# taz.de -- Beschleunigte Verfahren: Urteile im 15-Minuten-Takt
> Delikte wie Schwarzfahren werden in Berlin im Schnellverfahren erledigt.
> Bequem für die Justiz, nicht für die Angeklagten. Doch manchmal naht
> Hilfe.
IMG Bild: Rechtssprechung in Kürze: Mitglieder von Disrupting Mass Criminalization wollen Ungerechtigkeiten des Strafsystems sichtbar machen
Wartezimmer können Orte gähnender Langeweile sein, wo Menschen auf ihre
Handys starren oder durch Magazine blättern. Der Wartebereich des
Amtsgerichts Berlin-Tiergarten am Tempelhofer Damm ist an einem Mittwoch im
März vor allem hektisch. Angeklagte und ihre Begleitungen, ein Dolmetscher,
zwei Aktivistinnen und ein Anwalt versammeln sich hier, auf dem Gang laufen
Justizbeamt*innen hin und her.
Grund für die Hektik ist das Geschehen im Nebenraum: An der Tür des
Sitzungssaals 0202 ist eine Liste mit den aktuellen Gerichtsverhandlungen
angeheftet. Zwischen 9 und 12 Uhr sind elf Prozesse angesetzt, Recht
gesprochen wird hier im 15-Minuten-Takt. Betreten die Angeklagten nach
Aufforderung nicht direkt den Saal, erscheint die Richterin vor der Tür, um
sie hineinzubitten. Sie hat keine Zeit zu verlieren.
Die sogenannten beschleunigten Verfahren, die hier im Gerichtsaal 0202
verhandelt werden, sollen die Justiz entlasten und zu möglichst schnellem
Rechtsfrieden führen. Welche Delikte dafür infrage kommen? Auf eine Anfrage
zweier Abgeordneter der Berliner Fraktion der Linken antwortete die
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im August 2025, dass vor
allem „Bagatell- und Alltagskriminalität“ für beschleunigte Verfahren
geeignet seien. Zudem müsse eine „klare, übersichtliche und gesicherte
Beweislage“ vorliegen. Was dem Gericht beim Tempomachen entgegenkommt: Kaum
eine*r der Angeklagten wird hier anwaltlich vertreten.
[1][Das Bündnis Disrupting Mass Criminalization] möchte das ändern. Wenn am
Tempelhofer Damm mittwochs und donnerstags die beschleunigten Verfahren
verhandelt werden, sind die Aktivist*innen mit unabhängigen
Anwält*innen vor Ort. „Ich wollte sowieso schon immer Menschen helfen,
die durch das System benachteiligt werden“, erklärt Tom Görlitz, der an
diesem Tag als Anwalt dabei ist, seine Motivation.
Es ist 9.36 Uhr, als Görlitz das erste Mal in die Akte von Volkan W.
schaut. Ihm wird vorgeworfen, 18 Brötchen und ein halbes Brot gestohlen zu
haben. Görlitz hakt nach, fragt, wie die Brötchen im Rucksack seines
Mandanten landeten. Auf seinem Tablet macht sich der Rechtsanwalt Notizen,
spricht W. Mut zu. „Ich hab' mich schon darauf vorbereitet, hier 'ne Rede
zu halten“, sagt W. sichtlich perplex über die unerwartete Hilfe. Die
Verhandlung ist für 9.45 Uhr angesetzt.
## 375 Euro fürs Bahnfahren ohne Ticket
Währenddessen läuft im Gerichtssaal schon das Verfahren von Carsten S. Zwei
Mal sei er ohne Fahrschein Bahn gefahren, so die Anklage. Es seien nicht
die ersten Male, dass er bei diesem Vergehen erwischt wurde. Nun muss er
sich vor Gericht verantworten: Nach eigenen Angaben ist er selbstständig –
über sein genaues Einkommen möchte er der Richterin keine Auskunft geben.
Für sein Kind, das bei der Mutter lebt, zahle er Unterhalt. „Ich kann es
jetzt leider nicht mehr ändern. Ich habe einfach vergessen, ein Ticket zu
kaufen“, kommentiert S. die Tat.
Zur weiteren Beweisaufnahme kommt es nicht. „Ich vermute, dass Sie nicht
viel mehr verdienen als ein Hartz IV-, äääh, Bürgergeld-Empfänger“, beginnt
der Amtsanwalt stattdessen seinen Strafantrag. 30 Tagessätze à 15 Euro
schlägt er als angemessenes Strafmaß vor. In einem Gerichtsverfahren ist
dies der Punkt, an dem ein*e Verteidiger*in von Herrn S. für eine
geringere Strafe oder sogar auf Einstellung des Verfahrens plädieren
könnte. Herr S. allerdings hat [2][keinen Rechtsanwalt], mehr als „Ich habe
Scheiße gebaut“ bringt er selbst nicht heraus.
