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       # taz.de -- Ausschluss vom Buchhandlungspreis: Die Jury steht zu allen 118 Buchhandlungen
       
       > Die Fachjury des Buchhandlungspreises hat sich zu Wort gemeldet. Sie
       > kritisiert Weimers Entscheidung vehement, drei linke Buchhandlungen zu
       > streichen.
       
   IMG Bild: Der Buchladen „Rote Straße“ in Göttingen
       
       Der Protest rund um den Buchhandlungspreis geht weiter. In einem
       öffentlichen Statement hat sich die Jury des Deutschen Buchhandlungspreises
       2025 von dem [1][Ausschuss dreier Buchhandlungen] distanziert. Diese
       besteht aus drei Branchenvertreter*innen vom Wagenbach Verlag, Aufbau
       Verlag sowie Palomaa Publishing, einem Literaturkritiker, einer
       Journalistin sowie einer Vertriebsleiterin. Ein siebtes Jurymitglied war
       bereits im Vorfeld aus persönlichen Gründen von dem Amt zurückgetreten.
       
       Die Jury hatte die 118 inhaber*innengeführten Buchhandlungen
       vorgeschlagen, da diese „in besonderer Weise eine Verbindung aus
       kultureller Verantwortung und gesellschaftlichem Engagement“ verkörpern,
       heißt es in dem Statement. Die Entscheidung, drei Buchhandlungen
       nachträglich von der Auszeichnung auszuschließen, traf Kulturstaatsminister
       Wolfram Weimer. Die Jury steht nun aber nach wie vor hinter ihrer Auswahl.
       Sie habe die drei Leerstellen bewusst nicht noch einmal neu besetzt, um
       „eine sichtbare Lücke zu lassen“. Von dem dabei angewandten Haber-Verfahren
       distanziere sie sich ausdrücklich.
       
       Das 2017 erlassene Haber-Verfahren ermöglicht es sämtlichen Ministerien,
       den Verfassungsschutz zu konsultieren, bevor Fördergelder an
       zivilgesellschaftliche Organisationen vergeben werden. Im Falle des Golden
       Shop und der Buchläden Zur schwankenden Weltkugel und Rote Straße sollen
       „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen – welcher Art diese
       sind, wird nicht genauer definiert. [2][Laut eines Berichts von Radio
       Bremen sollen im Falle des „Golden Shop“ bereits Links auf der Website
       sowie Sprüche auf der Fassade dafür ausreichen.] Gegenüber der taz wollte
       der Verfassungsschutz dies weder bestätigen noch dementieren.
       
       [3][Der Ausschluss wurde von vielen als Einschnitt in die Kunst- und
       Kulturfreiheit gewertet.] Diesen Diskurs begrüßt die Jury, „da es hier um
       die Klärung grundsätzlicher demokratischer Belange geht“. Schließlich seien
       Buchhandlungen „Orte der Meinungsbildung und der gelebten
       Meinungsfreiheit“.
       
       Mechthild Röttering, eine der Inhaber*innen des Göttinger Buchladens
       „Rote Straße“, freut sich über das öffentliche Statement: „Ich weiß es zu
       schätzen, dass die Jury eine so klare Position bezieht.“ [4][Die drei
       betroffenen Buchhandlungen wollen gegen den Ausschluss klagen.]
       
       9 Mar 2026
       
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