# taz.de -- Schlachthof-Prozess in Oldenburg: Ein Schweinefilm beschäftigt die Justiz
> Im Streit um heimliche Schweinebetäubungs-Videos aus einem Schlachthof
> sieht das Oberlandesgericht Oldenburg komplizierte Fragen und
> Weichenstellungen.
IMG Bild: Nicht zu überhören: Protest vor dem Gericht
Die Solidarität schlägt Krach. Der Lärm der Demo vorm Oberlandesgericht
Oldenburg dringt Dienstagfrüh fast ungehindert in Saal 1: Der hat eine
Fensterfront zum Richard-Wagner-Platz. Und da unten hat sich ein drei-,
vierreihiger Halbkreis von Menschen gebildet. Von oben lassen sich 120
zählen, aber da kommen gerade noch welche und ein Teil ist von hier nicht
zu sehen. Sie skandieren „Ce-Oh-Zwei, Tierquälerei“ und „Schlacht,
Schlacht, Schlachthöfe schließen“.
Sobald sie mal eine Pause einlegen, übernehmen die vier Schlagzeuger, die
ihnen gegenüber auf der Freitreppe des Gerichtsgebäudes Stellung bezogen
haben, Basedrums, Snare, kleine Trommel und Hi-Hat, eine komplette
Marching-Percussion, krawumm. Und dann wieder alle zusammen: „Tierleid zu
zeigen, ist kein Verbrechen, Tierleid zu zeigen, ist kein Verbrechen!“
Die Sprechchöre fassen mit klarer Tendenz, aber in der Sache treffend
zusammen, was in der Verhandlung am Dienstag ab 10 Uhr dann Thema sein
wird: Es geht einerseits um das Staatsziel Tierschutz, konkret die
Kohlendioxid-Betäubung von Schlachtvieh, die zwar von der Europäischen
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seit 2004 als mit unzumutbarem
Leid verbunden eingestuft wird, aber dennoch weiterhin gesetzlich zulässig
ist. Sie betrifft 80 Prozent der in der EU geschlachteten Schweine.
Es geht auch um die Meinungs- und Pressefreiheit. Die andere Seite sieht
das Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt, und das Prinzip der
einheitlichen Rechtsordnung. Das verbietet, dass Straftäter aus ihren
Rechtsbrüchen Profit schlagen.
## Illegale Bildbeschaffung
Juristisch sind das komplexe Themen: „Ihr Fall steckt voller rechtlicher
Fragen und Weichenstellungen, die nicht einfach zu beantworten sind“,
stellt der Vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer gleich zu Beginn klar, als
er die Vorgeschichte zusammenfasst. Dann bittet er eine Justizbeamtin,
unten für Ruhe zu sorgen, denn auch wenn er auf Wunsch aus den
Zuschauerreihen verspricht, lauter zu sprechen – die Solidarität übertönen,
das kann er nicht.
Verhandelt wird über die Berufung beider Seiten gegen ein Urteil des
Landgerichts Oldenburg. [1][Das hatte im vergangenen Sommer in der Sache
der Brand Qualitätsfleisch contra Anna Schubert und Hendrik Haßel mehr zum
freien Schlachtunternehmertum tendiert]. Es verdonnerte Schubert, für die
Löschung eines Videos zu sorgen, das auf der Plattform des Vereins Animal
Rights Watch (Ariwa) veröffentlicht worden war.
Grund: Das Bildmaterial sei illegal beschafft worden, per
Hausfriedensbruch. Walter Scheuerl, Anwalt der Tierindustrie, vergleicht
die Verbreitung daher mit Hehlerei. Die zwei Tierrechtsaktivist*innen
waren von der Polizei aufgegriffen worden, nachdem sie nachts in den
[2][Schlachtbetrieb in Lohne] eingedrungen waren. Sie wollten zwei Monate
zuvor heimlich angebrachte Kameras und die darauf befindlichen
Videoaufnahmen sichern. Die dokumentieren erstmals umfassend das
Funktionieren des in Deutschland am weitesten verbreiteten
Schweine-Betäubungssystems: eine Paternoster-Anlage.
Sie besteht aus sechs Stahlkäfigen. In die werden je fünf Tiere getrieben.
