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       # taz.de -- Menschenrechtler über Polizeikongress: „Nicht alles, was möglich ist, sollte auch umgesetzt werden“
       
       > In Berlin tagt ab Mittwoch die internationale Polizei und tauscht sich
       > über KI-Überwachung aus. Der Jurist Steven Kleemann sieht die neue
       > Technik kritisch.
       
   IMG Bild: Wie viel KI-Überwachung soll der Staat wagen? Darüber wird ab Mittwoch beim Europäischen Polizeikongress gesprochen
       
       taz: Herr Kleemann, diesen Mittwoch startet in Berlin der europäische
       Polizeikongress. Dort soll es unter anderem um neue Einsatzmöglichkeiten
       von künstlicher Intelligenz (KI) in den Sicherheitsbehörden gehen. Davon
       sind [1][manche in Berlin schon beschlossen] – etwa die KI-gestützte
       Videoüberwachung. Ist so eine Überwachung mit unseren Grundrechten
       vereinbar? 
       
       Steven Kleemann: Durch die neuen Techniken sehen wir eine Verschiebung:
       Bisher musste ein konkreter Verdacht vorliegen, bevor der Staat tätig wird.
       Die Werkzeuge drehen das um. Aus dem „Wir suchen jemand Bestimmtes“ wird so
       „Wir lassen die Maschine mal schauen, wer auffällt“. Wenn solche Systeme
       laufen, greifen sie in die Grundrechte aller ein, deren Daten dabei
       verarbeitet werden. Nicht nur von Beschuldigten. Mit Software, die
       Verhaltensmuster untersuchen soll, wird „normales Verhalten“ definiert und
       das anhand statistischer Häufigkeiten in Trainingsdaten. Alles, was dann
       davon abweicht, wird als Auffälligkeit markiert.
       
       taz: Algorithmen können also Vorurteile wie Rassismus oder Klassismus
       reproduzieren und Diskriminierung sogar verstärken. 
       
       Kleemann: Das klingt technisch, ist aber eigentlich sehr konkret. Wenn man
       sich vorstellt, jemand bleibt in der Bahnhofshalle länger sitzen,
       vielleicht, weil er kein Zuhause hat. Er ist dann auffällig. Jemand hat
       sich aufgrund einer Behinderung anders bewegt? Auffällig. Jemand hat sich
       aus religiösen Gründen länger an einem Ort aufgehalten? Sehr auffällig. So
       besteht das Risiko, dass etablierte Diskriminierungspraktiken wie Racial
       Profiling und so weiter technisch legitimiert werden. Weil diese Systeme
       genau so funktionieren.
       
       taz: Sie haben zu „vertrauenswürdiger KI für polizeiliche Anwendungen“
       geforscht. Kann es so etwas überhaupt geben? Und wenn ja, wie müsste das
       aussehen? 
       
       Kleemann: Recht, Ethik und Technik müssten aufeinander abgestimmt werden,
       und da gibt es natürlich viele Probleme. Man könnte nah an den rechtlichen
       Vorgaben bleiben, die aber noch nichts darüber aussagen, ob wir etwas als
       Gesellschaft wollen. Da gäbe es dann mehr oder weniger konkrete
       Anforderungen an Datenqualität, Risikomanagement, menschliche Aufsicht,
       Transparenz, aber auch die Grundrechte. Es kommt auf den Einsatzzweck an.
       Und da sind wir wieder beim nächsten Problem: Gerade im polizeilichen
       Bereich, wo es ja Geheimhaltungsinteressen gibt, müsste eigentlich ein
       Umdenken stattfinden zu einer viel größeren Transparenz über den Einsatz
       polizeilicher Systeme, damit man das irgendwie legitimieren könnte. Aber so
       eine Selbsteinschätzung der Polizei oder nur der Blick von außen kann da
       eigentlich keine pauschale Antwort geben.
       
       taz: Polizeiliche Daten sollen auch für KI-Trainings und die automatisierte
       Datenanalyse genutzt werden dürfen. Wer garantiert, dass diese
       hochsensiblen Daten nicht an Dritte weitergegeben werden? 
       
       Kleemann: Genau das ist auch aus unserer Sicht ein großes Problem. Von der
       Verknüpfung der ganzen Datenbanken erhofft sich die Polizei ja sehr viel.
       Man legitimiert damit jetzt im Nachhinein die schlechte Datenverarbeitung
       der Polizei. Laut dem neuen Sicherheitspaket auf Bundesebene soll die
       Polizei die sogar von privaten Anbietern übernehmen lassen können. Wer das
       kontrollieren soll, lassen die Regelungsvorhaben offen.
       
       taz: Ein Programmpunkt beim Polizeikongress heißt „Polizeiliche
       Datenanalyse – zwischen Staat und Markt. Wie viel Kooperationen können wir
       wagen?“ Einige Bundesländer nutzen bereits [2][Software des]
       [3][umstrittene][4][n US-Unternehmens Palantir]. Darf ein Staat das wagen? 
       
       Kleemann: Nicht alles, was technisch irgendwie möglich ist, sollte auch
       umgesetzt werden. Wir müssten diesbezüglich eine viel größere Debatte
       führen. Deswegen [5][empfehlen wir, eine Enquetekommission einzusetzen] –
       um abzuklopfen, wie weit wir als Gesellschaft bereit sind zu gehen. Man
       muss sich anschauen, was eigentlich die grundlegende Idee hinter solchen
       Systemen ist. Und wenn man zu dem Schluss kommt, das ist nicht mit unseren
       Werten vereinbar, dann spielt es keine Rolle, ob das System jetzt aus den
       USA kommt oder ob ein europäisches System genau das Gleiche macht.
       
       taz: Eine weitere geplante Maßnahme ist [6][der biometrische Abgleich mit
       öffentlich zugänglichen Daten] zum Beispiel aus den sozialen Medien. Wird
       mit solchen Maßnahmen der Datenschutz einfach ausgehebelt? 
       
       Kleemann: Das ist ein sehr kritischer Punkt. Bei den „Internetdaten“ geht
       es oft um Lichtbilder. [7][Das Problem an Gesichtern ist], man kann sie
       nicht ablegen. Wer sich nicht irgendwie stark einschränken will, gibt sein
       Gesicht jeden Tag vielen Kameras preis. Die Technologie macht aus dieser
       Allgegenwart eine Identifizierung. So ein Eingriff geht weit über
       Fingerabdrücke oder DNA-Spuren hinaus und wirkt viel einschüchternder.
       
       6 May 2026
       
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