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       # taz.de -- Umsatzsteuer bleibt teils bei Landwirten: Bund plant wohl illegales Steuergeschenk für Bauern
       
       > Die Regierung will offenbar rechtswidrig auf zig Millionen Euro
       > Umsatzsteuer von Landwirten verzichten. Der Rechnungshof warnt vor einer
       > EU-Klage.
       
   IMG Bild: Oft auf Linie des Bauernverbands: Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU)
       
       Die Bundesregierung plant offenbar, Landwirten rund 90 Millionen Euro
       Umsatzsteuer pro Jahr zu schenken – obwohl das gesetzlich nicht erlaubt
       ist. Das Finanzministerium wolle die zum 1. Januar 2026 „gesetzlich
       vorgeschriebene Absenkung des Durchschnittssatzes für Landwirte“ nicht
       umsetzen, schreibt der Bundesrechnungshof in einem vertraulichen Bericht,
       der der taz vorliegt.
       
       Die Rechnungsprüfer kritisieren das Vorgehen als „einen gravierenden
       Rechtsverstoß“, der Deutschland auch eine Klage der EU-Kommission wegen
       unzulässiger Subventionen und zig Millionen Euro Strafe pro Tag einbringen
       könne.
       
       Hintergrund ist eine [1][Sonderregel für Agrarunternehmen mit höchstens
       600.000 Euro Umsatz] pro Jahr: Sie dürfen ihren Kunden pauschal 7,8 Prozent
       Umsatzsteuer berechnen – müssen dieses Geld aber nicht an das Finanzamt
       weitergeben. Im Gegenzug dürfen sie sich aber auch keine Umsatzsteuer vom
       Staat erstatten lassen, die sie selbst beim Einkauf zahlen. Diese
       Pauschal-Regelung soll ihnen Bürokratie ersparen.
       
       Das Problem für den Staat: In den vergangenen Jahren haben die
       Pauschallandwirte im Schnitt mehr Umsatzsteuer eingenommen als ausgegeben.
       Der Steuersatz hätte nach Berechnungen des Agrarministeriums von 2021 bis
       2023 durchschnittlich nur 6,1 Prozent betragen dürfen.
       
       ## „Ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher Durchschnittssatz“
       
       „In dieser Größenordnung entspricht ein um 1,7 Prozentpunkte zu hoher
       Durchschnittssatz einem Umsatzsteuerbetrag von über 90 Mio. Euro jährlich,
       die die Pauschallandwirte ihren Abnehmern zu viel berechnen und als
       Subvention vereinnahmen“, so der Bundesrechnungshof. Dieses Geld geht also
       dem Finanzamt verloren.
       
       Lange tolerierte die Bundesregierung diese steuerliche Bevorzugung vieler
       Bauern. Doch nachdem die EU-Kommission Deutschland deshalb verklagt hatte
       [2][(taz berichtete 2019)], beschränkte das Parlament 2022 die
       Pauschalregel auf Landwirte mit bis zu 600.000 Euro Umsatz. Damals schrieb
       der Gesetzgeber auch vor, die Höhe des Durchschnittssatzes jedes Jahr zu
       überprüfen. Das Umsatzsteuergesetz gibt in seiner Anlage 5 sogar die genaue
       Formel vor, Paragraph 24 verpflichtet das Finanzministerium, den so
       errechneten Satz „mit Wirkung zum 1. Januar des Folgejahres“ in einer
       Verordnung vorzuschreiben.
       
       Aber politisch hat auch das nun von dem CSU-Politiker [3][Alois Rainer]
       geführte Agrarministerium ein Wörtchen mitzureden. Das Ressort hat zwar
       laut Rechnungshof den neuen Steuersatz auf 6,1 Prozent kalkuliert, sich
       aber dagegen verwahrt, ihn anzuwenden. Die Berechnungsmethode bilde nicht
       die Realität bei den Pauschallandwirten ab. Statt Daten aus der offiziellen
       Umsatzsteuerstatistik will das Ministerium nun Angaben etwa von Unternehmen
       nutzen, die Buchführungssoftware für Landwirte herstellen.
       
       Dabei ist dem Rechnungshof zufolge sogar unklar, auf welcher gesetzlichen
       Grundlage das Agrarministerium diese Daten dort erheben will. Bis 1. Januar
       2026 scheint das auf keinen Fall etwas zu werden. Dann würden die
       Pauschallandwirte bis auf Weiteres mit dem höheren Steuersatz Kasse machen.
       
       Die taz fragte das Finanz- und das Agrarministerium, ob sie gegen das
       Umsatzsteuergesetz verstoßen wollen und wie sich so ein Verzicht auf
       Steuereinnahmen rechtfertigen lässt, wenn gleichzeitig etwa bei
       Bürgergeldempfängern gespart werden soll.
       
       Das Landwirtschaftsressort antwortete darauf unter anderem: „Ziel des
       Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat ist es, die
       Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu
       steigern und damit für die Zukunft gut aufzustellen.“ Die Option für die
       pauschale Umsatzsteuer baue Bürokratie für die Agrarunternehmen ab, sei
       aber keine Subvention.
       
       Das Gemeinwohl – etwa die Interessen der Steuerzahler – ließ das
       Ministerium unerwähnt. Der Minister hat allerdings bei seiner Vereidigung
       geschworen, seine Kraft „dem Wohle des deutschen Volkes“ insgesamt zu
       widmen.
       
       ## Rechnungshof sieht keinen Spielraum für die Regierung
       
       Genauso wie das Finanzministerium unter dem SPD-Vorsitzenden Lars Klingbeil
       teilte das Agrarressort der taz wie zuvor dem Rechnungshof mit, die
       Bundesregierung prüfe noch, ob sie eine Verordnung erlassen muss, um den
       Steuersatz zu ändern.
       
       Die Rechnungsprüfer verweisen darauf, dass das ihrer Meinung nach
       eindeutige Gesetz der Regierung in dieser Frage „kein Ermessen“ einräume –
       sie müsse den Steuersatz senken, und zwar „schnell“, weil die Frist am 1.
       Januar ausläuft und der Bundesrat noch zustimmen muss.
       
       „Die Bundesregierung sollte sich schnellstmöglich klarwerden, wie sie die
       rechtswidrige Praxis beenden und so ein EU-Vertragsverletzungsverfahren
       oder ein Beihilfeverfahren vermeiden will“, schrieb auch der
       Grünen-Haushaltspolitiker Leon Eckert der taz. „Alois Rainer inszeniert
       sich als Kämpfer für die Landwirtinnen und Landwirte, weiß aber selbst,
       dass der Bundesregierung in Hinblick auf EU-Recht kein Spielraum bleibt.“
       
       Eckert verlangte eine Lösung, die weder kleine landwirtschaftliche Betriebe
       bürokratisch überfordere „noch Steuereinnahmen für die Finanzierung
       wichtiger Projekte beispielsweise für den klimagerechten Umbau der
       Landwirtschaft liegen lässt.“
       
       19 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__24.html
   DIR [2] /Falsch-berechnete-Umsatzsteuer-Pauschale/!5613710
   DIR [3] /Alois-Rainer-Landwirtschaftsminister/!t6096815
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jost Maurin
       
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