# taz.de -- Kampf gegen sexuelle Belästigung: Ministerin will filmende Spanner bestrafen
> Justizministerin Hubig (SPD) kündigt einen Gesetzesentwurf gegen
> Voyeur-Aufnahmen und Catcalling an. Aus manchen Ländern bekommt sie
> Unterstützung.
IMG Bild: Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) während einer Kabinettsklausur im Oktober
Wer voyeuristische Aufnahmen einer anderen Person im öffentlichen Raum
macht – etwa in der Sauna oder beim Joggen – kann bisher nicht
strafrechtlich dafür belangt werden. Auch verbale sexuelle Belästigung ist
aktuell in vielen Fällen, zum Beispiel beim sogenannten Catcalling, nicht
strafbar. Beides soll sich nun ändern. Bundesjustizministerin Stefanie
Hubig (SPD) hat angekündigt, sexuelle Belästigung und voyeuristische
Aufnahmen stärker bekämpfen zu wollen – auch mit den Mitteln des
Strafrechts. Auch bei der Justizminister:innenkonferenz (JuMiKo)
am Ende der Woche soll das Thema zur Sprache kommen.
Frauen müssten sich im öffentlichen Raum so [1][selbstverständlich bewegen
können] wie Männer, sagte die Bundesjustizministerin am Montag der
Rheinischen Post. „Mein Ziel ist es, zügig einen praxistauglichen
Gesetzentwurf vorzulegen – für einen besseren [2][Schutz vor digitaler
Gewalt], der uns bei der Ächtung von Aggression und Übergriffigkeit im
öffentlichen Raum voranbringt“, so Hubig. Derzeit werde im
Bundesjustizministerium (BMJ) geprüft, wie sich ein Umgang damit
„kriminalpolitisch und rechtsstaatlich überzeugend“ regeln ließe. Einen
genauen Zeitplan für den Gesetzentwurf gibt es noch nicht, sagte eine
BMJ-Sprecherin auf Nachfrage der taz.
Unterstützt wird das Ziel unter anderem vom Landesjustizminister aus
Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach (Grüne), denn die Initative geht auch
auf einen Fall aus Köln zurück: Im Februar hatte dort ein Mann eine
Joggerin heimlich von hinten gefilmt. Die Frau, Yanni Gentsch, stellte den
Mann zur Rede, filmte und veröffentlichte die Konfrontation und erhielt
dafür auf sozialen Medien großen Zuspruch. Im Sommer forderte Gentsch
schließlich mit einer Petition, Voyeur-Aufnahmen strafbar zu machen – und
[3][konnte 125.000 Unterschriften sammeln].
Die Petition wurde schließlich an den NRW-Justizminister übergeben. Der
kündigte an, das Thema bei dem Treffen der Justizminister:innen
einzubringen und sich für die Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen
einzusetzen. Das Fotografieren des Intimbereichs müsse strafbar sein, hieß
es [4][in einer Mitteilung des NRW-Justizministeriums] im August. Keine
Frau müsse kenntlich machen, dass sie dort nicht fotografiert werden wolle.
Wie das Strafgesetzbuch entsprechend geändert werden könnte, soll also nun
Thema bei der JuMiKo am Ende dieser Woche sein. Das halbjährlich
stattfindende Treffen dient den 16 Justizminister:innen der Länder
zur Koordination und zum Austausch über aktuelle rechtspolitische
Initiativen. Hubig selbst nimmt als Bundesministerin traditionell als Gast
ohne Stimmrecht teil.
## Auch Schwangerschaftsabbrüche auf der Tagesordnung
Neben dem Thema Voyeur-Aufnahmen und verbaler sexueller Belästigung scheint
das Treffen in Leipzig aber auch anderweitig unter frauenpolitischen
Vorzeichen zu stehen. So soll es beispielsweise auch um die
Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gehen.
Die Linken-Justizministerin Jacqueline Bernhardt aus Mecklenburg-Vorpommern
[5][hatte am Samstag angekündigt], einen Reformvorschlag zum
Strafgesetzbuch-Paragrafen 218 einbringen zu wollen. Mit einem gemeinsamen
Beschluss könnte die JuMiKo die Bundesjustizministerin auffordern, zu
prüfen, ob ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt werden kann.
Rechtlich bindend ist eine solche Aufforderung nicht, politisches Gewicht
hat sie dennoch.
Zuletzt war unter der Ampelregierung eine fraktionsübergreifende Gruppe von
Parlamentarier:innen mit dem Versuch gescheitert, ein Gesetz zur
Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs im Bundestag zu beschließen.
Voyeur-Aufnahmen, verbale sexuelle Belästigung, Schwangerschaftsabbruch –
wie sich die einzelnen Länder zu den jeweiligen Vorschlägen und
Beschlussvorlagen verhalten, ist unklar. Wie auch im Bundesrat sind die
Länder in der JuMiKo in zwei große Gruppen, in die sogenannten A- und
B-Länder geteilt. Früher zeigte dies die Aufteilung zwischen SPD-regierten
und Unions-regierten Bundesländern an, heute sind unter den tendenziell
progressiveren A-Ländern aber auch Minister:innen der Grünen und Linken
vertreten. Weil es derzeit acht A- und acht B-Länder gibt, könnte es zu
einer Pattsituation kommen.
3 Nov 2025
## LINKS
DIR [1] /Justizministerin-ueber-Gleichberechtigung/!6119186
DIR [2] /Filmen-in-der-Sauna/!6114967
DIR [3] /Petition-gegen-Voyeuraufnahmen/!6106682
DIR [4] https://www.justiz.nrw.de/mitteilung/2025-08-25-0#:~:text=*%20Betreuungsverfahren.%20*%20Nachlassverfahren.
DIR [5] /Abschaffung-des-Paragrafen-218-StGB/!6126027
## AUTOREN
DIR Amelie Sittenauer
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