# taz.de -- Verbot der „Artgemeinschaft“ bestätigt: Kein Christbaumschmuck mit Hakenkreuzen mehr
> Ex-Innenministerin Faeser hatte die rechte Sekte „Artgemeinschaft“
> verboten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Entscheidung nun für
> rechtmäßig erklärt.
IMG Bild: Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
Die heidnisch-rechtsextremistische Gruppe „Artgemeinschaft“ wurde vom
Bundesinnenministerium zu Recht verboten. Das entschied an diesem Mittwoch
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Damit ist jede Fortführung der
Vereinstätigkeit rechtskräftig verboten.
Die Artgemeinschaft wurde 1951 gegründet, hatte aber schon in der Weimarer
Republik Vorgänger. Ab 1989 bis zu seinem Tod 2009 wurde die
Artgemeinschaft vom rechtsextremistischen Anwalt Jürgen Rieger geleitet,
zeitweise war Rieger auch Bundesvize der NPD. Beobachter:innen
bezeichneten die Artgemeinschaft als sektenhaft. Ihr voller Name lautete:
„Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer
Lebensgestaltung e. V.“ Zum Schluss hatte die Artgemeinschaft 81
Mitglieder, sie war aber gut vernetzt, lud oft rechtsextremistische
Aktivisten für Vorträge ein.
Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) [1][verbot die
Artgemeinschaft im September 2023 auf Grundlage des Vereinsgesetzes]. Die
Tätigkeit der Artgemeinschaft sei gegen die verfassungsmäßige Ordnung
gerichtet und auch gegen die Völkerverständigung. Dagegen klagte die
Artgemeinschaft. Sie sei als Religionsgemeinschaft vom Grundgesetz
geschützt und im Übrigen völlig unpolitisch.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage nun in vollem Umfang abgewiesen
und damit das Verbot der Artgemeinschaft bestätigt. Die Artgemeinschaft
nehme eine „aggressiv-kämpferische Haltung“ gegenüber der
verfassungsmäßigen Ordnung ein, insbesondere gegenüber der Menschenwürde,
sagte der Vorsitzende Richter Ingo Kraft.
## Hakenkreuze in allen Größen
„Die Menschenwürde ist egalitär“, so Richter Kraft, „und gründet
ausschließlich in der Zugehörigkeit zur menschlichen Gattung, unabhängig
von Merkmalen wie Herkunft, Rasse, Lebensalter oder Geschlecht.“ Dagegen
sehe die Artgemeinschaft die eigene Art als überlegen an und werte
„artfremde“ Menschen ab.
Die vom Innenministerium betonte Wesensverwandtschaft der Artgemeinschaft
mit dem Nationalsozialismus hielt das Gericht nicht für einen eigenen
Verbotsgrund, aber für ein Indiz für das Vorliegen anderer Verbotsgründe.
So habe sich die Artgemeinschaft am Gesellschaftsmodell des
Nationalsozialismus orientiert. Nur „Volksgefährten“ sei dabei das Recht
auf Mitwirkung zugestanden worden. Bei Hausdurchsuchungen wurden große
historische Hakenkreuzfahnen gefunden sowie Kochschürzen und
Weihnachtsschmuck mit Hakenkreuzen.
Anders als das Innenministerium wertete das Gericht die Artgemeinschaft als
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft. Allerdings gälten die Gesetze
auch für solche Gemeinschaften, so Richter Kraft, inklusive des
Vereinsgesetzes. Deshalb sei auch das Verbot einer Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaft möglich.
Eigentlich hätte das Urteil bereits im Februar verkündet werden sollen.
Dann wurde die [2][Verhandlung aber noch einmal geöffnet], nachdem bei
einem jungen Mann, dessen Eltern zur Artgemeinschaft gehörten, Waffen
gefunden wurden. [3][Die taz hatte über den Fall berichtet.]
## Mehrere Verbote Faesers gekippt
Am Montag dieser Woche ging es noch einmal einige Stunden lang um den
Nachwuchs der Artgemeinschaft, der sich vielfältig rechtsextremistisch
engagierte. Dies schien den Vorwurf des Innenministeriums zu bestätigen,
dass die Kinder in der Artgemeinschaft ideologisch indoktriniert werden. In
der Urteilsverkündung an diesem Mittwoch spielte das dann aber gar keine
Rolle. Allerdings wird die schriftliche Urteilsbegründung erst in einigen
Wochen vorliegen.
Nancy Faeser hatte im Herbst 2023 drei rechtsextremistische Organisationen
verboten. Das Verbot der Artgemeinschaft war das erste, das vor dem
Bundesverwaltungsgericht Bestand hatte. Dagegen hatte das Gericht im Juni
2025 das Verbot der rechtsextremen Compact Magazin GmbH aufgehoben. [4][Die
verfassungswidrigen Inhalte von Compact seien „nicht prägend“ für das
Magazin gewesen, so die Begründung.] Im Dezember 2025 [5][kippte das
Gericht dann das Verbot der Hammerskins], weil es gar keinen bundesweiten
Verein gab und Faeser deshalb gar nicht zuständig war.
(Az.: 6 A 18.23)
29 Apr 2026
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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