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       # taz.de -- Attentäter von Aschaffenburg: Einweisung per Gerichtsurteil
       
       > Nach der Messerattacke auf Kitakinder in Aschaffenburg muss der
       > Beschuldigte in die Psychiatrie. Das Urteil fiel am Donnerstagvormittag.
       
   IMG Bild: Ein Psychiater hatte dem Beschuldigten nach der Gewalttat eine psychische Erkrankung attestiert
       
       Aschaffenburg afp | Nach der tödlichen Messerattacke auf Kitakinder in
       Aschaffenburg muss der Beschuldigte dauerhaft in ein psychiatrisches
       Krankenhaus. Das entschied das Landgericht in der bayerischen Stadt am
       Donnerstag. Gegen den heute 28-jährigen Angreifer war in einem sogenannten
       Sicherungsverfahren verhandelt worden, er gilt [1][aufgrund einer
       psychischen Erkrankung] als schuldunfähig.
       
       Der Beschuldigte hatte am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg eine
       Gruppe von Kitakindern angegriffen und einen zweijährigen Jungen sowie
       einen 41 Jahre alten Mann erstochen, der den Kindern helfen wollte. Drei
       weitere Menschen wurden verletzt. Dabei handelte es sich um ein
       zweijähriges Mädchen, eine Erzieherin und einen weiteren Mann.
       
       Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien
       „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der
       Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht
       wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte, und den
       [2][„hochgefährlichen Beschuldigten“] durch die dauerhafte Unterbringung
       aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, [3][dieser sei psychisch
       krank].
       
       30 Oct 2025
       
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