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       # taz.de -- Schlachthof-Prozess in Oldenburg: Ein Schweinefilm beschäftigt die Justiz
       
       > Im Streit um heimliche Schweinebetäubungs-Videos aus einem Schlachthof
       > sieht das Oberlandesgericht Oldenburg komplizierte Fragen und
       > Weichenstellungen.
       
   IMG Bild: Nicht zu überhören: Protest vor dem Gericht
       
       Die Solidarität schlägt Krach. Der Lärm der Demo vorm Oberlandesgericht
       Oldenburg dringt Dienstagfrüh fast ungehindert in Saal 1: Der hat eine
       Fensterfront zum Richard-Wagner-Platz. Und da unten hat sich ein drei-,
       vierreihiger Halbkreis von Menschen gebildet. Von oben lassen sich 120
       zählen, aber da kommen gerade noch welche und ein Teil ist von hier nicht
       zu sehen. Sie skandieren „Ce-Oh-Zwei, Tierquälerei“ und „Schlacht,
       Schlacht, Schlachthöfe schließen“.
       
       Sobald sie mal eine Pause einlegen, übernehmen die vier Schlagzeuger, die
       ihnen gegenüber auf der Freitreppe des Gerichtsgebäudes Stellung bezogen
       haben, Basedrums, Snare, kleine Trommel und Hi-Hat, eine komplette
       Marching-Percussion, krawumm. Und dann wieder alle zusammen: „Tierleid zu
       zeigen, ist kein Verbrechen, Tierleid zu zeigen, ist kein Verbrechen!“
       
       Die Sprechchöre fassen mit klarer Tendenz, aber in der Sache treffend
       zusammen, was in der Verhandlung am Dienstag ab 10 Uhr dann Thema sein
       wird: Es geht einerseits um das Staatsziel Tierschutz, konkret die
       Kohlendioxid-Betäubung von Schlachtvieh, die zwar von der Europäischen
       Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) seit 2004 als mit unzumutbarem
       Leid verbunden eingestuft wird, aber dennoch weiterhin gesetzlich zulässig
       ist. Sie betrifft 80 Prozent der in der EU geschlachteten Schweine.
       
       Es geht auch um die Meinungs- und Pressefreiheit. Die andere Seite sieht
       das Unternehmerpersönlichkeitsrecht verletzt, und das Prinzip der
       einheitlichen Rechtsordnung. Das verbietet, dass Straftäter aus ihren
       Rechtsbrüchen Profit schlagen.
       
       ## Illegale Bildbeschaffung
       
       Juristisch sind das komplexe Themen: „Ihr Fall steckt voller rechtlicher
       Fragen und Weichenstellungen, die nicht einfach zu beantworten sind“,
       stellt der Vorsitzende Richter Norbert Holtmeyer gleich zu Beginn klar, als
       er die Vorgeschichte zusammenfasst. Dann bittet er eine Justizbeamtin,
       unten für Ruhe zu sorgen, denn auch wenn er auf Wunsch aus den
       Zuschauerreihen verspricht, lauter zu sprechen – die Solidarität übertönen,
       das kann er nicht.
       
       Verhandelt wird über die Berufung beider Seiten gegen ein Urteil des
       Landgerichts Oldenburg. [1][Das hatte im vergangenen Sommer in der Sache
       der Brand Qualitätsfleisch contra Anna Schubert und Hendrik Haßel mehr zum
       freien Schlachtunternehmertum tendiert]. Es verdonnerte Schubert, für die
       Löschung eines Videos zu sorgen, das auf der Plattform des Vereins Animal
       Rights Watch (Ariwa) veröffentlicht worden war.
       
       Grund: Das Bildmaterial sei illegal beschafft worden, per
       Hausfriedensbruch. Walter Scheuerl, Anwalt der Tierindustrie, vergleicht
       die Verbreitung daher mit Hehlerei. Die zwei Tierrechtsaktivist*innen
       waren von der Polizei aufgegriffen worden, nachdem sie nachts in den
       [2][Schlachtbetrieb in Lohne] eingedrungen waren. Sie wollten zwei Monate
       zuvor heimlich angebrachte Kameras und die darauf befindlichen
       Videoaufnahmen sichern. Die dokumentieren erstmals umfassend das
       Funktionieren des in Deutschland am weitesten verbreiteten
       Schweine-Betäubungssystems: eine Paternoster-Anlage.
       