Dann fahren sie hinunter in einen dunklen Schacht. In dem herrscht eine
hohe Kohlendioxid-Konzentration. Die Schweine verlieren das Bewusstsein –
nach einiger Zeit, in der sie Atemnot erleiden und, panisch, versuchen zu
flüchten. Diese Reise in die Finsternis treten allein im
bescheiden-mittelständischen Unternehmen aus Lohne pro Woche 15.000 Tiere
an, um danach getötet, ausgeblutet und zerlegt zu werden.
## Ein Händedruck zu Beginn
Die Aufnahmen sind schrecklich anzusehen. Nikolaus Brand, der das
Familienunternehmen seit 2018 führt, scheint so gar nicht dazu zu passen:
Der Mitdreißiger hat eine eher softe Ausstrahlung. Die
Tommy-Hilfiger-Sneaker sind blendend weiß und beißen sich etwas mit dem
anthrazitfarbenen Casual-Anzug, aber die jungen Leute in der Stadt tragen
das heute so. Als er reinkommt und die Beklagte Anna Schubert, fast schon
offensiv freundlich, auf ihn zutritt, um ihm lächelnd die Hand zu reichen,
wirkt er kurz verwirrt, ergreift sie aber doch.
Für die Branche gilt sein Betrieb als ein Muster an Transparenz und
exemplarisch tierwohlorientiert, oder zumindest stellt er sich so dar. Auf
der Website der Firma begrüßt den Besucher eine putzige Schar von elf,
zwölf gefleckten Jungschweinen, die über eine Weide tollen.
Sie rennen von rechts nach links, dorthin, wo auf der anderen
Bildschirmhälfte ein per Drohne aufgenommenes Reel das Schlachthofgelände
in Szene setzt. Die düsteren Bilder von drinnen aber und vor allem der
Sound, das Trampeln der Hufe, das Rütteln, das schrille Schreien der
Schweine, all das stört das Image. Das muss weg.
Dabei war das Ariwa-Video ohne Nennung des Qualitätsfleischherstellers
ausgekommen: Ziel war offenkundig nicht anzuprangern, [3][sondern über
diese außerhalb der kleinen Community der Schweinebetäubungsforscher
unbekannte alltägliche Praxis aufzuklären]. „Allein in der Zeit, die wir
hier verhandeln, haben das schon wieder 1.000 Schweine erlitten“, platzt
Schubert schließlich der Kragen, als Brand-Anwalt Scheuerl ihr vorwirft,
mit den Videos nur auf Sensation und Internet-Fame aus gewesen zu sein.
Eine Unterstellung, die auch beim Vorsitzenden nicht verfängt: „Dass es
hier um reine Effekthascherei geht, ist nicht unser Eindruck“, wird
Holtmeyer da einmal sehr deutlich. Juristisch wird eine Rolle spielen, ob
der in den Videos dokumentierte Missstand der legalen Praxis aus Sicht des
15. Zivilsenats eine Art Notstand begründet.
Das bejaht die tierpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag,
Zoe Mayer: Es sei „ein großes Problem“, bestätigt sie der taz, „dass wir
von der grausamen Realität von CO₂-Betäubungen in deutschen Schlachthöfen
fast nur erfahren, wenn Tierschutz-Aktivist*innen heimlich Filmaufnahmen
machen“. Dass die Fleischindustrie diejenigen verfolge, die das Elend
sichtbar machen, zeige: „Für sie ist die Aufklärung das Problem – nicht das
große Leid der Tiere.“
Die [4][auch von den Bildern aus Lohne befeuerte politische Debatte ums
Tierleid in Schlachthöfen] hatte auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois
Rainer (CSU) inspiriert, eine verpflichtende Videoüberwachung einzuführen.
Mayer warnt, der Plan greife zu kurz. „Denn auch dieser sieht nicht vor,
Aufnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“ Dabei wäre das auch
aus persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten gerade in den
vollautomatisierten Bereichen, in denen keine Mitarbeiter*innen
zugegen sind, „vollkommen unbedenklich“, so Mayer zur taz. Zum Beispiel
„bei der CO₂-Betäubung“.
Das Gericht will seine Entscheidung am 26. Mai verkünden: Es wird wohl
nicht das letzte Wort sein. Wahrscheinlich ist eher, dass der
Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht noch angerufen
werden. [5][Anhängig ist zudem eine Tierschutz-Verbandsklage in
Niedersachsen]. Und die politische Debatte um die Schweinebetäubung hat
gerade erst angefangen. Dank der Videos.
28 Apr 2026
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## AUTOREN
DIR Benno Schirrmeister
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