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       # taz.de -- Deutsches Antidiskriminierungsgesetz: „Unzureichend“ und „ambitionslos“
       
       > Erstmals soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Update bekommen.
       > Das falle viel zu klein aus, kritisiert die
       > Antidiskriminierungsbeauftragte.
       
   IMG Bild: Sei es aufgrund des Alters oder der sexuellen Identität: Das AGG soll vor Diskriminierung schützen
       
       Es sei eine „verpasste Chance“, sagt Ferda Ataman, Unabhängige Beauftragte
       für Antidiskriminierung. Am Mittwoch hat das Kabinett eine Änderung des
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Es ist die
       [1][erste inhaltliche Anpassung dieses inzwischen 20 Jahre alten Gesetzes],
       das Menschen vor Diskriminierung schützen soll. Doch die Reform sei
       „unzureichend“, der vorgelegte Gesetzentwurf „ambitionslos“, so Ataman.
       
       Mit seiner aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland hinter verschiedenen
       EU-Vorgaben hinterher. Und zwar so sehr, dass bereits
       Vertragsverletzungsverfahren laufen. Am 19. Juni endet die Frist zur
       Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie. Das dürfte der eigentliche Grund
       sein, warum die schwarz-rote Koalition überhaupt Hand ans AGG anlegt –
       [2][und „punktuelle Änderungen“ plant]. „Man merkt dem Entwurf an, dass er
       lediglich zwingende Vorgaben zu erfüllen versucht, die großen Baustellen
       aber unberührt lässt“, so Ataman.
       
       Das AGG schützt seit 2006 Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters,
       des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der
       Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder
       antisemitischen Gründen. Es gilt am Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie
       im Supermarkt oder bei Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche.
       
       Jetzt soll etwa die Frist, in der von Diskriminierung Betroffene ihr Recht
       geltend machen können, leicht verlängert werden. Bislang beträgt diese
       gerade mal 2 Monate – künftig sollen es 4 Monate sein. Auch soll der Schutz
       vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den
       Arbeitsplatz beschränkt ist.
       
       ## SPD und Union uneinig
       
       Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien „stärken wir in Deutschland gezielt
       die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, und
       schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der
       Beteiligten“, erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU).
       „Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig
       zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten.“
       
       „Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können“, hieß es auch
       von Bundesjustizministerien Stefanie Hubig. Zufrieden ist die
       SPD-Politikerin aber ganz offensichtlich nicht: Sie werde sich „weiter für
       einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen“. Schon vorab hatte
       ihr Ministerium erklärt, [3][dass man sich auf weitergehende Reformen mit
       dem Koalitionspartner nicht habe einigen können].
       
       Die Koalition bleibt weit hinter den Forderungen der Zivilgesellschaft und
       auch der Antidiskriminierungsbeauftragten zurück. Diese hatten etwa mehr
       Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle oder auch ein
       Verbandsklagerecht gefordert, um Betroffene besser unterstützen zu können.
       Bisher können diese nur selbst klagen; auf eigene Kosten und eigenes
       Risiko.
       
       ## „Leere Versprechen“
       
       „Das führt dazu, dass Diskriminierung in Deutschland meist folgenlos
       bleibt“, so Ataman. Ihre Stelle soll zwar künftig Schlichtungen durchführen
       dürfen. Das sei aber freiwillig, sie habe weiterhin keinerlei
       Auskunftsansprüche und auch nicht das Recht, in konkreten Fällen
       Diskriminierung festzustellen. „Bei vielen meiner europäischen
       Kolleg*innen ist das längst der Fall“, so Ataman. Auch habe die
       Koalition die Chance verpasst, das AGG [4][endlich auf staatliche Stellen
       auszuweiten]. „Warum soll ich im Supermarkt besser vor Diskriminierung
       geschützt sein als beim Jobcenter?“
       
       Seit Jahren schon fordert das [5][Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ aus 100
       zivilgesellschaftlichen Organisationen weitreichende Reformen].
       Entsprechend ernüchtert sind nun die Reaktionen. „Wenn Werte wie Gleichheit
       und Menschenwürde nicht rechtlich durchsetzbar sind, bleiben sie leere
       Versprechen“, sagt etwa Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz
       der Migrant*innenorganisationen. Auch der Deutsche Juristinnenbund hat in
       einer Stellungnahme erklärt, die „erhoffte strukturelle Reform des AGG“ sei
       „ausgeblieben“.
       
       „Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was angesichts der Realität von
       Diskriminierung in Deutschland nötig wäre“, kritisiert auch die
       Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwältin Awet Tesfaiesus. Jetzt
       müsse es viel Druck auf die Regierungsfraktionen geben, um noch
       Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren zu erwirken. „Denn eins ist
       sicher: Eine zweite Chance für eine Reform des AGG wird es in dieser
       Legislatur und mit dieser Koalition sicher nicht geben.“
       
       6 May 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Antidiskriminierungsrecht-in-Deutschland/!5950310
   DIR [2] /Gleichbehandlungsgesetz-in-Deutschland/!6170941
   DIR [3] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html
   DIR [4] /Rassismus-in-Behoerden/!6164008
   DIR [5] /Antidiskriminierungsgesetz/!5907887
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
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