       Sie besteht aus sechs Stahlkäfigen. In die werden je fünf Tiere getrieben.
       Dann fahren sie hinunter in einen dunklen Schacht. In dem herrscht eine
       hohe Kohlendioxid-Konzentration. Die Schweine verlieren das Bewusstsein –
       nach einiger Zeit, in der sie Atemnot erleiden und, panisch, versuchen zu
       flüchten. Diese Reise in die Finsternis treten allein im
       bescheiden-mittelständischen Unternehmen aus Lohne pro Woche 15.000 Tiere
       an, um danach getötet, ausgeblutet und zerlegt zu werden.
       
       ## Ein Händedruck zu Beginn
       
       Die Aufnahmen sind schrecklich anzusehen. Nikolaus Brand, der das
       Familienunternehmen seit 2018 führt, scheint so gar nicht dazu zu passen:
       Der Mitdreißiger hat eine eher softe Ausstrahlung. Die
       Tommy-Hilfiger-Sneaker sind blendend weiß und beißen sich etwas mit dem
       anthrazitfarbenen Casual-Anzug, aber die jungen Leute in der Stadt tragen
       das heute so. Als er reinkommt und die Beklagte Anna Schubert, fast schon
       offensiv freundlich, auf ihn zutritt, um ihm lächelnd die Hand zu reichen,
       wirkt er kurz verwirrt, ergreift sie aber doch.
       
       Für die Branche gilt sein Betrieb als ein Muster an Transparenz und
       exemplarisch tierwohlorientiert, oder zumindest stellt er sich so dar. Auf
       der Website der Firma begrüßt den Besucher eine putzige Schar von elf,
       zwölf gefleckten Jungschweinen, die über eine Weide tollen.
       
       Sie rennen von rechts nach links, dorthin, wo auf der anderen
       Bildschirmhälfte ein per Drohne aufgenommenes Reel das Schlachthofgelände
       in Szene setzt. Die düsteren Bilder von drinnen aber und vor allem der
       Sound, das Trampeln der Hufe, das Rütteln, das schrille Schreien der
       Schweine, all das stört das Image. Das muss weg.
       
       Dabei war das Ariwa-Video ohne Nennung des Qualitätsfleischherstellers
       ausgekommen: Ziel war offenkundig nicht anzuprangern, [3][sondern über
       diese außerhalb der kleinen Community der Schweinebetäubungsforscher
       unbekannte alltägliche Praxis aufzuklären]. „Allein in der Zeit, die wir
       hier verhandeln, haben das schon wieder 1.000 Schweine erlitten“, platzt
       Schubert schließlich der Kragen, als Brand-Anwalt Scheuerl ihr vorwirft,
       mit den Videos nur auf Sensation und Internet-Fame aus gewesen zu sein.
       
       Eine Unterstellung, die auch beim Vorsitzenden nicht verfängt: „Dass es
       hier um reine Effekthascherei geht, ist nicht unser Eindruck“, wird
       Holtmeyer da einmal sehr deutlich. Juristisch wird eine Rolle spielen, ob
       der in den Videos dokumentierte Missstand der legalen Praxis aus Sicht des
       15. Zivilsenats eine Art Notstand begründet.
       
       Das bejaht die tierpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion im Bundestag,
       Zoe Mayer: Es sei „ein großes Problem“, bestätigt sie der taz, „dass wir
       von der grausamen Realität von CO₂-Betäubungen in deutschen Schlachthöfen
       fast nur erfahren, wenn Tierschutz-Aktivist*innen heimlich Filmaufnahmen
       machen“. Dass die Fleischindustrie diejenigen verfolge, die das Elend
       sichtbar machen, zeige: „Für sie ist die Aufklärung das Problem – nicht das
       große Leid der Tiere.“
       
       Die [4][auch von den Bildern aus Lohne befeuerte politische Debatte ums
       Tierleid in Schlachthöfen] hatte auch Bundeslandwirtschaftsminister Alois
       Rainer (CSU) inspiriert, eine verpflichtende Videoüberwachung einzuführen.
       Mayer warnt, der Plan greife zu kurz. „Denn auch dieser sieht nicht vor,
       Aufnahmen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.“ Dabei wäre das auch
       aus persönlichkeitsrechtlichen Gesichtspunkten gerade in den
       vollautomatisierten Bereichen, in denen keine Mitarbeiter*innen
       zugegen sind, „vollkommen unbedenklich“, so Mayer zur taz. Zum Beispiel
       „bei der CO₂-Betäubung“.
       
       Das Gericht will seine Entscheidung am 26. Mai verkünden: Es wird wohl
       nicht das letzte Wort sein. Wahrscheinlich ist eher, dass der
       Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht noch angerufen
       werden. [5][Anhängig ist zudem eine Tierschutz-Verbandsklage in
       Niedersachsen]. Und die politische Debatte um die Schweinebetäubung hat
       gerade erst angefangen. Dank der Videos.
       
       28 Apr 2026
       
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