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       # taz.de -- Gericht erlässt Haftbefehl gegen HSV-Fan: Der Stoff, der an den Zäunen hängt
       
       > Ein HSV-Fan soll mit einem Banner im Stadion zu Gewalt gegen Polizisten
       > aufgerufen haben – oder hat er bloß seine Meinung geäußert?
       
   IMG Bild: Das Banner rechts neben dem rechten Torpfosten ist das Corpus Delicti: Zeigt es die Folgen roher Gewalt gegen eine Polizeikraft?
       
       Ein Stück Stoff, kaum größer als ein Geschirrtuch, könnte einen Mann bis zu
       fünf Jahre hinter Gitter bringen. Dieses verhängnisvolle Stück Stoff ist
       ein Banner. Es zeigt einen Polizeihelm, durch dessen Visier sich Risse
       ziehen. Von dem Visier tropft eine rote Flüßigkeit herab.
       
       Ein HSV-Fan soll es vor über zwei Jahren bei einem Spiel seiner Mannschaft
       am Zaun der Nordkurve angebracht haben. Nun sollte er sich wegen
       öffentlicher Aufforderung zu Straftaten vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona
       verantworten. Ihm drohen bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.
       
       Zu Prozessbeginn am Mittag um 13 Uhr sind fast alle da: der Richter, der
       Staatsanwalt, der Verteidiger und die Hamburger Presse. Nur der Angeklagte
       fehlt. Der Richter nutzt die Wartezeit für ein wenig Smalltalk mit der
       interessierten Öffentlichkeit.
       
       Es sei schade, dass der Angeklagte noch nicht gekommen sei. Er habe sich
       schließlich so gut vorbereitet, scherzt der Richter. Und außerdem gehe es
       um eine spannende Rechtsfrage. Der Verteidiger stimmt ihm zu.
       
       Die Anklage sieht in dem Banner Stoff für Gewaltfantasien: Es ziele darauf
       ab, gewaltbereite Hooligans zu Angriffen auf Polizisten zu motivieren. Die
       Verteidigung hingegen wird für mehr Interpretationsspielraum plädieren. Ist
       das Banner von der Meinungsfreiheit gedeckt?
       
       Die Frage nach dem Interpretationsspielraum hält auch Dr. Till Pörner für
       entscheidend. Er ist Rechtsanwalt für Sport- und Strafrecht und blickt als
       Fan des 1. FSV Mainz 05 unbefangen auf den Prozess in Hamburg. Laut Pörner
       stellt sich nun konkret die Frage, [1][ob das Banner so verstanden werden
       muss, dass jemand ernsthaft zu einer Straftat aufruft]. Welche das konkret
       sein könnte – Schießen, Schlagen, mit Farbbeuteln Bewerfen –, das bleibe
       bei dem Banner jedenfalls völlig unklar.
       
       Wichtig könnte auch die Frage sein, an wen das Banner adressiert ist, wen
       es also zu Gewalt anstiften soll. Wenn es beim HSV gewaltbereite Fans gebe,
       gibt Pörner zu bedenken, stünden die meisten selbst in der Nordkurve. Von
       da aus hätten sie das Banner aber gar nicht sehen können, denn es hing ganz
       unten in der gleichen Kurve.
       
       „Wenn das Banner symbolisch zu verstehen ist als Kritik an
       Polizeieinsätzen, dann ist das keine Aufforderung zu einer rechtswidrigen
       Tat“, sagt Pörner. Im Gesamtkontext könne das Banner dann [2][zu einer
       legalen Meinung] werden.
       
       ## Der Hass der Fans als Vorgeschichte
       
       In welchem Kontext ist das Banner also zu verstehen? Zur Vorgeschichte
       gehört, dass Hamburger und Dortmunder sich nicht besonders gut leiden
       können. Das gilt zumindest für Teile der aktiven Fanszenen von HSV und BVB.
       Einige von ihnen stießen im September 2023 an einem Bahnhof aufeinander und
       schlugen sich.
       
       Im Februar 2024 [3][stoppte die Bundespolizei dann einen Zug mit über 800
       HSV-Fans], um nach 60 mutmaßlichen Schlägern zu suchen. Sechs Stunden lang
       nahmen die Polizisten dabei Personalien aller Reisenden auf. Bis tief in
       der Nacht verharrten diese im Zug, ohne Verpflegung und ohne
       funktionierende Toiletten. Die damalige Linken-Fraktionschefin in der
       Hamburger Bürgerschaft, Cansu Özdemir, sprach von „Kollektivhaft“.
       
       Wenige Tage später nahmen die HSV-Fans ihrerseits die Polizei in
       Kollektivhaftung. Bei einem Heimspiel verschwand ein Teil der Nordkurve
       unter einer „ACAB“-Choreografie. Auf Spruchbändern war zu lesen „Niemals
       Freund, niemals Helfer“ und auch „Ganz Hamburg hasst die Polizei“. Beim
       selben Spiel tauchte in der Kurve dann ein Banner auf – eben jenes Stück
       Stoff, um das sich der Prozess am Amtsgericht Altona dreht.
       
       ## Der Beschuldigte bleibt weg
       
       Im Gerichtssaal ist der Angeklagte noch immer nicht aufgetaucht. Der Mann
       ist vorbestraft, eine Freiheitsstrafe wegen anderer Delikte ist zur
       Bewährung ausgesetzt. Sein Verteidiger sagt, er habe im Vorfeld Kontakt zu
       ihm gehabt, deutet aber auch an, dass sich dieser Kontakt schwierig
       gestaltet hat. Er wolle versuchen, seinen Mandaten über Dritte zu
       erreichen. Der Verteidiger verlässt den Saal mit einem Handy in der Hand.
       
       Dass ein solcher Fall überhaupt vor Gericht landet, kommt selten vor. Es
       sei zwar kein Einzelfall, sagt [4][Sportrechtler Pörner]. Aber eine
       Vielzahl solcher Fälle könne mangels identifizierbarer Täter nicht verfolgt
       werden.
       
       Das Problem sei, dass Fans aus der aktiven Szene anonym in der Gruppe
       aufträten und dabei oft vermummt seien. Wie der beschuldigte HSV-Fan
       ermittelt und identifiziert wurde, will die Staatsanwaltschaft Hamburg
       nicht preisgeben. Damit würde man die Beweisaufnahme vorwegnehmen, sagte
       eine Sprecherin der taz.
       
       ## Vom Plaudern zum Haftbefehl
       
       Zur Beweisaufnahme wird es im Amtsgericht Altona an diesem Tag nicht mehr
       kommen. Der Richter fragt nun in die Runde, ob denn wenigstens jemand
       Interna über den HSV oder den FC St. Pauli berichten könne. Auf die
       Gegenfrage eines Reporters, wem er denn angehöre, entgegnet der Richter mit
       einem Lächeln, er sei völlig unabhängig.
       
       Nach 15 Minuten Warten ist Schluss. Der Verteidiger kommt kopfschüttelnd
       zurück in den Saal. Gegen seinen Mandanten hat der Richter nun einen
       Haftbefehl erlassen.
       
       4 May 2026
       
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