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       # taz.de -- Beschluss des Europaparlaments: EU-weite Chippflicht für Hunde und Katzen kommt
       
       > Das Europaparlament beschließt eine Chippflicht, um gegen illegalen
       > Tierhandel vorzugehen. Für diese gibt es mehrjährige Übergangsfristen.
       
   IMG Bild: Der Mikrochip wird mit einer Spritze implaniert
       
       dpa | Hunde und Katzen in der EU müssen künftig nach dem Willen des
       Europaparlaments durch Mikrochips identifizierbar sein. Die Europäische
       Union will so den [1][illegalen Handel] mit den Tieren eindämmen und ihren
       Schutz verbessern. Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten hatten
       sich im November [2][auf die neuen Regeln geeinigt.] Sie müssen nun noch
       formell vom Rat, also den EU-Staaten, bestätigt werden.
       
       Für die Chippflicht gibt es danach mehrjährige Übergangsfristen. Für Hunde
       greift sie zehn Jahre nach dem Inkrafttreten und für Katzen nach 15 Jahren
       – jeweils, wenn sie privat gehalten werden. Bauernhofkatzen sind davon
       ausgenommen. Für Händler gelten die neuen Regeln dagegen bereits nach vier
       Jahren. Die deutsche Abgeordnete Manuela Ripa, die im Umweltausschuss am
       Vorhaben mitgewirkt hat, forderte die Bundesregierung auf, schon früher
       eine Chippflicht einzuführen.
       
       Bisher gibt es in Deutschland keine allgemeine Chip- und
       Registrierungspflicht für alle Hunde und Katzen. Viele Städte und
       Bundesländer haben aber bereits Regeln.
       
       ## Gegen illegalen Handel
       
       Wenn die EU-Vorgaben endgültig in Kraft treten, müssen alle Hunde und
       Katzen zudem in einer nationalen Datenbank registriert werden. Die Daten
       können zwischen den EU-Ländern ausgetauscht werden, sodass ein Tier besser
       einem Halter zugeordnet werden kann. Läuft etwa ein Hund im Urlaub davon,
       kann so auch in einem Tierheim [3][im Ausland besser ermittelt] werden,
       wohin er gehört. Außerdem soll es so schwieriger werden, Hunde und Katzen,
       die rechtswidrig gehalten oder in die EU gebracht wurden,
       weiterzuverkaufen.
       
       Für Händler und Züchter wird zudem festgeschrieben, dass sie die Tiere
       unter guten Bedingungen halten müssen. Hunde und Katzen mit „extremen
       Merkmalen“ dürfen zudem nicht für die Zucht verwendet werden, wenn ein
       „hohes Risiko“ für Leid besteht. Genaue Definitionen dafür legt die
       EU-Kommission mit Fachleuten bis Juli 2030 fest. Stark gezüchtete Hunde mit
       extrem flachen Nasen haben etwa oft Atemnot.
       
       Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union besitzen offiziellen
       Angaben zufolge mehr als 72 Millionen Hunde und 83 Millionen Katzen. Beim
       Handel mit den beiden Tierarten wird Schätzungen zufolge jährlich ein
       Umsatz von rund 1,3 Milliarden Euro erzielt.
       
       28 Apr 2026
       
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