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       # taz.de -- Kunst gegen Boris Pistorius: Verwirrendes Lagebild
       
       > Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat Osnabrücker
       > Aktivist*innen doch wegen einer Aktion angezeigt. Sein Ministerium
       > leugnete das erst.
       
   IMG Bild: Wollte es erst nicht zugeben: In Boris Pistorius' Namen hat sein Ministerium Strafantrag wegen Antimilitarismusaktion gestellt
       
       Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ist für Klartext bekannt.
       Er ist sowas wie sein Markenzeichen. Diese Klarheit war jüngst im Fall von
       Ruben G.* und Franziska F.* gefordert, Aktivist*innen der Osnabrücker
       Antimilitarismusinitiative Rausmetall.
       
       Mitte April war der Staatsschutz der Polizei Osnabrück bei ihnen zur
       Hausdurchsuchung vorgefahren, [1][wegen einer anonymen
       Guerilla-Kunstintervention], deren Ziel es war, an Pistorius Kritik zu
       üben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung, üble Nachrede und
       Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens nach § 188
       Strafgesetzbuch (StGB) sowie Sachbeschädigung.
       
       Vor einer Woche sagte Pistoius' Ministerium der taz, dass der Strafantrag
       nicht von ihm selbst gekommen sei. Das bestätigte eine Sprecherin nach
       mehreren Nachfragen. Jetzt ist klar: Er kam doch von ihm.
       
       [2][Mitte Januar hatte die Antimilitarismus-Initiative Rausmetall aus der
       Osnabrücker Bronzeskulptur Fountain of Wishes] des spanischen Bildhauers
       Fernando Sánchez Castillo, einem lebensgroßen, schwerbewaffneten, auf
       Knopfdruck pissenden Polizisten, temporär einen kriegsgeilen Pistorius
       gemacht. Aktivist*innen hatten dem martialischen Riot-Gear-Polizisten
       eine Maske vor den Helm gebunden, mit dem Gesicht des
       Verteidigungsministers drauf; auf den winzigen Originalpenis kam eine
       riesige, pinke Erektion aus Gips. Vor dem verfremdeten Pistorius hing ein
       Schlachtengemälde – die Ursache seiner Geilheit.
       
       ## Staatsanwaltschaft hält die Aktion für strafbar
       
       „Dadurch wurde Herr Pistorius nach rechtlicher Würdigung der
       Staatsanwaltschaft öffentlich und für einen unbegrenzten Personenkreis
       wahrnehmbar in herabwürdigender Weise dargestellt“, schreibt
       Oberstaatsanwalt Christian Bagung, Sprecher der Staatsanwaltschaft
       Osnabrück, der taz. „Diese Darstellung ist nach hiesiger Einschätzung auch
       nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“
       
       G.* und F.*, die Tatverdächtigen, sehen jetzt einem Verfahren entgegen, das
       für sie, im Fall einer Verurteilung, potenziell in einer Freiheitsstrafe
       endet.
       
       Die taz wollte wissen: Fühlte Pistorius sich [3][beleidigt, verleumdet, der
       üblen Nachrede ausgesetzt]? Hat er Strafanzeige erstattet, wie im Prinzip
       jeder es könnte, hat er den Behörden den Sachverhalt mitgeteilt? Oder hat
       er Strafantrag gestellt, als Opfer formal erklärt, die Tat möge
       strafrechtlich verfolgt werden?
       
       Eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung schrieb der taz
       zunächst – nach Rücksprache mit dem Minister: „Eine Anzeige wurde weder
       durch den Bundesminister persönlich, noch in seinem Namen erstattet.“
       Mündlich setzte sie, auf mehrfache Nachfrage der taz hinzu: Es habe nicht
       nur keine Strafanzeige „durch ihn persönlich oder unser Haus gegeben“, auch
       keinen Strafantrag. Pistorius sei „nicht aktiv geworden“.
       
       ## Ministerium leugnete mehrere Tage lang
       
       Seltsam war nur, dass die Staatsanwaltschaft das völlig anders sah: Auf die
       Frage, ob Pistorius selbst tätig geworden sei, antwortete Bagung der taz:
       „Es wurde am 21. 01. 2026 ein Strafantrag gestellt.“ Und auf Nachfrage: „Im
       konkreten Fall hat Herr Pistorius selbst den entsprechenden Antrag
       gestellt.“ Antragsberechtigt sei ja „grundsätzlich nur der Geschädigte
       selbst oder ein dazu Bevollmächtigter“.
       
       Die Sprecherin von Pistorius' Ministerium dagegen schreibt auf erneute
       Nachfrage der taz, es gebe dazu im Ministerium „keinen Vorgang“.
       
       Erst einen Tag später korrigierte das Ministerium sich: Doch, es gebe
       einen. Man habe die Unterlagen jetzt gefunden. Sie seien missverständlich
       verschlagwortet gewesen. Das Ministerium habe „im Namen des Ministers“
       einen Strafantrag gestellt. Die Sprecherin entschuldigte sich für den
       Fehler.
       
       Das Ministerium widerruft also seine frühere, noch dazu unter Verweis auf
       den Wert der Meinungsfreiheit getroffene Aussage, Pistorius habe die
       Strafverfolgung nicht forciert.
       
       Es hätte noch eine dritte Möglichkeit gegeben: „Der Tatbestand des § 188
       StGB erfordert gemäß § 194 Abs. 1 S. 3 StGB keinen Strafantrag des
       Verletzten“, erklärt Joë Thérond, Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück,
       der taz, „wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen
       öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts
       wegen für geboten hält“.
       
       Aber jetzt ist klar: Pistorius' Ministerium ist selbst eingeschritten.
       Damit fällt auch die vierte Möglichkeit weg: „An einer Verfolgung ist die
       Strafverfolgungsbehörde bei einem Einschreiten von Amts wegen gemäß § 194
       Abs. 1 S. 4 StGB lediglich dann gehindert“, so Thérond, „wenn der Verletzte
       widerspricht.“
       
       Der Aktivist Ruben G.* zeigt sich verwundert: „Im Ministerium herrscht
       offenbar ziemliche Verwirrung.“
       
       * Nachnamen sind der Redaktion bekannt
       
       30 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Harff-Peter Schönherr
       
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