# taz.de -- Studie über Gestapo Bremen: „ Die Bereitschaft zur Denunziation war generell groß“
> Die Gestapo rekrutierte in Bremen Personal und Zuträger*innen aus der
> Mitte der Gesellschaft. Wie sie funktionierte, hat Anna Leinen erforscht.
IMG Bild: Heinrich Himmler (Mitte) kurz vor seiner Ernennung zum Inspekteur der Gestapo bei einem Besuch in Bremen am 7. April 1934
taz: Frau Leinen, welche Lücke füllt Ihre neue Studie über die Gestapo in
Bremen?
Anna Leinen: Es war zwar bekannt, dass das Gestapogefängnis in der heutigen
Dokumentationsstätte Ostertorwache lag. Unklar war jedoch, wie die
Verfolgungsbehörde funktionierte: Wie viele Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter gab es, wie haben die Institutionen zusammengearbeitet, welche
Quellen existieren?
taz: Wie gut hat die Bremer Polizei bis dato ihre NS-Vergangenheit
bearbeitet?
Leinen: Es gibt einzelne Arbeiten wie etwa Karl Schneiders Buch über die
[1][Bremer Polizeibataillone] 105 und 303, die sich am Holocaust beteiligt
hatten. Meine Studie ist allerdings die erste systematische
Forschungsarbeit zur Bremer Gestapo.
taz: Welche Quellenlage fanden Sie vor?
Leinen: Ich bin mit dem Wissen in das Projekt gestartet, dass viele
belastende Akten vernichtet worden waren. Es fehlten zum Beispiel
Personalakten der Gestapo. Allerdings gab es bis dato nicht ausgewertete
Akten im Bundesarchiv und im Bremer Staatsarchiv sind Dienstpläne,
Unterlagen zu Denunziationen und Verhören erhalten und die
Entnazifizierungsakten.
taz: Wie haben Sie die Struktur der Bremer Gestapo rekonstruiert?
Leinen: Vieles konnte ich anhand der [2][Entnazifizierungsakten]
erschließen: Wer hat über wen ausgesagt, wer mit wem zusammengearbeitet?
Auch die Entschädigungsakten der Verfolgten gaben Aufschluss über
Einsatzorte und Namen von Täterinnen und Tätern.
taz: Wer bewarb sich überhaupt bei der Bremer Gestapo?
Leinen: Die Mehrheit war vorher schon im Polizeidienst. Es gab aber auch
„Quereinsteiger“, die zum Beispiel ursprünglich Bäcker oder Schlachter
gelernt hatten.
taz: War sie auch eine Institution in der Mitte der Gesellschaft?
Leinen: Ja. Die Gestapo war keine Behörde, die über der Stadt schwebte und
über sie hereinbrach. Vielmehr war sie – wie in anderen Städten auch –
darauf angewiesen, dass man ihr Informationen zutrug. Für den Zeitraum
zwischen 1933 und 1935 sind in Bremen die Akten zu [3][Denunziationen]
erhalten. Die Meldungen steigerten sich in ihrem Eifer bis zu dem Angebot,
die Wohnung zu nutzen, um einen Nachbarn zu bespitzeln. Die Gestapo und
ihre ZuträgerInnen – das waren BremerInnen, die BremerInnen verfolgt haben.
taz: Haben Sie sich näher mit dem Ausmaß der Denunziation befasst?
Leinen: Ja, denn da gibt es einen großen Aktenbestand, in dem alle Vorgänge
exakt verzeichnet sind, nach Themen geordnet – etwa zu verbotenen
Jugendorganisationen oder verbotenem Radiohören. Wobei mich überrascht hat,
wie gründlich die Gestapo selbst kleinen, sehr vagen Hinweisen nachging.
Auf den Hinweis „Da trifft sich der und der abends mit merkwürdigen Leuten“
wurde jemand monatelang beobachtet. Selbst wenn nichts dabei herauskam,
wurde derjenige zum Verhör vorgeladen. Es war ein Apparat systematischer
Einschüchterung.
taz: Warum denunzierten die Leute?
