# taz.de -- Rückgabe von Kulturgütern: Schiedsgericht für NS-Raubgut beginnt Arbeit
> Das Gremium soll künftig in strittigen Fällen über die Rückgabe von
> Kulturgütern entscheiden. Damit wird Kunstrestitution in Deutschland
> erleichtert.
IMG Bild: Internet-Auftritt der Lost Art-Datenbank, in der internationale Such- und Fundmeldungen von NS-Raubkunst veröffentlicht werden
epd | Die [1][Rückgabe von NS-Raubkunst] soll in Deutschland künftig
erleichtert werden. Zum 1. Dezember nimmt die neu eingerichtete
Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut ihre Arbeit auf, wie Kulturstaatsminister
Wolfram Weimer (parteilos) am Sonntag in Berlin mitteilte. Sie soll künftig
in strittigen Fällen über die Rückgabe von Kulturgütern entscheiden.
Voraussetzung ist, dass diese verfolgungsbedingt während der Nazizeit den
Eigentümern entzogen wurden. Dabei geht es vor allem um vormals jüdischen
Besitz.
Bereits im September waren insgesamt 36 Schiedspersonen ernannt worden. Das
Präsidium der neuen Schiedsgerichtsbarkeit bilden die vormalige Richterin
am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Elisabeth Steiner, und der
ehemalige saarländische Ministerpräsident und Bundesverfassungsrichter
Peter Müller (CDU). Im Gremium sind Expertinnen und Experten aus den
Rechts- und Geschichtswissenschaften sowie der Kunstgeschichte.
Der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster, begrüßte, dass
Opfer und deren Rechtsnachfolger nun verbindlich und auch einseitig den
Rechtsweg beschreiten könnten, sofern sich der ehemalige Besitz heute in
öffentlicher Hand befindet. Um auch Ansprüche auf Kulturgüter in privatem
Besitz erheben zu können, brauche es aber ein Restitutionsgesetz.
Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände hatten sich im März 2024 auf
eine grundlegende Reform der „Beratenden Kommission“ für die [2][Rückgabe
NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts] verständigt.
30 Nov 2025
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