# taz.de -- Kunst gegen Boris Pistorius: Verwirrendes Lagebild
> Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius hat Osnabrücker
> Aktivist*innen doch wegen einer Aktion angezeigt. Sein Ministerium
> leugnete das erst.
IMG Bild: Wollte es erst nicht zugeben: In Boris Pistorius' Namen hat sein Ministerium Strafantrag wegen Antimilitarismusaktion gestellt
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) ist für Klartext bekannt.
Er ist sowas wie sein Markenzeichen. Diese Klarheit war jüngst im Fall von
Ruben G.* und Franziska F.* gefordert, Aktivist*innen der Osnabrücker
Antimilitarismusinitiative Rausmetall.
Mitte April war der Staatsschutz der Polizei Osnabrück bei ihnen zur
Hausdurchsuchung vorgefahren, [1][wegen einer anonymen
Guerilla-Kunstintervention], deren Ziel es war, an Pistorius Kritik zu
üben. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Beleidigung, üble Nachrede und
Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens nach § 188
Strafgesetzbuch (StGB) sowie Sachbeschädigung.
Vor einer Woche sagte Pistoius' Ministerium der taz, dass der Strafantrag
nicht von ihm selbst gekommen sei. Das bestätigte eine Sprecherin nach
mehreren Nachfragen. Jetzt ist klar: Er kam doch von ihm.
[2][Mitte Januar hatte die Antimilitarismus-Initiative Rausmetall aus der
Osnabrücker Bronzeskulptur Fountain of Wishes] des spanischen Bildhauers
Fernando Sánchez Castillo, einem lebensgroßen, schwerbewaffneten, auf
Knopfdruck pissenden Polizisten, temporär einen kriegsgeilen Pistorius
gemacht. Aktivist*innen hatten dem martialischen Riot-Gear-Polizisten
eine Maske vor den Helm gebunden, mit dem Gesicht des
Verteidigungsministers drauf; auf den winzigen Originalpenis kam eine
riesige, pinke Erektion aus Gips. Vor dem verfremdeten Pistorius hing ein
Schlachtengemälde – die Ursache seiner Geilheit.
## Staatsanwaltschaft hält die Aktion für strafbar
„Dadurch wurde Herr Pistorius nach rechtlicher Würdigung der
Staatsanwaltschaft öffentlich und für einen unbegrenzten Personenkreis
wahrnehmbar in herabwürdigender Weise dargestellt“, schreibt
Oberstaatsanwalt Christian Bagung, Sprecher der Staatsanwaltschaft
Osnabrück, der taz. „Diese Darstellung ist nach hiesiger Einschätzung auch
nicht mehr durch die Meinungsfreiheit gedeckt.“
G.* und F.*, die Tatverdächtigen, sehen jetzt einem Verfahren entgegen, das
für sie, im Fall einer Verurteilung, potenziell in einer Freiheitsstrafe
endet.
Die taz wollte wissen: Fühlte Pistorius sich [3][beleidigt, verleumdet, der
üblen Nachrede ausgesetzt]? Hat er Strafanzeige erstattet, wie im Prinzip
jeder es könnte, hat er den Behörden den Sachverhalt mitgeteilt? Oder hat
er Strafantrag gestellt, als Opfer formal erklärt, die Tat möge
strafrechtlich verfolgt werden?
Eine Sprecherin des Bundesministeriums der Verteidigung schrieb der taz
zunächst – nach Rücksprache mit dem Minister: „Eine Anzeige wurde weder
durch den Bundesminister persönlich, noch in seinem Namen erstattet.“
Mündlich setzte sie, auf mehrfache Nachfrage der taz hinzu: Es habe nicht
nur keine Strafanzeige „durch ihn persönlich oder unser Haus gegeben“, auch
keinen Strafantrag. Pistorius sei „nicht aktiv geworden“.
## Ministerium leugnete mehrere Tage lang
Seltsam war nur, dass die Staatsanwaltschaft das völlig anders sah: Auf die
Frage, ob Pistorius selbst tätig geworden sei, antwortete Bagung der taz:
„Es wurde am 21. 01. 2026 ein Strafantrag gestellt.“ Und auf Nachfrage: „Im
konkreten Fall hat Herr Pistorius selbst den entsprechenden Antrag
gestellt.“ Antragsberechtigt sei ja „grundsätzlich nur der Geschädigte
selbst oder ein dazu Bevollmächtigter“.
Die Sprecherin von Pistorius' Ministerium dagegen schreibt auf erneute
Nachfrage der taz, es gebe dazu im Ministerium „keinen Vorgang“.
Erst einen Tag später korrigierte das Ministerium sich: Doch, es gebe
einen. Man habe die Unterlagen jetzt gefunden. Sie seien missverständlich
verschlagwortet gewesen. Das Ministerium habe „im Namen des Ministers“
einen Strafantrag gestellt. Die Sprecherin entschuldigte sich für den
Fehler.
Das Ministerium widerruft also seine frühere, noch dazu unter Verweis auf
den Wert der Meinungsfreiheit getroffene Aussage, Pistorius habe die
Strafverfolgung nicht forciert.
Es hätte noch eine dritte Möglichkeit gegeben: „Der Tatbestand des § 188
StGB erfordert gemäß § 194 Abs. 1 S. 3 StGB keinen Strafantrag des
Verletzten“, erklärt Joë Thérond, Fachanwalt für Strafrecht in Osnabrück,
der taz, „wenn die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen
öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts
wegen für geboten hält“.
Aber jetzt ist klar: Pistorius' Ministerium ist selbst eingeschritten.
Damit fällt auch die vierte Möglichkeit weg: „An einer Verfolgung ist die
Strafverfolgungsbehörde bei einem Einschreiten von Amts wegen gemäß § 194
Abs. 1 S. 4 StGB lediglich dann gehindert“, so Thérond, „wenn der Verletzte
widerspricht.“
Der Aktivist Ruben G.* zeigt sich verwundert: „Im Ministerium herrscht
offenbar ziemliche Verwirrung.“
* Nachnamen sind der Redaktion bekannt
30 Apr 2026
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## AUTOREN
DIR Harff-Peter Schönherr
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