Leinen: Aus den verschiedensten Gründen – ob aus ideologischer Überzeugung
oder ausgehend von Konflikten in Familie, Nachbarschaft oder Betrieb.
taz: Ein Beispiel?
Leinen: Eine Frau äußerte im Ladengeschäft, dass der Krieg bald verloren
sei. Sie wurde denunziert, verhaftet und hingerichtet. Nach Kriegsende ließ
sich nicht vollends rekonstruieren, wer sie verraten hatte. Verdächtig
blieb besonders die Ladenbesitzerin, die bereits in eine andere
Denunziation verwickelt war. Aber es ließ sich nicht beweisen. Deshalb habe
ich die Akte nochmals studiert.
taz: Was fanden Sie?
Leinen: Dass auch die Angestellte des Ladens als Denunziantin infrage kam.
Sie habe es wiederum später beim Friseur ihrer Mutter erzählt. Auch dort
hätte es jemand mithören können, was den Kreis möglicher DenunziantInnen
nochmals vergrößerte, anonymisierte und letztlich dazu führte, dass der
Kreis der Verdächtigen vor Gericht „entlastet“ war. Die Bereitschaft zur
Denunziation war generell groß – wobei den Leuten bewusst war, wohin das
führen konnte. „Schutzhaft“ und harte Strafen wurden deutlich in der
Zeitung benannt.
taz: Wie groß war das Gewaltpotenzial der Gestapo?
Leinen: Sie war eine Behörde, die psychische und physische Gewalt ausübte.
Über psychische Gewalt wird in diesem Kontext bisher zu wenig gesprochen.
Dabei waren die Spätfolgen auch hier gravierend und führten noch Jahrzehnte
nach Kriegsende zu Erkrankungen bei den Verfolgten.
taz: Beeinflusste das auch die Nachkriegsprozesse?
Leinen: Ja – etwa, wenn Gestapobeamte vor Gericht standen und Zeugen
geladen werden sollten. Es gab immer wieder Fälle, in denen Betroffene
sagten, sie könnten nicht erscheinen, weil sie es nicht ertrügen, mit dem
Täter in einem Raum zu sein.
taz: Dann zeigte die Einschüchterung nachhaltig Wirkung.
Leinen. Ja, und dazu kam, dass die [4][Nachkriegsjustiz] den Aussagen der
Verfolgten oft stärker zu misstrauen schien, als jenen der Gestapobeamten.
Die Verfolgten mussten hart und nicht selten vergeblich um Anerkennung
kämpfen.
taz: Wer zum Beispiel?
Leinen: Ich weiß von einem Bremer Klempner, der nach Feierabend in der
Kneipe oder auf dem Heimweg regimekritische Lieder gesungen hatte. Er wurde
ermahnt, schließlich von der Gestapo in „Schutzhaft“ genommen. Ohne Anklage
und Prozess kam er für fünf Jahre in ein Konzentrationslager. Er überlebte,
war aber von der Haft gezeichnet. Da er seinen Beruf nicht mehr ausüben
konnte, beantragte er nach dem Krieg eine Entschädigung als politisch
Verfolgter. Hier wollte das Gericht dann sehr genau wissen, in welchem
Kontext er überhaupt gesungen hatte – und lehnte eine Entschädigung ab: Man
sprach ihm ein politisches Motiv ab und argumentierte mit seinem
„[5][Lebenswandel]“. Er sei ja schon zuvor wegen „Trunksucht“ verhaftet
gewesen, und seine Biografie schließe politisches Engagement aus. Dabei
hatte die Gestapo ihn schon vor seiner Verhaftung als KPD-nahe Person im
Blick.
taz: War das ein Einzelfall?
Leinen: Nein. In [6][Entschädigungsprozessen] schienen Gerichte des Öfteren
davon auszugehen, dass jemand wegen seines „Lebenswandels“ nicht „geeignet“
gewesen sei, politisch widerständig zu sein. Auch kleinere Formen des
Widerstands wurden nicht ernst genommen – selbst, wenn sie für Betroffene
Konsequenzen hatten.
27 Jul 2026
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