25 Tagessätze à 15 Euro lautet schließlich das Urteil der Richterin, die
Carsten S. mit den Worten „Alles Gute, und kaufen Sie sich 'ne Monatskarte“
entlässt. Addiert man den Preis einer Monatskarte mit der Geldstrafe, die
Herrn S. an diesem Tag auferlegt wurde, kommt man auf einen Betrag von 438
Euro. Wenn die Vermutung des Amtsanwaltes stimmt und Herr S. nicht mehr als
den Bürgergeld-Regelsatz verdient, bliebe ihm im nächsten Monat kaum etwas
zum Leben übrig.
Keine fünf Minuten später beginnt dann die Verhandlung von Volkan W. „Nicht
berufstätig“, „Arbeitslosengeld 1“ und „ledig“ antwortet er auf die Fragen
der Richterin. Ab jetzt wird Tom Görlitz, sein Verteidiger, für ihn
sprechen: Herr W. habe in der Bäckerei, in der er gestohlen haben soll, als
Fahrer gearbeitet, gibt er Auskunft. Es sei gang und gäbe, dass die
Mitarbeitenden sich im Lager Waren nähmen und diese erst am Ende des
Arbeitstages bezahlen. Um seine Brötchen vor Ungeziefer zu schützen, habe
er sie an diesem Tag direkt in seinen Rucksack gepackt. Dass er damit eine
Straftat begehe, sei seinem Mandanten nicht bewusst gewesen.
„Das war ja wirklich ein Schnellprozess“, sagt Volkan W. weitere fünf
Minuten später vor der Tür des Saals. Das Verfahren gegen ihn wurde soeben
ohne Auflagen eingestellt. „Was soll ich sagen: Vielen Dank“, wendet er
sich an Görlitz, bevor er das Gebäude verlässt. Ob die Verhandlung ohne ihn
anders ausgegangen wäre, darüber möchte Görlitz nicht spekulieren –
zumindest zu einer Auflage in Form einer Geldzahlung wäre es ohne seine
Verteidigung aber wohl gekommen, vermutet der Rechtsanwalt.
## Nur 6 Prozent der Angeklagten haben einen Anwalt
Die Fälle von Carsten S. und Volkan W. stehen exemplarisch für die Prozesse
am Tempelhofer Damm. Im Jahr 2025 wurden in Berlin 945 Fälle im
beschleunigten Verfahren verhandelt, bestätigt die
Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der taz. Bei 934 dieser Fälle
handelte es sich bei den Anklagepunkten um Formen des Diebstahls oder um
das Erschleichen von Leistungen – unter Letzteres fällt auch das Bahnfahren
ohne Ticket. Lediglich 57 Beschuldigte wurden in ihrem Prozess durch einen
Anwalt vertreten.
Dass es überhaupt zu Verfahren dieser Art kommt, bezeichnet Lara Möller von
Disrupting Mass Criminalization als „politische Entscheidung“: Man könnte
auch den öffentlichen Nahverkehr für alle kostenlos machen, findet sie.
Stattdessen zwinge man Menschen zum Fahren ohne Fahrschein und
kriminalisiere deren Armut. „Diese Klassenjustiz ignoriert die sozialen
Ursprünge von Kriminalisierung und somit Lebensrealitäten“, so die
27-Jährige.
Seit Mai 2025 beobachten Mitglieder von Disrupting Mass Criminalization
jede Woche die Prozesse am Schnellgericht Tempelhofer Damm, möglichst jedes
Verfahren wollen sie dokumentieren. Sie wollen die Ungerechtigkeiten des
Strafsystems sichtbar machen, sich aber auch mit den Beschuldigten
solidarisieren und diese unterstützen. Viele der Angeklagten, die sie im
Wartebereich anspreche, stehen staatlichen Institutionen skeptisch
gegenüber, berichtet Lara und fügt hinzu: „Deshalb betonen wir, dass wir
nicht vom Staat sind.“
Trotzdem versuchen die Aktivist*innen, allen Angeklagten eine ihrer
Kontaktkarten mitzugeben – ganz egal, ob sie das Angebot einer anwaltlichen
Vertretung in Anspruch nahmen oder nicht. „Den Menschen, die sich die
Strafen nicht leisten können, drohen Ersatzfreiheitsstrafen“, erklärt Lara.
Sollte beispielsweise Carsten S. nicht in der Lage sein, seine Tagessätze
zu bezahlen, würde er für knapp zwei Wochen im Gefängnis landen – weil er
zwei Mal ohne Fahrschein Bahn gefahren ist. Dass es so weit kommt, wollen
die Aktivist*innen verhindern.
18 May 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.justice-collective.org/disrupting-mass-criminalization
DIR [2] /Wer-das-Geld-hat-hat-das-Recht/!6135471
## AUTOREN
DIR Jonas Bernauer
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