# taz.de -- Bayerischer Antrag gegen Missbrauch: KI soll keine Kinderpornos produzieren
> KI-Modelle können auf vieles trainiert werden. Einige auch darauf,
> Missbrauchsdarstellungen zu kreieren. Bayerns Justizminister will diese
> nun verbieten.
IMG Bild: Auch fiktive Kinderpornographie mittels KI soll bestraft werden, fordert der bayrishe Justizminister Eisenreich
Bayern will KI-Tools zur Herstellung von Kinderpornografie unter Strafe
stellen. Ein entsprechender Antrag von Bayerns Justizminister Georg
Eisenreich (CSU) wird an diesem Freitag auf der Justizministerkonferenz
(Jumiko) in Leipzig diskutiert. Künstliche Intelligenz (KI) wird immer
leistungsfähiger. Mit Hilfe sogenannter LoRAs (Low Rank Adaption) können
große KI-Modelle schnell und kostengünstig auf einen spezifischen Inhalt
trainiert werden. „Wir nehmen ‚LoRAs‘ in den Blick, die dem Zweck der
Erstellung kinder- oder jugendpornografischer Inhalte dienen“, erklärte
Minister Eisenreich vor der Jumiko.
Eisenreich verwies auf Zahlen der englischen Internet Watch Foundation, die
sich gegen [1][Kinderpornografie im Internet] einsetzt. Danach hat sich die
Zahl von Webseiten, auf denen im ersten Halbjahr 2025 KI-generierte
Missbrauchs-Fotos gefunden gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 210
Webseiten vervierfacht. Bei kinderpornografischen Videos sei der Zuwachs
noch viel eklatanter.
Im ersten Halbjahr 2025 wurden 1286 KI-generierte Missbrauchs-Videos
gefunden, im Vergleich zu zwei Videos im Vorjahrszeitraum. [2][Schon bisher
ist es strafbar, fiktive Kinderpornografie zu verbreiten], also zum
Beispiel einen kinderpornografischen Roman oder Comic. Der Besitz fiktiver
Kinderpornografie ist zwar nur strafbar, wenn die Missbrauchsdarstellunng
„wirklichkeitsnah“ ist. Dies dürfte den Besitz computergenerierter
Missbrauchsbilder aber in der Regel erfassen.
Eisenreich will nun schon die Herstellung, Verbreitung und
Zugänglichmachung der KI-Tools, mit denen fiktive Kinderpornografie
hergestellt werden kann, unter Strafe stellen. Die Nutzung solcher Tools
für den Eigengebrauch und die Verbreitung solcher Bilder bliebe unverändert
strafbar. „Selbst wenn hinter der KI-generierten Aufnahme kein
tatsächlicher Missbrauch eines Kindes steckt, bergen solche Inhalte
erhebliche Gefahren“, betont Eisenreich. Der Konsum von KI-generierter
Kinderpornografie könne zum Missbrauch in der realen Welt verleiten oder
die Hemmschwelle senken.
## Kriminalisierung umstritten
Außerdem geht es Eisenreich um eine [3][Arbeitserleichterung für die
Ermittler:innen]. „Sie müssen derzeit bei jedem Bild oder Video die
Echtheit prüfen, denn echte Bilder erfordern besonders schnelles Handeln,
um eventuell noch andauernden Missbrauch zu beenden. Die Prüfung, ob echte
oder KI-generierte Kinderpornografie vorliegt, kostet wertvolle Zeit, die
fehlen kann, um laufenden Missbrauch zu stoppen“, warnt Eisenreich. Er
hofft also, dass es weniger KI-generierte Missbrauchsbilder und Videos
gibt, wenn die Herstellung entsprechender Tools strafbar wird.
Sollte Eisenreich in der Justizministerkonferenz eine Mehrheit erhalten,
wäre dies nur ein rechtspolitischer Impuls für künftige Gesetzgebung. Die
entsprechende Änderung im Strafgesetzbuch müsste vom Bundestag beschlossen
werden. Die Kriminalisierung fiktiver Kinderpornografie ist umstritten,
weil hier pädophilen Tätern ein Ventil versperrt wird, ihre Neigungen legal
und ohne Schädigung realer Kinder auszuleben. Gegen das 2020 eingeführte
strafrechtliche Verbot von „Sexpuppen mit kindlichem Erscheinungsbild“
liegen beim Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden vor, die
das Gesetz für unverhältnismäßig halten.
7 Nov 2025
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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