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       # taz.de -- Sexualisierte Gewalt: Ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin verurteilt
       
       > Ein Berliner Gericht hat einen ehemaligen Rabbiner zu zehn Monaten
       > Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihm wird ein sexueller
       > Übergriff vorgeworfen.
       
   IMG Bild: Muss sich auch mit sexualisierter Gewalt beschäftigen: Die Justitia am Kriminalgericht in Berlin-Moabit
       
       Ein ehemaliger Rabbiner der Jüdischen Gemeinde Berlin ist wegen eines
       sexuellen Übergriffs nach Paragraf 177 StGB zu einer Freiheitsstrafe von 10
       Monaten verurteilt worden, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach den
       Feststellungen im Strafbefehl habe der Mann 2021 in seiner Funktion als
       Rabbiner die Geschädigte zu einem „Persönlichkeitstraining“ eingeladen. In
       deren Verlauf habe er die Frau aufgefordert, sich mit dem Rücken zur Wand
       zu stellen und die Augen zu schließen, um sich von den „negativen Energien“
       ihres Ex-Partners zu befreien.
       
       Der damalige Rabbiner sei dann an die Frau herangetreten, habe sie geküsst
       und seine Zunge in ihren Mund eingeführt, obwohl ihm bewusst gewesen sei,
       dass die Frau damit zu keinem Zeitpunkt einverstanden war. Weil diese
       Aktion für die Frau nicht vorhersehbar gewesen sei, sei sie außerstande
       gewesen, sie abzuwehren.
       
       Der Fall war im Sommer 2023 durch einen Bericht der [1][Jewish Telegraphic
       Agency] gemeinsam mit ähnlichen Vorwürfen weiterer Frauen öffentlich
       geworden. Eine taz-Recherche hatte weitere Fälle publik gemacht. Der
       ehemalige Rabbiner hatte die Vorwürfe bestritten und sich juristisch gegen
       die Berichterstattung gewehrt, der taz-Artikel ist wegen einer noch
       laufenden rechtlichen Auseinandersetzung derzeit nicht verfügbar.
       
       ## Kündigung war rechtmäßig
       
       Die [2][Jüdische Gemeinde Berlin] hatte dem Mann im Frühling 2023 fristlos
       gekündigt, nachdem die zum Teil weit zurück reichenden Vorwürfe zunächst
       gemeindeintern bekannt geworden waren. Auch gegen die Kündigung war der
       Mann vorgegangen, das Berliner Arbeitsgericht bestätigte jedoch im Frühling
       2025, dass diese rechtmäßig sei, weil er ein weibliches Gemeindemitglied
       sexuell belästigt habe.
       
       Der ehemalige Rabbiner hatte hingegen behauptet, etwaige sexuelle Kontakte
       seien einvernehmlich geschehen. Er war seit 2006 als orthodoxer Rabbiner in
       der sephardischen Synagoge Tiferet Israel in Berlin-Charlottenburg tätig
       und damit einer von sechs Gemeinderabbinern der Jüdischen Gemeinde Berlin.
       
       In dem nun verhandelten Fall war gegen den Rabbiner zunächst ein
       Strafbefehl ergangen, dem er widersprochen hatte, wodurch vor Gericht
       verhandelt werden musste. Dort habe der Mann, so eine Sprecherin der
       Berliner Justiz zur taz, den Einspruch aber zurückgenommen.
       
       Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig, die Bewährungszeit wurde auf zwei
       Jahre festgelegt. Außerdem bestimmte das Gericht, dass der Mann 2.000 Euro
       an die Geschädigte zahlen muss und dass er dem Gericht jeden Wohnortwechsel
       zu melden habe. Die [3][Orthodoxe Rabbinerkonferenz Deutschland] begrüßte
       das Urteil, die Jüdische Gemeinde Berlin war bis Redaktionsschluss nicht
       für eine Stellungnahme zu erreichen.
       
       27 Jan 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.jta.org/
   DIR [2] /Skandal-in-Juedischer-Gemeinde-zu-Berlin/!5981631
   DIR [3] https://www.ordonline.de/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malene Gürgen
   DIR Maria Disman
       
       ## TAGS
       
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