# taz.de -- Völkerrecht für Kinder: Kein Umweltschutz unter 18 Jahren
> Das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) sieht Mängel bei der
> deutschen Umsetzung von Völkerrecht. Leidtragende sind die Kinder.
IMG Bild: Hier in Aachen waren 2019 noch viele Kinder für ihr Recht auf Klima- und Umweltschutz mit „Fridays for Future“ auf der Straße
Deutschland setzt umweltbezogene Kinderrechte aus völkerrechtlichen
Verträgen nicht ausreichend um. Zu diesem Schluss kommt eine noch nicht
veröffentlichte Studie des Unabhängigen Instituts für Umweltfragen (UfU),
die der taz vorliegt. Das UfU erhofft sich eine „[1][ambitioniertere und
effektivere Umweltpolitik]“, wenn sich Kinderrechte und Umweltschutz
„gegenseitig stärken und begünstigen“.
Die Studie verweist auf die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) und die
Aarhus-Konvention. Die KRK setzt weltweit Standards für Kinderrechte,
enthält aber keine spezifischen Umweltrechte. Die Aarhus-Konvention enthält
dagegen Rechte auf Information, Beteiligung und Zugang zu Gerichten in
Umweltfragen, die aber nicht spezifisch auf Kinder und Jugendliche
ausgerichtet sind.
Zusammengedacht wurden Kinderrechte und Umweltschutz vom
UN-Kinderrechtsausschuss 2023 in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 26, auf
die sich UfU deshalb vor allem bezieht. Der Ausschuss postuliert ein Recht
der Kinder auf eine gesunde Umwelt und auf Information und Beteiligung in
Umweltbelangen. Die Äußerungen des Kinderrechtsausschusses sind nicht
verbindlich, können von Gerichten aber zur Interpretation herangezogen
werden. Im UN-Sprachgebrauch gelten auch Jugendliche bis 18 Jahren als
„Kinder“.
## Grundrechte gelten auch für Kinder
Die Ufu-Studie räumt ein, dass die [2][Grundrechte des Grundgesetzes] auch
Kinder umfassend schützen. So sei anerkannt, dass das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit den Schutz vor Umweltbelastungen „auch für
Kinder“ einschließt. UfU vermisst aber oft eine ausdrückliche Erwähnung der
Kinderrechte.
Spezifische Anforderungen mit Blick auf Kinder und Jugendliche gebe es
aber, so UfU, zum Beispiel bei Informationsrechten. Das
Umweltinformationsgesetz gebe zwar einen weitreichenden Auskunftsanspruch,
allerdings seien die Informationen zur Umweltqualität „meist in technischer
Fachsprache verfasst“ und für Kinder nicht verständlich. Im Ergebnis geht
es UfU aber wohl eher um „altersgerechte Unterrichtsmaterialien zu Themen
wie Klimawandel, Biodiversität und Umweltschutz“ als um den kindgerechten
Zugang zu behördlichen Umweltmeßdaten.
Erstaunlicherweise wird Fridays for Future, die größte
Jugend-Umweltbewegung, die es in Deutschland je gab, nicht einmal erwähnt.
Dabei hatten Jugendliche hier wirklich von 2019 bis etwa 2021 die
gesellschaftliche Agenda mitgeprägt. In dieser Zeit beschloss der Bundestag
ein relativ fortschrittliches Klimaschutzgesetz, das
Bundesverfassungsgericht verkündete ein Recht auf Klimaschutz und die
Bundestagswahl 2022 ermöglichte die Bildung der Ampelkoalition.
Dann aber zog die Klimagruppe Letzte Generation die Aufmerksamkeit auf
sich. Die internationale Fridays-for-Future-Bewegung um [3][Greta Thunberg]
wandte sich anderen Zielen zu, insbesondere der Palästina-Solidarität. Und
unter deutschen Jugendlichen wurden entsprechend dem Zeitgeist andere
Themen wichtiger. Dass Jugendliche heute also nicht mehr die Klimapolitik
vor sich her treiben, hat viele Gründe, aber sicher nicht die mangelhafte
Umsetzung von umweltbezogenen Kinderrechten.
3 Nov 2025
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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