# taz.de -- Attentäter von Aschaffenburg: Einweisung per Gerichtsurteil
> Nach der Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der
> Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Urteil fiel am Donnerstagvormittag.
IMG Bild: Ein Psychiater hatte dem Beschuldigten nach der Gewalttat eine psychische Erkrankung attestiert
Aschaffenburg afp | Nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in
Aschaffenburg muss der Beschuldigte dauerhaft in ein psychiatrisches
Krankenhaus. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt am
Donnerstag. Gegen den heute 28-jährigen Angreifer war in einem sogenannten
Sicherungsverfahren verhandelt worden, er gilt [1][aufgrund einer
psychischen Erkrankung] als schuldunfähig.
Der Beschuldigte hatte am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine
Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie
einen 41 Jahre alten Mann erstochen, der den Kindern helfen wollte. Drei
weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein
zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.
Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien
„verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der
Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht
wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte, und den
[2][„hochgefährlichen Beschuldigten“] durch die dauerhafte Unterbringung
aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, [3][dieser sei psychisch
krank].
30 Oct 2025
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