# taz.de -- Umsatzsteuer bleibt teils bei Landwirten: Bund plant wohl illegales Steuergeschenk für Bauern
> Die Regierung will offenbar rechtswidrig auf zig Millionen Euro
> Umsatzsteuer von Landwirten verzichten. Der Rechnungshof warnt vor einer
> EU-Klage.
IMG Bild: Oft auf Linie des Bauernverbands: Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU)
Die Bundesregierung plant offenbar, Landwirten rund 90 Millionen Euro
Umsatzsteuer pro Jahr zu schenken – obwohl das gesetzlich nicht erlaubt
ist. Das Finanzministerium wolle die zum 1. Januar 2026 „gesetzlich
vorgeschriebene Absenkung des Durchschnittssatzes für Landwirte“ nicht
umsetzen, schreibt der Bundesrechnungshof in einem vertraulichen Bericht,
der der taz vorliegt.
Die Rechnungsprüfer kritisieren das Vorgehen als „einen gravierenden
Rechtsverstoß“, der Deutschland auch eine Klage der EU-Kommission wegen
unzulässiger Subventionen und zig Millionen Euro Strafe pro Tag einbringen
könne.
Hintergrund ist eine [1][Sonderregel für Agrarunternehmen mit höchstens
600.000 Euro Umsatz] pro Jahr: Sie dürfen ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent
Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt
weitergeben. Im Gegenzug dürfen sie sich aber auch keine Umsatzsteuer vom
Staat erstatten lassen, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese
Pauschal-Regelung soll ihnen Bürokratie ersparen.
Das Problem für den Staat: In den vergangenen Jahren haben die
Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben.
Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis
2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen.
## „Ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher Durchschnittssatz“
„In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher
Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Mio. Euro jährlich,
die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und als
Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof. Dieses Geld geht also
dem Finanzamt verloren.
Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler
Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte
[2][(taz berichtete 2019)], beschränkte das Parlament 2022 die
Pauschalregel auf Landwirte mit bis zu 600.000 Euro Umsatz. Damals schrieb
der Gesetzgeber auch vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu
überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue
Formel vor, Paragraph 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so
errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer
Verordnung vorzuschreiben.
Aber politisch hat auch das nun von dem CSU-Politiker [3][Alois Rainer]
geführte Agrarministerium ein Wörtchen mitzureden. Das Ressort hat zwar
laut Rechnungshof den neuen Steuersatz auf 6,1 Prozent kalkuliert, sich
aber dagegen verwahrt, ihn anzuwenden. Die Berechnungsmethode bilde nicht
die Realität bei den Pauschallandwirten ab. Statt Daten aus der offiziellen
Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium nun Angaben etwa von Unternehmen
nutzen, die Buchführungssoftware für Landwirte herstellen.
Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf welcher gesetzlichen
Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort erheben will. Bis 1. Januar
2026 scheint das auf keinen Fall etwas zu werden. Dann würden die
Pauschallandwirte bis auf Weiteres mit dem höheren Steuersatz Kasse machen.
Die taz fragte das Finanz- und das Agrarministerium, ob sie gegen das
Umsatzsteuergesetz verstoßen wollen und wie sich so ein Verzicht auf
Steuereinnahmen rechtfertigen lässt, wenn gleichzeitig etwa bei
Bürgergeldempfängern gespart werden soll.
Das Landwirtschaftsressort antwortete darauf unter anderem: „Ziel des
Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist es, die
Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
steigern und damit für die Zukunft gut aufzustellen.“ Die Option für die
pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die Agrarunternehmen ab, sei
aber keine Subvention.
Das Gemeinwohl – etwa die Interessen der Steuerzahler – ließ das
Ministerium unerwähnt. Der Minister hat allerdings bei seiner Vereidigung
geschworen, seine Kraft „dem Wohle des deutschen Volkes“ insgesamt zu
widmen.
## Rechnungshof sieht keinen Spielraum für die Regierung
Genauso wie das Finanzministerium unter dem SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil
teilte das Agrarressort der taz wie zuvor dem Rechnungshof mit, die
Bundesregierung prüfe noch, ob sie eine Verordnung erlassen muss, um den
Steuersatz zu ändern.
Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass das ihrer Meinung nach
eindeutige Gesetz der Regierung in dieser Frage „kein Ermessen“ einräume –
sie müsse den Steuersatz senken, und zwar „schnell“, weil die Frist am 1.
Januar ausläuft und der Bundesrat noch zustimmen muss.
„Die Bundesregierung sollte sich schnellstmöglich klarwerden, wie sie die
rechtswidrige Praxis beenden und so ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
oder ein Beihilfeverfahren vermeiden will“, schrieb auch der
Grünen-Haushaltspolitiker Leon Eckert der taz. „Alois Rainer inszeniert
sich als Kämpfer für die Landwirtinnen und Landwirte, weiß aber selbst,
dass der Bundesregierung in Hinblick auf EU-Recht kein Spielraum bleibt.“
Eckert verlangte eine Lösung, die weder kleine landwirtschaftliche Betriebe
bürokratisch überfordere „noch Steuereinnahmen für die Finanzierung
wichtiger Projekte beispielsweise für den klimagerechten Umbau der
Landwirtschaft liegen lässt.“
19 Nov 2025
## LINKS
DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
DIR [2] /Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710
DIR [3] /Alois-Rainer-Landwirtschaftsminister/!t6096815
## AUTOREN
DIR Jost Maurin
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