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       # taz.de -- Syrische Geflüchtete in Deutschland: Knallharte Regeln
       
       > Syrische Flüchtlinge, die die Lage in ihrer Heimat erkunden wollen,
       > riskieren damit ihren Schutzstatus. Dabei wollen die wenigsten in dem
       > zerstörten Land bleiben.
       
   IMG Bild: Aleppo, Oktober 2025: Außenminister Wadephul rechnet angesichts der Kriegszerstörungen nicht damit, dass viele freiwillig zurückkehren
       
       Berlin dpa | Wenn syrische Flüchtlinge in die alte Heimat reisen, soll das
       auch in Zukunft grundsätzlich zum Verlust ihres Schutzanspruchs in
       Deutschland führen. „Das Bundesministerium des Innern hat sich nach
       eingehender Prüfung dagegen entschieden, kurzzeitige Heimreisen für
       Syrerinnen und Syrer ohne Auswirkungen auf den Schutzstatus zu
       ermöglichen“, sagte ein Sprecher auf Anfrage.
       
       Die Ampelregierung hatte überlegt, solche Erkundungsreisen zu ermöglichen,
       um eine mögliche Rückkehr vorzubereiten. Eine entsprechende Regelung für
       Syrer hat etwa die Türkei getroffen. Die damalige Bundesinnenministerin
       Nancy Faeser (SPD) hatte die Idee, die damals wohl vor allem aus dem
       Auswärtigen Amt kam, zwar erst befürwortet, [1][dann aber doch nicht
       umgesetzt.]
       
       Ohne eine solche Erlaubnis verlieren Syrer in der Regel ihren Schutzstatus,
       wenn bekannt wird, dass sie im Herkunftsland waren. Denn dann wird
       vermutet, dass die Voraussetzungen für ihn nicht mehr vorliegen. Eine
       Ausnahmegenehmigung ist nur in sehr eng umrissenen Fällen möglich – etwa,
       wenn ein enger Angehöriger im Sterben liegt.
       
       ## Bamf bearbeitet Fälle wieder
       
       Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte aufgrund der
       unübersichtlichen Lage in Syrien nach dem Sturz von Langzeitmachthaber
       Baschar al-Assad Anfang Dezember [2][alle Entscheidungen zu Asylanträgen
       von Menschen aus Syrien vorübergehend ausgesetzt.] Lediglich Verfahren von
       Straftätern und sogenannten Gefährdern wurden bearbeitet sowie Fälle, in
       denen ein anderes europäisches Land für den Asylantrag zuständig ist.
       
       Seit Ende September entscheidet das Bundesamt nach Aussage eines Sprechers
       wieder über „Verfahren aus der Gruppe der jungen, arbeitsfähigen,
       alleinreisenden Männer“ sowie über Verfahren, „in denen die
       Entscheidungshöchstfrist von 21 Monaten abgelaufen ist“.
       
       Syrerinnen und Syrer, [3][die freiwillig dauerhaft in ihre Heimat
       zurückkehren wollten], könnten die Angebote von Beratungsstellen nutzen, um
       sich zu informieren, hieß es aus dem Bundesinnenministerium.
       
       Außenminister Johann Wadephul rechnet angesichts der massiven Zerstörung im
       vom Bürgerkrieg gezeichneten Syrien nicht damit, dass kurzfristig eine
       große Zahl syrischer Flüchtlinge freiwillig zurückkehrt. Bei einem Besuch
       in einem Vorort der Hauptstadt Damaskus sagte der CDU-Politiker diese Woche
       mit Blick auf die freiwillige Rückkehr, noch immer sei sehr viel
       Infrastruktur in Syrien zerstört. „Und das wird nicht allzu viele jetzt
       dazu bewegen, kurzfristig diesen Schritt zu machen.“
       
       31 Oct 2025
       
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