# taz.de -- Was darf ChatGPT mit Songtexten tun?: Gema siegt vor Gericht gegen OpenAI
> Das Landgericht München sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter
> Lieder eine Verletzung des Urheberrechts. Das könnte Folgen haben.
IMG Bild: „Atemlos“ – der Text ist urheberrechtlich geschützt: Was darf ChatGPT damit machen und wer zahlt dafür?
dpa Das Landgericht München bremst OpenAI und seine [1][Künstliche
Intelligenz] ChatGPT. Die Nutzung von Liedtexten durch den US-Konzern
verstößt in den Augen der Richter gegen das Urheberrecht. Sie gaben damit
einer Klage der deutschen Verwertungsgesellschaft Gema recht, die konkret
wegen neun Liedern geklagt hatte – darunter bekannte Titel wie „Atemlos“,
„Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Über den Wolken“ von Reinhard Mey und „In
der Weihnachtsbäckerei“ von Rolf Zuckowski. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.
Die Texte waren [2][zum Training von ChatGPT] verwendet und auf einfache
Anfragen an das System exakt oder zumindest weitgehend identisch wieder
ausgegeben worden. Das wertete das Gericht als Beleg dafür, dass die Texte
in den Systemen von OpenAI gespeichert worden waren.
Es verurteilte OpenAI unter anderem dazu, es zu unterlassen, die Texte zu
speichern und in seinen Modellen auszugeben, zu Schadenersatz und dazu,
Informationen über die Nutzung und damit erzielte Erträge herauszugeben.
## Auswirkungen bis weit über Liedtexte hinaus möglich
Es gilt als wahrscheinlich, dass das Urteil angefochten und noch weitere
Instanzen beschäftigen wird. Die letztendliche Entscheidung könnte
Auswirkungen weit über Liedtexte hinaus haben, wie die Expertin Silke von
Lewinski vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb vor der
Entscheidung erklärt hatte. Sie sieht „grundlegende Bedeutung für alle
Werke, sei es Literatur, journalistische Texte, Musik, bildende Kunst,
Fotografie oder jegliche andere Werke, die für Generative KI benutzt
werden. Hier geht es darum, wie die schon jetzt existierenden Gesetze
auszulegen sind.“
Sollte die Gema auch in der letzten Instanz gewinnen, würde dies die
Machtverhältnisse zwischen [3][Kreativwirtschaft] und den
Technologieunternehmen ein Stück weit zugunsten der Urheber und anderer
Rechteinhaber verschieben, zeigte sie sich überzeugt. „Bevor ein Text für
Generative KI genutzt werden kann, müssten die Rechteinhaber dann ihre
Zustimmung geben und hätten die Möglichkeit, dafür eine Vergütung zu
erhalten.“ Genau dies dürfte auch Ziel der Gema mit ihrer Klage sein.
## Memorisiert oder nicht?
Dass die KI mit den neun Liedern trainiert wurde, war in dem Prozess
(Aktenzeichen 42 O 14139/24) unstrittig. Was danach passierte, war
allerdings eine zentrale Frage. Wurden die Daten der Lieder memorisiert –
also abgespeichert und damit vervielfältigt –, oder führte das Training mit
den Daten dazu, dass ChatGPT die Liedtexte neu erzeugte, ohne sie
abgespeichert zu haben?
Das Gericht positionierte sich eindeutig und wertete die Tatsache, dass das
System die Texte, mit denen es trainiert worden war, wieder ausgab, als
Beleg dafür, dass es die Texte memorisiert haben muss. Eine zufällige
Ausgabe sei ausgeschlossen.
11 Nov 2025
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