URI: 
       # taz.de -- Ermittlungen in Sachsen-Anhalt: Staatsanwaltschaft darf Partei-Unterlagen behalten
       
       > In Sachsen-Anhalt wird gegen CDU, SPD und AfD ermittelt. Eine Razzia war
       > zwar rechtswidrig. Die beschlagnahmten Akten dürfen trotzdem ausgewertet
       > werden.
       
   IMG Bild: Ermittler durchsuchen die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD im Landtag von Sachsen-Anhalt, am 1. Juli 2025
       
       Das Amtsgericht in Magdeburg hat angeordnet, die bei einer Durchsuchung im
       Landtag Sachsen-Anhalt im vergangenen Sommer beschlagnahmten Dateien und
       Unterlagen der SPD-Fraktion großteils sicherzustellen. Zwar war die Razzia
       rechtswidrig, trotzdem sei es für die Staatsanwaltschaft notwendig, die
       Gegenstände zu beschlagnahmen, um die Tat aufzuklären, erklärte das Gericht
       am Mittwoch.
       
       Die Staatsanwaltschaft Magdeburg ermittelt gegen drei Fraktionen des
       Landtags [1][wegen des Vorwurfs der Untreue]. CDU, AfD und SPD sollen
       unzulässig Geld an „Abgeordnete mit besonderen Funktionen“ gezahlt haben.
       AfD und SPD sollen die Gelder von April 2020 bis 2021 gezahlt haben, die
       CDU stellte die Zahlungen nach eigenen Angaben vergangenes Jahr ein. Der
       Bund der Steuerzahler Sachsen-Anhalt hatte 2023 gegen diese Praxis Anzeige
       erstattet.
       
       Anfang [2][Juli 2025 betrat die Polizei mit Durchsuchungsbefehlen] den
       Landtag von Sachsen-Anhalt, erlassen wurden sie vom Amtsgericht Magdeburg
       für die Geschäfts- und Fraktionsräume von CDU, SPD und AfD. Der Vorfall
       sorgte bundesweit für Aufsehen. CDU und SPD legten Beschwerde ein. Die AfD
       gab nach Angaben des Amtsgerichts die gesuchten Unterlagen freiwillig
       heraus und legte keine Rechtsmittel ein.
       
       Vor der höheren Instanz, dem Landgericht Magdeburg, bekamen CDU und SPD
       recht: Die Razzia sei rechtlich unzulässig gewesen, entschied das Gericht.
       Die Staatsanwaltschaft hätte vor der Durchsuchung den Landtag zur
       Herausgabe der Unterlagen auffordern müssen. Ohne vorherige Anfrage sei die
       [3][Durchsuchung unverhältnismäßig, berichtete der MDR].
       
       ## Kein „Beschlagnahmeverbot“
       
       Nach der Entscheidung des Landgerichts musste sich das Amtsgericht damit
       befassen, ob die Staatsanwaltschaft die sichergestellten Unterlagen wieder
       an die CDU und die SPD herausgeben muss. Vergangene Woche erklärte das
       Amtsgericht dann: Die Ermittler:innen dürften die beschlagnahmten Daten
       der CDU behalten und auswerten.
       
       Frank Bommersbach, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion
       im Landtag von Sachsen-Anhalt, kündigte daraufhin an, man werde die
       Entscheidung des Amtsgerichts prüfen und Beschwerde einreichen.
       
       An diesem Mittwoch folgte eine wortgleiche Erklärung vom Amtsgericht für
       die Unterlagen der SPD-Fraktion. Demnach seien die beschlagnahmten
       Gegenstände möglicherweise bedeutend als Beweise. Es sei deshalb für die
       Aufklärung der Tat notwendig und verhältnismäßig, die Unterlagen zu
       behalten.
       
       Das Gericht habe dabei berücksichtigt, dass die Durchsuchung laut
       Landgericht rechtswidrig war. Aber abgewogen mit dem öffentlichen Interesse
       an einer Strafverfolgung, komme es trotzdem „nicht zu einem
       Beschlagnahmeverbot“.
       
       Von der SPD heißt es, man habe den Beschluss des Amtsgerichts zur Kenntnis
       genommen. Falko Grube, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion,
       erklärte, seine Fraktion unterstütze die Beweissicherung und arbeite eng
       mit den Behörden zusammen. „Die angeforderten Unterlagen haben wir bereits
       damals freiwillig übergeben.“ Die Sicherstellung sei aber
       unverhältnismäßig. „Ein einfaches Schreiben mit der Bitte um Übermittlung
       der Nachweise hätte ausgereicht.
       
       29 Apr 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Verdacht-auf-Veruntreuung/!6097630
   DIR [2] /Nach-Razzia-im-Landtag-Sachsen-Anhalt/!6099211
   DIR [3] https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/durchsuchung-cdu-spd-landtag-rechtswidrig-100.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR David Muschenich
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Korruption
   DIR Sachsen-Anhalt
   DIR Razzia
   DIR SPD
   DIR Schwerpunkt Korruption
   DIR Jens Spahn
   DIR Sachsen-Anhalt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Staatsanwaltschaft ermittelt: Die Ratsfrau, ihr Integrationsverein und ein böser Verdacht
       
       Eine SPD-Lokalpolitikerin aus Hannover soll im großen Stil Geld veruntreut
       haben – in der Flüchtlingsarbeit, wo sie anderen die Mittel kürzte.
       
   DIR Maskendeals während Corona-Pandemie: Verfahren gegen Unionsfraktionschef Jens Spahn eingestellt
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sieht mit Blick auf Spahns fragwürdige
       Maskendeals „keine zureichenden Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
       Straftat“.
       
   DIR Nach Razzia im Landtag Sachsen-Anhalt: CDU und AfD fragen nach Einsatzkosten
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der Untreue gegen CDU,
       AfD und SPD. Zwei Fraktionen wollen wissen, was die Durchsuchung kostete.