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       # taz.de -- Einschnitte im Klagerecht: Umweltverstöße? Kann nicht klagen
       
       > Die Bundesregierung will das Klagerecht von Umweltverbänden beschneiden –
       > doch das könnte vor allem Symbolpolitik sein.
       
   IMG Bild: Protest gegen Gasbohrungen vor Borkum im September 2025
       
       Wenn eine Behörde eine umweltrelevante Entscheidung trifft, mit der
       anerkannte Umweltschutzverbände nicht einverstanden sind, haben diese ein
       besonderes Klagerecht. Dafür sorgt das Umweltrechtsbehelfsgesetz. Es soll
       dafür sorgen, dass ökologische Standards eingehalten werden.
       
       Doch die Bundesregierung bemüht sich seit Monaten um eine Beschneidung des
       Gesetzes. Dadurch sollen laut Regierung missbräuchliche Klagen vermieden
       werden. Doch in einem Schreiben, das der taz vorliegt, gibt die
       Bundesregierung gegenüber dem Grünen-Sprecher für Umwelt und Naturschutz,
       Jan-Niklas Gesenhues, zu, dass ihr kein Missbrauchsfall bekannt ist. Die
       Gesetzesänderung sei rein präventiv.
       
       „Der angebliche Missbrauch ist das Phantom des Umweltrechts, das noch nie
       gesehen wurde“, sagt Anwalt Remo Klinger, der unter anderem die Deutsche
       Umwelthilfe vertritt. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigten ebenfalls,
       dass es keinen Missbrauch des Umweltrechtsbehelfsgesetzes gebe. Klinger
       erklärt außerdem, die Zahl der Umweltklagen in Deutschland sei im Vergleich
       zu anderen Klagen verschwindend gering. Wie eine [1][Stellungnahme der
       Kanzlei Baumann für Verwaltungsrecht] zeigt, haben zwischen 2021 und 2023
       nur 34 der 399 offiziellen Umweltverbände in Deutschland Klage erhoben,
       zusammengezählt 208-mal.
       
       ## Gesetzesänderung ist „politisches Theater“
       
       Dennoch hätten Umweltklagen eine überdurchschnittliche Erfolgsquote, so
       Klinger. Diese liege bei über 50 Prozent, deutlich höher als in anderen
       Bereichen. Besorgt darüber, dass die Änderung Auswirkungen auf den Erfolg
       von Umweltklagen haben wird, ist Klinger nicht. Es stehe bereits eine
       Missbrauchsklausel im Gesetz, die nun lediglich geschärft werden solle. Der
       Jurist ordnet die Gesetzesänderung daher als „politisches Theater“ ein,
       gegen das man juristisch aber nicht vorgehen müsse. „Wenn es im Gesetz
       steht, steht es im Gesetz. Es wird aber keinen Anwendungsfall dafür geben.“
       
       Bei den Grünen stoßen die Pläne dennoch auf Empörung. „Das Gesetz ist
       Populismus pur und entbehrt jeglicher Grundlage“, sagte Jan-Niclas
       Gesenhues. Es handle sich um ein frei erfundenes Problem, mit dem die
       Regierung Umweltverbände unter Generalverdacht stelle.
       
       23 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundestag.de/resource/blob/1156654/Stellungnahme-Dr-Hess.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Evke Bakker
       
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