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       # taz.de -- Beschleunigte Verfahren: Urteile im 15-Minuten-Takt
       
       > Delikte wie Schwarzfahren werden in Berlin im Schnellverfahren erledigt.
       > Bequem für die Justiz, nicht für die Angeklagten. Doch manchmal naht
       > Hilfe.
       
   IMG Bild: Rechtssprechung in Kürze: Mitglieder von Disrupting Mass Criminalization wollen Ungerechtigkeiten des Strafsystems sichtbar machen
       
       Wartezimmer können Orte gähnender Langeweile sein, wo Menschen auf ihre
       Handys starren oder durch Magazine blättern. Der Wartebereich des
       Amtsgerichts Berlin-Tiergarten am Tempelhofer Damm ist an einem Mittwoch im
       März vor allem hektisch. Angeklagte und ihre Begleitungen, ein Dolmetscher,
       zwei Aktivistinnen und ein Anwalt versammeln sich hier, auf dem Gang laufen
       Justizbeamt*innen hin und her.
       
       Grund für die Hektik ist das Geschehen im Nebenraum: An der Tür des
       Sitzungssaals 0202 ist eine Liste mit den aktuellen Gerichtsverhandlungen
       angeheftet. Zwischen 9 und 12 Uhr sind elf Prozesse angesetzt, Recht
       gesprochen wird hier im 15-Minuten-Takt. Betreten die Angeklagten nach
       Aufforderung nicht direkt den Saal, erscheint die Richterin vor der Tür, um
       sie hineinzubitten. Sie hat keine Zeit zu verlieren.
       
       Die sogenannten beschleunigten Verfahren, die hier im Gerichtsaal 0202
       verhandelt werden, sollen die Justiz entlasten und zu möglichst schnellem
       Rechtsfrieden führen. Welche Delikte dafür infrage kommen? Auf eine Anfrage
       zweier Abgeordneter der Berliner Fraktion der Linken antwortete die
       Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz im August 2025, dass vor
       allem „Bagatell- und Alltagskriminalität“ für beschleunigte Verfahren
       geeignet seien. Zudem müsse eine „klare, übersichtliche und gesicherte
       Beweislage“ vorliegen. Was dem Gericht beim Tempomachen entgegenkommt: Kaum
       eine*r der Angeklagten wird hier anwaltlich vertreten.
       
       [1][Das Bündnis Disrupting Mass Criminalization] möchte das ändern. Wenn am
       Tempelhofer Damm mittwochs und donnerstags die beschleunigten Verfahren
       verhandelt werden, sind die Aktivist*innen mit unabhängigen
       Anwält*innen vor Ort. „Ich wollte sowieso schon immer Menschen helfen,
       die durch das System benachteiligt werden“, erklärt Tom Görlitz, der an
       diesem Tag als Anwalt dabei ist, seine Motivation.
       
       Es ist 9.36 Uhr, als Görlitz das erste Mal in die Akte von Volkan W.
       schaut. Ihm wird vorgeworfen, 18 Brötchen und ein halbes Brot gestohlen zu
       haben. Görlitz hakt nach, fragt, wie die Brötchen im Rucksack seines
       Mandanten landeten. Auf seinem Tablet macht sich der Rechtsanwalt Notizen,
       spricht W. Mut zu. „Ich hab' mich schon darauf vorbereitet, hier 'ne Rede
       zu halten“, sagt W. sichtlich perplex über die unerwartete Hilfe. Die
       Verhandlung ist für 9.45 Uhr angesetzt.
       
       ## 375 Euro fürs Bahnfahren ohne Ticket
       
       Währenddessen läuft im Gerichtssaal schon das Verfahren von Carsten S. Zwei
       Mal sei er ohne Fahrschein Bahn gefahren, so die Anklage. Es seien nicht
       die ersten Male, dass er bei diesem Vergehen erwischt wurde. Nun muss er
       sich vor Gericht verantworten: Nach eigenen Angaben ist er selbstständig –
       über sein genaues Einkommen möchte er der Richterin keine Auskunft geben.
       Für sein Kind, das bei der Mutter lebt, zahle er Unterhalt. „Ich kann es
       jetzt leider nicht mehr ändern. Ich habe einfach vergessen, ein Ticket zu
       kaufen“, kommentiert S. die Tat.
       
       Zur weiteren Beweisaufnahme kommt es nicht. „Ich vermute, dass Sie nicht
       viel mehr verdienen als ein Hartz IV-, äääh, Bürgergeld-Empfänger“, beginnt
       der Amtsanwalt stattdessen seinen Strafantrag. 30 Tagessätze à 15 Euro
       schlägt er als angemessenes Strafmaß vor. In einem Gerichtsverfahren ist
       dies der Punkt, an dem ein*e Verteidiger*in von Herrn S. für eine
       geringere Strafe oder sogar auf Einstellung des Verfahrens plädieren
       könnte. Herr S. allerdings hat [2][keinen Rechtsanwalt], mehr als „Ich habe
       Scheiße gebaut“ bringt er selbst nicht heraus.
       
