# taz.de -- Politskandale in Österreich: Freunderlwirtschaft vor Gericht
> ÖVP-Fraktionschef August Wöginger ist für Postenschacher vom
> Landesgericht Linz verurteilt worden. Er tritt zurück. Doch die
> ÖVP-Spitze zeigt keine Reue.
IMG Bild: ÖVP-Fraktionschef August Wöginger nach der Urteilsverkündung am 4. Mai 2026
Es ist ein Urteil mit Symbolkraft: August Wöginger, zuletzt die Nummer zwei
in der konservativen Österreichischen Volkspartei (ÖVP), ist am Montag
wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen worden. Sieben Monate
Bewährungsstrafe sowie eine Geldstrafe von 43.200 Euro lautet das nicht
rechtskräftige Urteil am Landesgericht Linz. Von seinem Amt als Obmann der
ÖVP-Parlamentsfraktion trat Wöginger unmittelbar nach dem Schuldspruch
zurück. Sein Mandat im Nationalrat will der Politiker aber behalten.
Der Weg zu diesem Urteil war alles andere als geradlinig. Im Zentrum des
Verfahrens stand die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im
Jahr 2017. Wöginger soll mithilfe von Thomas Schmid, dem damaligen
Generalsekretär im damals ÖVP-geführten Finanzministerium, einem
Parteifreund zu dieser hoch dotierten Stelle verholfen haben. Eine deutlich
besser qualifizierte Bewerberin, die das Finanzamt bereits interimistisch
geleitet hatte, blieb außen vor.
Das Verfahren hatte eine bemerkenswerte Wendung genommen: Im Oktober 2025
[1][endete ein erster Prozess mit einer Diversion], einer Art
Schuldanerkennung ohne Verurteilung. Wöginger übernahm vor Gericht
Verantwortung und sagte, er habe Fehler gemacht. Öffentlich ruderte er dann
aber wieder zurück. Vom Parteichef und Bundeskanzler Christian Stocker
abwärts stellte sich die ÖVP hinter Wöginger.
Der öffentliche Aufschrei war enorm. Die Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte der Diversion zunächst
zugestimmt, wurde dann aber von der Oberstaatsanwaltschaft Wien per Weisung
angehalten, dagegen Beschwerde einzulegen. Das Oberlandesgericht Linz
kippte die Diversion, das Verfahren begann neu.
## Ein vertrautes Bild des Umgangs mit der Korruption
Die Richterin ließ in ihrer Urteilsbegründung vom Montag keinen Zweifel: Es
habe sich nicht um ein legitimes Bürgeranliegen gehandelt, sondern um
gezielte parteipolitische Intervention. Wöginger beteuerte nach dem Urteil
erneut seine Unschuld, er habe nur ein Bürgeranliegen weitergeleitet.
Zugleich räumte er ein: „Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser
Form nicht mehr tun.“
Seine Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde an, Wöginger rechnete mit
einem Freispruch in zweiter Instanz. ÖVP-Chef und Bundeskanzler Christian
Stocker sprach von einem „harten Urteil“. Tatsächlich handelte es sich
hingegen um eine milde Strafe, denn der Strafrahmen für Amtsmissbrauch
liegt bei bis zu fünf Jahren Haft.
Das Urteil fügt sich in ein inzwischen vertrautes Bild. Seit Jahren steht
die ÖVP unter dem Schatten von Korruptionsvorwürfen. Unter [2][Ex-Kanzler
Sebastian Kurz] gab es etwa Hausdurchsuchungen im Bundeskanzleramt, im
Finanzministerium und in der Parteizentrale. Der Vorwurf: systematisch
gefälschte Umfragen, mit Steuergeldern finanzierte
Boulevardberichterstattung – die Ermittlungen laufen noch.
Bettina Knötzl, Rechtsanwältin und Präsidentin von Transparency
International Österreich, sieht im Rücktritt Wögingers ein überfälliges
Signal. „Es ist genau das, was eigentlich zu erwarten ist, wenn es zu einer
Verurteilung kommt“, sagte sie im Radio Ö1. Solche Urteile hätten eine
starke generalpräventive Wirkung. Es brauche aber auch einen Kulturwandel:
„Wir Steuerzahler wollen die besten Köpfe und nicht Parteifreunde in den
entscheidenden Funktionen.“
Ob die Forderung im korruptionsgeplagten Österreich auf großen Widerhall
stößt, ist fraglich. Nach dem Schuldspruch gab es keine Distanzierungen an
der ÖVP-Spitze, im Gegenteil. „Ich habe immer betont, dass sich an meinem
persönlichen Verhältnis zu August Wöginger nichts ändern wird“, sagte
ÖVP-Chef Stocker. Nico Marchetti, Generalsekretär der Partei, meinte:
„Wöginger hat als Abgeordneter weiterhin unser Vertrauen.“
5 May 2026
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## AUTOREN
DIR Florian Bayer
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