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       # taz.de -- Anwältin über Verfassungsschutz: „So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume“
       
       > Der Verfassungsschutz definiert selbst, wen er warum beobachtet. Es
       > braucht mehr Kontrolle, fordert die Bremer Rechtsanwältin Lea Voigt.
       
   IMG Bild: Diskutieren, wie man mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes umgeht: vom Kulturstaatsminister gecancelter Laden in Bremen
       
       taz: Frau Voigt, seit ein paar Monaten müssen sich Linke in Bremen ganz
       schön erklären: Mit wem hat man Kontakt, mit wem arbeitet man zusammen. Wie
       konnte es dazu kommen? 
       
       Lea Voigt: Ursprünglich ging es um einen diskussionswürdigen V-Mann-Einsatz
       bei der Interventionistischen Linken. Mit einer rechten Kampagne ist es
       gelungen, den Spieß umzudrehen: Wochenlang ging es nur noch darum, [1][was
       Bremen angeblich für ein Linksextremismus-Problem hat]. Über die
       Legitimität eines V-Mann-Einsatzes wurde nicht mehr gesprochen.
       
       taz: An Sie als Juristin: War der Einsatz denn rechtens? 
       
       Voigt: Das zu entscheiden ist Sache der Gerichte. Es gibt aber zumindest
       [2][Hinweise, dass er es nicht war:] Die intimen Beziehungen, die der
       V-Mann eingegangen sein soll; seine prägende Rolle in der Organisation;
       auch seine persönliche Eignung ist fraglich. Über all dem steht aber die
       Frage, ob die IL überhaupt mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht
       werden darf.
       
       taz: Sie ist ja immerhin „gewaltorientiert und linksextrem“. 
       
       Voigt: Man musste in der öffentlichen Debatte zuweilen den Eindruck
       gewinnen, dass diese Zuschreibungen des Verfassungsschutzes unantastbar
       sind. Dabei sollte man wegen der Grundkonstellation besonders kritisch
       hinschauen: Der Verfassungsschutz schafft sich durch seine Einstufungen
       selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten. Dass Behörden, gar
       der Verfassungsschutz, unfehlbar sind, widerlegt die Geschichte.
       
       taz: „Gewaltorientiert“ klingt schon nach Gefahr … 
       
       Voigt: Um den Begriff rankt sich alles. Aber im Verfassungsschutzbericht
       steht: Die IL wendet keine Gewalt an. Die „Gewaltorientierung“ wird ihr
       daraus abgeleitet, dass sie sich nicht von anderen Gruppierungen
       distanzieren würde. Das ist ziemlich weit hergeholt.
       
       taz: Die Einschätzungen zu hinterfragen, ist schwierig. Man weiß ja nicht,
       was die Grundlage ist. 
       
       Voigt: Das ist ein grundsätzliches Problem beim Verfassungsschutz: Er
       arbeitet nicht transparent. Das ist problematisch, wenn sich Rechtsfolgen
       anschließen. Eine Behörde darf nicht einfach sagen: Wir wissen auch nicht
       genau was vorliegt, aber wird schon stimmen; wir stützen unsere
       Entscheidung darauf.
       
       taz: Wie beim Golden Shop, der den Buchhandlungspreis nicht bekommen hat? 
       
       Voigt: Ja, das beruhte nach allem, was wir wissen, [3][auf einer Abfrage
       beim Verfassungsschutz.] Ohne Whistleblower wäre das nie aufgefallen.
       Betroffene sollen hier gar nicht erfahren, dass
       Verfassungsschutzinformationen Folgen für sie hatten. Wo kein Kläger, da
       kein Richter. So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume.
       
       taz: Bei der Buchhandlung waren sich aber plötzlich alle einig: So geht es
       nicht. 
       
       Voigt: Ja, wir können jetzt zum Glück wieder darüber [4][diskutieren, wie
       man mit der Einschätzung des Verfassungsschutzes umgeht.]
       Kulturstaatsminister Weimer scheint zu glauben, dass staatskritische,
       unbequeme Kultur kein Geld für sich beanspruchen darf. Er will eher eine
       Art Staatskunst fördern: Der Staat ist gut. Alles ist gut. Wir sind
       dankbar. So ein Kulturbegriff legt selbst die Axt an die Verfassung an.
       
       taz: Im Bund und in den Ländern werden die Verfassungsschutzgesetze gerade
       neu gestaltet, Sie geben rechtliche Stellungnahmen dazu ab. Wie müssten die
       Gesetze aussehen? 
       
       Voigt: Man muss die Rechte Betroffener ausbauen, damit mehr gerichtliche
       Überprüfung stattfindet. Auch die Bedeutung von Gremien wie der
       Parlamentarischen Kontrollkommission könnte man ausbauen – und strengere
       Regeln für die Einsätze von V-Leuten aufstellen. Aber die Tendenz des
       Gesetzgebers im Bund und den meisten Ländern ist eine andere: Die
       Befugnisse der Behörden sollen ausgebaut werden, nicht die Rechte der
       Betroffenen.
       
       taz: Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 geurteilt, dass nur ein enger
       Kern des Grundgesetzes streng geschützt werden muss. 
       
       Voigt: Ja, die Würde des Menschen, das Rechtsstaatsprinzip, das
       Demokratieprinzip. Es könnte helfen, sich beim Schutz darauf zu
       konzentrieren.
       
       24 Apr 2026
       
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