# taz.de -- Ermittlungen in Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft darf Partei-Unterlagen behalten
> In Sachsen-Anhalt wird gegen CDU, SPD und AfD ermittelt. Eine Razzia war
> zwar rechtswidrig. Die beschlagnahmten Akten dürfen trotzdem ausgewertet
> werden.
IMG Bild: Ermittler durchsuchen die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, am 1. Juli 2025
Das Amtsgericht in Magdeburg hat angeordnet, die bei einer Durchsuchung im
Landtag Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer beschlagnahmten Dateien und
Unterlagen der SPD-Fraktion großteils sicherzustellen. Zwar war die Razzia
rechtswidrig, trotzdem sei es für die Staatsanwaltschaft notwendig, die
Gegenstände zu beschlagnahmen, um die Tat aufzuklären, erklärte das Gericht
am Mittwoch.
Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen drei Fraktionen des
Landtags [1][wegen des Vorwurfs der Untreue]. CDU, AfD und SPD sollen
unzulässig Geld an „Abgeordnete mit besonderen Funktionen“ gezahlt haben.
AfD und SPD sollen die Gelder von April 2020 bis 2021 gezahlt haben, die
CDU stellte die Zahlungen nach eigenen Angaben vergangenes Jahr ein. Der
Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hatte 2023 gegen diese Praxis Anzeige
erstattet.
Anfang [2][Juli 2025 betrat die Polizei mit Durchsuchungsbefehlen] den
Landtag von Sachsen-Anhalt, erlassen wurden sie vom Amtsgericht Magdeburg
für die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD. Der Vorfall
sorgte bundesweit für Aufsehen. CDU und SPD legten Beschwerde ein. Die AfD
gab nach Angaben des Amtsgerichts die gesuchten Unterlagen freiwillig
heraus und legte keine Rechtsmittel ein.
Vor der höheren Instanz, dem Landgericht Magdeburg, bekamen CDU und SPD
recht: Die Razzia sei rechtlich unzulässig gewesen, entschied das Gericht.
Die Staatsanwaltschaft hätte vor der Durchsuchung den Landtag zur
Herausgabe der Unterlagen auffordern müssen. Ohne vorherige Anfrage sei die
[3][Durchsuchung unverhältnismäßig, berichtete der MDR].
## Kein „Beschlagnahmeverbot“
Nach der Entscheidung des Landgerichts musste sich das Amtsgericht damit
befassen, ob die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Unterlagen wieder
an die CDU und die SPD herausgeben muss. Vergangene Woche erklärte das
Amtsgericht dann: Die Ermittler:innen dürften die beschlagnahmten Daten
der CDU behalten und auswerten.
Frank Bommersbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion
im Landtag von Sachsen-Anhalt, kündigte daraufhin an, man werde die
Entscheidung des Amtsgerichts prüfen und Beschwerde einreichen.
An diesem Mittwoch folgte eine wortgleiche Erklärung vom Amtsgericht für
die Unterlagen der SPD-Fraktion. Demnach seien die beschlagnahmten
Gegenstände möglicherweise bedeutend als Beweise. Es sei deshalb für die
Aufklärung der Tat notwendig und verhältnismäßig, die Unterlagen zu
behalten.
Das Gericht habe dabei berücksichtigt, dass die Durchsuchung laut
Landgericht rechtswidrig war. Aber abgewogen mit dem öffentlichen Interesse
an einer Strafverfolgung, komme es trotzdem „nicht zu einem
Beschlagnahmeverbot“.
Von der SPD heißt es, man habe den Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnis
genommen. Falko Grube, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion,
erklärte, seine Fraktion unterstütze die Beweissicherung und arbeite eng
mit den Behörden zusammen. „Die angeforderten Unterlagen haben wir bereits
damals freiwillig übergeben.“ Die Sicherstellung sei aber
unverhältnismäßig. „Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Übermittlung
der Nachweise hätte ausgereicht.
29 Apr 2026
## LINKS
DIR [1] /Verdacht-auf-Veruntreuung/!6097630
DIR [2] /Nach-Razzia-im-Landtag-Sachsen-Anhalt/!6099211
DIR [3] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/durchsuchung-cdu-spd-landtag-rechtswidrig-100.html
## AUTOREN
DIR David Muschenich
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