zu wollen. Das
       hat er sich mittlerweile offenbar anders überlegt. In einem am Dienstag auf
       der von ihm verantworteten Internetplattform „Weltnetz TV“ veröffentlichten
       Interview sagte Dehm, Eisbrenner habe ihn inzwischen angerufen und ihm
       „erklärt, dass er nicht zu jenen Kulturschaffenden gehört, bei denen
       Wagenknecht mich beschimpft hat“. Das nehme er „jetzt zur Kenntnis“ und er
       werde „keine Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Berlin einlegen“.
       
       Stattdessen kündigte Dehm ein neues Buch an: „Wenn Sahra Wagenknecht dem
       BSW im Dezember tatsächlich ihren Namen entzieht und den vielen
       Mitstreitern, die für sie in all den Jahren immer durchs Feuer gegangen
       waren, den Rücken kehren wird, will ich unter dem Titel ‚Geschäftsmodell
       Wagenknecht‘ eine Bestandsaufnahme publizieren, wie sie in all den Jahren
       zunehmend treue Anhänger verwurstet hat, und zwar nicht nur für ihr
       politisches Vorankommen, sondern auch für ihr privates Wohlergehen.“
       
       Wie sagte Dehm noch nach der Verhandlung in der vergangenen Woche: „Auch
       verletzte Gefühle können Kriege hervorrufen.“
       
       29 Oct 2025
       
       ## LINKS
       
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