# taz.de -- Anwältin über Verfassungsschutz: „So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“
> Der Verfassungsschutz definiert selbst, wen er warum beobachtet. Es
> braucht mehr Kontrolle, fordert die Bremer Rechtsanwältin Lea Voigt.
IMG Bild: Diskutieren, wie man mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes umgeht: vom Kulturstaatsminister gecancelter Laden in Bremen
taz: Frau Voigt, seit ein paar Monaten müssen sich Linke in Bremen ganz
schön erklären: Mit wem hat man Kontakt, mit wem arbeitet man zusammen. Wie
konnte es dazu kommen?
Lea Voigt: Ursprünglich ging es um einen diskussionswürdigen V-Mann-Einsatz
bei der Interventionistischen Linken. Mit einer rechten Kampagne ist es
gelungen, den Spieß umzudrehen: Wochenlang ging es nur noch darum, [1][was
Bremen angeblich für ein Linksextremismus-Problem hat]. Über die
Legitimität eines V-Mann-Einsatzes wurde nicht mehr gesprochen.
taz: An Sie als Juristin: War der Einsatz denn rechtens?
Voigt: Das zu entscheiden ist Sache der Gerichte. Es gibt aber zumindest
[2][Hinweise, dass er es nicht war:] Die intimen Beziehungen, die der
V-Mann eingegangen sein soll; seine prägende Rolle in der Organisation;
auch seine persönliche Eignung ist fraglich. Über all dem steht aber die
Frage, ob die IL überhaupt mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht
werden darf.
taz: Sie ist ja immerhin „gewaltorientiert und linksextrem“.
Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck
gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar
sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch
hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen
selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten. Dass Behörden, gar
der Verfassungsschutz, unfehlbar sind, widerlegt die Geschichte.
taz: „Gewaltorientiert“ klingt schon nach Gefahr …
Voigt: Um den Begriff rankt sich alles. Aber im Verfassungsschutzbericht
steht: Die IL wendet keine Gewalt an. Die „Gewaltorientierung“ wird ihr
daraus abgeleitet, dass sie sich nicht von anderen Gruppierungen
distanzieren würde. Das ist ziemlich weit hergeholt.
taz: Die Einschätzungen zu hinterfragen, ist schwierig. Man weiß ja nicht,
was die Grundlage ist.
Voigt: Das ist ein grundsätzliches Problem beim Verfassungsschutz: Er
arbeitet nicht transparent. Das ist problematisch, wenn sich Rechtsfolgen
anschließen. Eine Behörde darf nicht einfach sagen: Wir wissen auch nicht
genau was vorliegt, aber wird schon stimmen; wir stützen unsere
Entscheidung darauf.
taz: Wie beim Golden Shop, der den Buchhandlungspreis nicht bekommen hat?
Voigt: Ja, das beruhte nach allem, was wir wissen, [3][auf einer Abfrage
beim Verfassungsschutz.] Ohne Whistleblower wäre das nie aufgefallen.
Betroffene sollen hier gar nicht erfahren, dass
Verfassungsschutzinformationen Folgen für sie hatten. Wo kein Kläger, da
kein Richter. So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume.
taz: Bei der Buchhandlung waren sich aber plötzlich alle einig: So geht es
nicht.
Voigt: Ja, wir können jetzt zum Glück wieder darüber [4][diskutieren, wie
man mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes umgeht.]
Kulturstaatsminister Weimer scheint zu glauben, dass staatskritische,
unbequeme Kultur kein Geld für sich beanspruchen darf. Er will eher eine
Art Staatskunst fördern: Der Staat ist gut. Alles ist gut. Wir sind
dankbar. So ein Kulturbegriff legt selbst die Axt an die Verfassung an.
taz: Im Bund und in den Ländern werden die Verfassungsschutzgesetze gerade
neu gestaltet, Sie geben rechtliche Stellungnahmen dazu ab. Wie müssten die
Gesetze aussehen?
Voigt: Man muss die Rechte Betroffener ausbauen, damit mehr gerichtliche
Überprüfung stattfindet. Auch die Bedeutung von Gremien wie der
Parlamentarischen Kontrollkommission könnte man ausbauen – und strengere
Regeln für die Einsätze von V-Leuten aufstellen. Aber die Tendenz des
Gesetzgebers im Bund und den meisten Ländern ist eine andere: Die
Befugnisse der Behörden sollen ausgebaut werden, nicht die Rechte der
Betroffenen.
taz: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 geurteilt, dass nur ein enger
Kern des Grundgesetzes streng geschützt werden muss.
Voigt: Ja, die Würde des Menschen, das Rechtsstaatsprinzip, das
Demokratieprinzip. Es könnte helfen, sich beim Schutz darauf zu
konzentrieren.
24 Apr 2026
## LINKS
DIR [1] /Bremer-V-Mann-Skandal/!6165839
DIR [2] /Geheimnisse-an-die-Presse-durchgestochen/!6157205
DIR [3] /Der-Kulturkampfminister-spricht/!6164344
DIR [4] /Debatte-um-Kulturstaatsminister-Weimer/!6162276
## AUTOREN
DIR Lotta Drügemöller
## TAGS
DIR Bremer V-Mann-Skandal
DIR Kulturkampf
DIR Verfassungsschutz
DIR Bremen
DIR Social-Auswahl
DIR Schwerpunkt Stadtland
DIR Wolfram Weimer
DIR Bremer V-Mann-Skandal
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Bremer V-Mann-Skandal: Das Misstrauen wächst
Eigentlich hat Bremen den Ruf einer toleranten Hansestadt. Seit einer
V-Mann-Affäre steht aber alles, was links ist, in der Stadt schnell am
Pranger.
DIR Debatte um Kulturstaatsminister Weimer: Wer Weimer kritisiert, darf den VS nicht schonen
Der Fokus muss von Weimer weg und auf den Verfassungsschutz. Denn es gibt
eine dringende Frage: Schützt der Geheimdienst wirklich das Grundgesetz?
DIR Bremer V-Mann-Skandal: Der Mitarbeiter, der Anwalt, der V-Mann
Die taz will dabei sein bei der Enthüllung brisanter Verflechtungen von
Politik und Linksextremismus in Bremen – und sortiert einfach mal die
Fakten.