       25 Tagessätze à 15 Euro lautet schließlich das Urteil der Richterin, die
       Carsten S. mit den Worten „Alles Gute, und kaufen Sie sich 'ne Monatskarte“
       entlässt. Addiert man den Preis einer Monatskarte mit der Geldstrafe, die
       Herrn S. an diesem Tag auferlegt wurde, kommt man auf einen Betrag von 438
       Euro. Wenn die Vermutung des Amtsanwaltes stimmt und Herr S. nicht mehr als
       den Bürgergeld-Regelsatz verdient, bliebe ihm im nächsten Monat kaum etwas
       zum Leben übrig.
       
       Keine fünf Minuten später beginnt dann die Verhandlung von Volkan W. „Nicht
       berufstätig“, „Arbeitslosengeld 1“ und „ledig“ antwortet er auf die Fragen
       der Richterin. Ab jetzt wird Tom Görlitz, sein Verteidiger, für ihn
       sprechen: Herr W. habe in der Bäckerei, in der er gestohlen haben soll, als
       Fahrer gearbeitet, gibt er Auskunft. Es sei gang und gäbe, dass die
       Mitarbeitenden sich im Lager Waren nähmen und diese erst am Ende des
       Arbeitstages bezahlen. Um seine Brötchen vor Ungeziefer zu schützen, habe
       er sie an diesem Tag direkt in seinen Rucksack gepackt. Dass er damit eine
       Straftat begehe, sei seinem Mandanten nicht bewusst gewesen.
       
       „Das war ja wirklich ein Schnellprozess“, sagt Volkan W. weitere fünf
       Minuten später vor der Tür des Saals. Das Verfahren gegen ihn wurde soeben
       ohne Auflagen eingestellt. „Was soll ich sagen: Vielen Dank“, wendet er
       sich an Görlitz, bevor er das Gebäude verlässt. Ob die Verhandlung ohne ihn
       anders ausgegangen wäre, darüber möchte Görlitz nicht spekulieren –
       zumindest zu einer Auflage in Form einer Geldzahlung wäre es ohne seine
       Verteidigung aber wohl gekommen, vermutet der Rechtsanwalt.
       
       ## Nur 6 Prozent der Angeklagten haben einen Anwalt
       
       Die Fälle von Carsten S. und Volkan W. stehen exemplarisch für die Prozesse
       am Tempelhofer Damm. Im Jahr 2025 wurden in Berlin 945 Fälle im
       beschleunigten Verfahren verhandelt, bestätigt die
       Generalstaatsanwaltschaft Berlin auf Anfrage der taz. Bei 934 dieser Fälle
       handelte es sich bei den Anklagepunkten um Formen des Diebstahls oder um
       das Erschleichen von Leistungen – unter Letzteres fällt auch das Bahnfahren
       ohne Ticket. Lediglich 57 Beschuldigte wurden in ihrem Prozess durch einen
       Anwalt vertreten.
       
       Dass es überhaupt zu Verfahren dieser Art kommt, bezeichnet Lara Möller von
       Disrupting Mass Criminalization als „politische Entscheidung“: Man könnte
       auch den öffentlichen Nahverkehr für alle kostenlos machen, findet sie.
       Stattdessen zwinge man Menschen zum Fahren ohne Fahrschein und
       kriminalisiere deren Armut. „Diese Klassenjustiz ignoriert die sozialen
       Ursprünge von Kriminalisierung und somit Lebensrealitäten“, so die
       27-Jährige.
       
       Seit Mai 2025 beobachten Mitglieder von Disrupting Mass Criminalization
       jede Woche die Prozesse am Schnellgericht Tempelhofer Damm, möglichst jedes
       Verfahren wollen sie dokumentieren. Sie wollen die Ungerechtigkeiten des
       Strafsystems sichtbar machen, sich aber auch mit den Beschuldigten
       solidarisieren und diese unterstützen. Viele der Angeklagten, die sie im
       Wartebereich anspreche, stehen staatlichen Institutionen skeptisch
       gegenüber, berichtet Lara und fügt hinzu: „Deshalb betonen wir, dass wir
       nicht vom Staat sind.“
       
       Trotzdem versuchen die Aktivist*innen, allen Angeklagten eine ihrer
       Kontaktkarten mitzugeben – ganz egal, ob sie das Angebot einer anwaltlichen
       Vertretung in Anspruch nahmen oder nicht. „Den Menschen, die sich die
       Strafen nicht leisten können, drohen Ersatzfreiheitsstrafen“, erklärt Lara.
       Sollte beispielsweise Carsten S. nicht in der Lage sein, seine Tagessätze
       zu bezahlen, würde er für knapp zwei Wochen im Gefängnis landen – weil er
       zwei Mal ohne Fahrschein Bahn gefahren ist. Dass es so weit kommt, wollen
       die Aktivist*innen verhindern.
       
       18 May 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.justice-collective.org/disrupting-mass-criminalization
   DIR [2] /Wer-das-Geld-hat-hat-das-Recht/!6135471
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Bernauer
       
       ## TAGS
       
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