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       # taz.de -- Anthropologin über die Weser: „Der Fluss hat das Recht, frei zu fließen“
       
       > Ökosystemen werden weltweit immer häufiger eigene Rechte verliehen. Das
       > könnte auch der Weser helfen, sagt die Anthropologin Andrea Mühlebach.
       
   IMG Bild: Die Weser, ein geschundener Fluss: immer wieder vertieft und für ökonomische Zwecke verändert
       
       taz: Frau Mühlebach, wie geht es der Weser? 
       
       Andrea Mühlebach: Ich glaube, die Weser ist aus der Sicht vieler
       Bremer:innen ein geschundener Fluss. Er wurde immer wieder vertieft und
       für ökonomische Zwecke verändert. Es gibt viele Stimmen, die sagen: 'Ach,
       lassen Sie die Weser doch endlich frei fließen.’
       
       taz: In Neuseeland wurde ein Fluss zur juristischen Person erklärt,
       weltweit bekommen [1][immer mehr Ökosysteme eigene Rechte]. Würde das auch
       der Weser helfen? 
       
       Mühlebach: Es gibt eine weltweite Bewegung für die Rechte der Natur, in der
       Flüsse immer wieder Protagonisten sind. Die Bewegung argumentiert, dass
       unsere jetzigen Gesetze nicht ausreichen, um die Gewässer zu schützen. Es
       braucht vor allem einen kulturellen Umschwung. Wir müssen Flüsse, Seen und
       andere natürliche Gewässer als lebendige Entitäten verstehen, die eigene
       Rechte haben.
       
       taz: Bei den Menschenrechten geht es um Werte wie Meinungsfreiheit oder das
       Recht auf Eigentum. Welche Rechte sollten wir dem Fluss zugestehen? 
       
       Mühlebach: Dazu gibt es eine [2][Deklaration von über hundert
       Umweltschutzorganisationen aus 20 Ländern]. Der Fluss hat das Recht, frei
       zu fließen, das Recht, frei von Verschmutzung zu sein, außerdem auf
       Biodiversität sowie auf Regeneration und Restauration. Diese Ideen gehen
       auf indigene, vor allem lateinamerikanische Bewegungen zurück, die das
       schon seit 500 Jahren sagen.
       
       taz: Die eigenen Rechte kann man notfalls einklagen. Muss der Fluss dafür
       bis in den Gerichtssaal fließen? 
       
       Mühlebach: Nein, es gibt schon interessante Präzedenzfälle, bei denen
       Flüsse zum Beispiel von den Gemeinschaften vertreten werden, die entlang
       des Flusses leben. Beim Waitangi in Neuseeland zum Beispiel, ist das ganz
       klar reguliert. Dort treten einerseits indigene Communitys als 'Guardians’
       auf und sprechen für den Fluss. Andererseits gibt es regionale politische
       Vertreter, die Mitspracherechte haben.
       
       taz: Und diese Vertreter können auch vor Gericht ziehen? 
       
       Mühlebach: Ja, in Ländern wie Ecuador ist das gängige Praxis. Man sollte
       die Rechtspersönlichkeit des Flusses allerdings nicht auf Gerichtsverfahren
       reduzieren. Das sind auch politische und vor allem kulturelle Bewegungen.
       Es geht darum, wie wir mit der Natur umgehen. Wir Menschen tun immer so,
       als könnten wir das Wasser dominieren. Durch den Klimawandel sehen wir,
       dass wir dem Wasser zunehmend ausgeliefert sind und lernen müssen, mit dem
       Wasser zu leben.
       
       taz: Warum braucht es den Umweg über die juristische Person, um einen
       Kulturwandel anzustoßen? 
       
       Mühlebach: Unternehmen, NGOs und alle möglichen Institutionen haben
       juristische Rechte, aber die Natur an sich nicht. Das Recht gibt einem eine
       Sprache, um den Menschen klarzumachen, dass die Natur mindestens
       gleichberechtigt sein sollte.
       
       taz: Wenn man das Recht auf freies Fließen nun einklagen könnte, würde das
       bedeuten, dass die Weser renaturiert wird? 
       
       Mühlebach: Ja, das wäre genau im Sinne der Rechte der Natur. Wir haben
       unsere Flüsse so fundamental verändert, wir haben sie betoniert und
       begradigt. Renaturierung, ganz abgesehen von den unglaublichen finanziellen
       Aufwendungen, ist ökologisch total sinnvoll. Es gibt einen berühmten Fall
       in den USA, bei dem eine indigene Nation im Namen des Lachses vor Gericht
       gezogen ist.
       
       taz: Mit welchem Ziel? 
       
       Mühlebach: Das juristische Argument war, dass die Stadt Seattle mit
       mehreren Dämmen das Recht der Lachse behinderte, zu ihren Laichplätzen
       zurückzukehren. Das Urteil lautete aber nicht: Wir müssen alle Dämme
       zerstören. Stattdessen musste sich die Stadt Seattle bereiterklären,
       Fischtreppen für den Lachs zu bauen. Im Fall der Weser ist eine
       vollständige Renaturierung auch nicht realistisch. Aber gewisse
       Veränderungen könnte man dann sicher einklagen.
       
       27 Apr 2026
       
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