# taz.de -- Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt: Stiftung Warentest haftet für Folgen von fehlerhaftem Test
> Ein Testurteil brachte einen Rauchmelder-Hersteller in wirtschaftliche
> Not. Nun hat ein Gericht über die Haftung der Stiftung Warentest
> entschieden.
IMG Bild: Mit Glitzer beschichtet: Rauchmelder der Marke Pyrexx
afp/dpa | Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines
von ihr beauftragten Tests haften. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt
sprach dem Rauchmelder-Hersteller Pyrexx einen Schadenersatz zu. Die genaue
Höhe muss das Landgericht als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch
nicht rechtskräftig.
Hintergrund ist ein Testurteil der Stiftung aus dem Jahr 2020 für einen
Rauchmelder der in Berlin ansässigen Firma Pyrexx. Dieser Rauchmelder habe
zu lange gebraucht, um Alarm zu schlagen, urteilten die Tester damals und
vergaben die Note „mangelhaft“. Die Firma zweifelte das Ergebnis jedoch an
– zu Recht, wie sich später herausstellte. 2024 zog die Stiftung Warentest
die Benotung zurück, da die Prüfbedingungen im beauftragten externen Labor
zu einer Benachteiligung des Produkts geführt hätten.
Für Pyrexx hatte die „Mangelhaft“-Bewertung zu diesem Zeitpunkt allerdings
bereits schwerwiegende Folgen: verursacht worden seien „Umsatzrückgänge und
ein erheblicher Vertrauensverlust“. Gefordert wird ein Schadenersatz in
Höhe von 7,7 Millionen Euro. Vor dem Landgericht Frankfurt hatte das
Unternehmen im März vergangenen Jahres dabei einen Erfolg erzielt: Pyrexx
stehe grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz zu, lautete das Urteil in
erster Instanz. Dagegen legte die Stiftung Berufung ein.
Das OLG [1][kam nun ebenfalls zu dem Schluss], dass dem Unternehmen ein
Schadenersatz zusteht. Die Bewertung eines Produkts mit „mangelhaft“ in
einem vergleichenden Warentest stelle einen „rechtswidrigen Eingriff“ in
den Gewerbebetrieb dar, „wenn sie auf einem nicht sachgerecht
durchgeführten Testverfahren beruht“, erklärte das Gericht. Über die Höhe
des Anspruchs wird erneut das Landgericht befinden. Das Urteil des OLG ist
noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass eine weitere Berufung möglich
ist. Die Stiftung Warentest erklärte am Donnerstag, dass sie die
Entscheidung akzeptiere.
## Keine Haftung für externes Institut
Zugleich begrüßte die Stiftung, dass das OLG festgestellt habe, dass die
Warentester zwar für die eigene Pflichtverletzung haften, nicht aber für
den Fehler des beauftragten Prüfinstituts. Diese Entscheidung stärke den
[2][Verbraucherschutz], „da sie auch künftig vergleichende Warentests auf
bewährte Weise ermöglicht“, erklärte Sprecher Björn Köllen-Steiner.
Das OLG teilte hierzu mit, dass der zuständige Senat eine Ausweitung der
sogenannten Fiktionshaftung „ohne eigenes Verschulden für beauftragte
externe Unternehmen“, wie sie vom Landgericht vorgenommen worden sei,
„nicht für sachgerecht“ halte. Die Stiftung Warentest hatte hierzu bereits
im vergangenen Jahr die Befürchtung geäußert, dass andernfalls
anbieterunabhängige, vergleichende Warentests nicht mehr möglich werden
könnten, da die Risiken, für Fehler von Prüfinstituten die Haftung
übernehmen zu müssen, „schlicht zu groß“ seien.
Die Stiftung hob am Donnerstag zudem hervor, dass sich die Warentester
ihrer „großen Verantwortung bei der Veröffentlichung von Tests bewusst“
seien. Bereits 2024 seien sowohl Abläufe als auch die Zusammenarbeit mit
Prüfinstituten angepasst worden, „um Abweichungen von Vorgaben wie im
bisher einmaligen Rauchmelder-Fall frühzeitiger erkennen zu können“. (AZ:
16 U 38/25)
23 Apr 2026
## LINKS
DIR [1] https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/veroeffentlichung-eines-testergebnisses-ohne-vorherige-klaerung-von-zweifeln-am-testergebnis
DIR [2] /Verbraucherschutz/!t5009277
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