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       # taz.de -- Urteil gegen Höcke-AfD: Thüringen darf Extremisten Richter-Ausbildung verweigern
       
       > Klatsche für die AfD: Verfassungsfeinde dürfen von der
       > Volljuristen-Ausbildung ausgeschlossen werden, urteilt der
       > Verfassungsgerichtshof Weimar.
       
   IMG Bild: Urteilsverkündung am 26.11.2025
       
       afp/taz | Der Freistaat Thüringen muss Bewerber, die gegen die
       freiheitlich-demokratische Grundordnung agieren, nicht zu Volljuristen
       ausbilden. Solche Extremisten vom juristischen Vorbereitungsdienst
       auszuschließen, ist nach einem [1][Urteil des Verfassungsgerichtshofs in
       Weimar] vom Mittwoch mit der Landesverfassung vereinbar. Die bloße
       Zugehörigkeit zu einer Partei reicht demnach normalerweise aber nicht für
       einen Ausschluss. Volljuristen haben unter anderem die Befähigung fürs
       Richteramt.
       
       Die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag war vor Gericht gezogen, um die
       entsprechende, im Dezember 2022 eingeführte Regelung überprüfen zu lassen.
       Sie sah einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Der Gerichtshof erklärte
       aber nun, dass der Eingriff in die Berufsfreiheit gerechtfertigt sei, um
       die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege zu sichern.
       
       Denn dafür müsse Vertrauen in die Justiz als Ganzes – nicht nur in einzelne
       Richterinnen oder Richter – herrschen. Damit sei es nicht vereinbar, wenn
       Referendare beschäftigt würden, die gegen die Demokratie agierten. Um
       jemanden vom Rechtsreferendariat auszuschließen, müssen die
       verfassungsfeindlichen Handlungen aber ein gewisses Gewicht haben, wie das
       Gericht ausführte. Parteimitgliedschaft allein genüge in der Regel nicht.
       
       Vor einem Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bereits
       entschieden, dass sich Rechtsreferendare nicht aktiv gegen die Grundwerte
       der Verfassung wenden dürfen. Es wies im Oktober 2024 die Klage eines
       Aktivisten der rechtsextremistischen Kleinstpartei Der III. Weg zurück.
       
       ## Innenminister Maier: „So geht wehrhafte Demokratie“
       
       Der Mann hatte in Bayern Jura studiert und wollte danach dort seine
       Ausbildung fortsetzen, wurde aber abgelehnt. Später wurde er in Sachsen zum
       Referendariat zugelassen. Gegen die Ablehnung aus Bayern ging er dennoch
       weiter vor.
       
       Das [2][Bundesverwaltungsgericht erklärte damals], dass Referendare Teil
       der staatlichen Funktion der Rechtspflege seien. Darum müssten sie
       Mindestanforderungen an die Pflicht zur Verfassungstreue erfüllen. Gebe es
       begründete Anhaltspunkte dafür, dass jemand verfassungsfeindliche Ziele
       habe oder aktiv unterstütze, dürfe er keinen Rechtsstreit bearbeiten.
       
       Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) nannte das Urteil „eine gute und
       wichtige Entscheidung“. „So geht wehrhafte Demokratie – keine
       Verfassungsfeinde im Staatsdienst.“ Der Thüringer CDU-Fraktionsvorsitzende
       Andreas Bühl sah es ähnlich. Extremisten hätten in der Justiz nichts
       suchen, das habe der Thüringer Verfassungsgerichtshof klargestellt, so
       Bühl: „In Thüringen funktioniert der Rechtsstaat – egal wie sehr die AfD
       auch versucht, ihn zu unterminieren – wenn sie zum Beispiel die Wahlen für
       den Richterwahlausschuss weiterhin destruktiv verhindert.“
       
       Tatsächlich tut sie nicht nur das: Der AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke
       hatte auch in Strafverfahren gegen sich selbst wegen der mehrfachen
       Verwendung von SA-Parolen [3][der Justiz mit Säuberungen gedroht], falls er
       an die Macht kommen sollte. Ebenso hatte die Thüringer AfD in der
       Vergangenheit bereits [4][den Verfassungsgerichtshof angegriffen], nachdem
       dieser 2024 eine Hängepartie bei der Konstituierung des Thüringer Landtags
       beendete. Zuvor hatte der Alterspräsident der AfD die [5][Konstituierung
       des Parlaments blockiert].
       
       26 Nov 2025
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://verfassungsgerichtshof.thueringen.de/aktuelles/presseinformationen/detailseiten?tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Bnews%5D=5594&cHash=c70daa24c1c26c0276e311f1d405a30b
   DIR [2] https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bverwg-2C1523-jurist-iii-weg-referendariat-verfassungstreue
   DIR [3] /Fascho-Prozess-in-Halle/!6019980
   DIR [4] /Nach-Eklat-im-Thueringer-Landtag/!6039384
   DIR [5] /AfD-blockiert-Landtag-in-Thueringen/!6036651
       
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       Eine Demokratie muss sich selbst schützen dürfen.