# taz.de -- Deutsches Antidiskriminierungsgesetz: „Unzureichend“ und „ambitionslos“
> Erstmals soll das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ein Update bekommen.
> Das falle viel zu klein aus, kritisiert die
> Antidiskriminierungsbeauftragte.
IMG Bild: Sei es aufgrund des Alters oder der sexuellen Identität: Das AGG soll vor Diskriminierung schützen
Es sei eine „verpasste Chance“, sagt Ferda Ataman, Unabhängige Beauftragte
für Antidiskriminierung. Am Mittwoch hat das Kabinett eine Änderung des
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) beschlossen. Es ist die
[1][erste inhaltliche Anpassung dieses inzwischen 20 Jahre alten Gesetzes],
das Menschen vor Diskriminierung schützen soll. Doch die Reform sei
„unzureichend“, der vorgelegte Gesetzentwurf „ambitionslos“, so Ataman.
Mit seiner aktuellen Rechtslage hinkt Deutschland hinter verschiedenen
EU-Vorgaben hinterher. Und zwar so sehr, dass bereits
Vertragsverletzungsverfahren laufen. Am 19. Juni endet die Frist zur
Umsetzung einer weiteren EU-Richtlinie. Das dürfte der eigentliche Grund
sein, warum die schwarz-rote Koalition überhaupt Hand ans AGG anlegt –
[2][und „punktuelle Änderungen“ plant]. „Man merkt dem Entwurf an, dass er
lediglich zwingende Vorgaben zu erfüllen versucht, die großen Baustellen
aber unberührt lässt“, so Ataman.
Das AGG schützt seit 2006 Menschen vor Diskriminierung aufgrund des Alters,
des Geschlechts, einer chronischen Erkrankung oder Behinderung, der
Religion, der sexuellen Identität oder aus rassistischen oder
antisemitischen Gründen. Es gilt am Arbeitsplatz, bei Alltagsgeschäften wie
im Supermarkt oder bei Bankgeschäften und bei der Wohnungssuche.
Jetzt soll etwa die Frist, in der von Diskriminierung Betroffene ihr Recht
geltend machen können, leicht verlängert werden. Bislang beträgt diese
gerade mal 2 Monate – künftig sollen es 4 Monate sein. Auch soll der Schutz
vor sexueller Belästigung ausgeweitet werden, der im Moment auf den
Arbeitsplatz beschränkt ist.
## SPD und Union uneinig
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinien „stärken wir in Deutschland gezielt
die Rechte derjenigen, die Opfer von Diskriminierung geworden sind, und
schaffen die Möglichkeit für eine schnelle und einvernehmliche Einigung der
Beteiligten“, erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU).
„Gleichzeitig achten wir darauf, Verwaltung und Unternehmen nicht unnötig
zu belasten und Verfahren so einfach wie möglich zu gestalten.“
„Wer diskriminiert wird, muss sich rechtlich wehren können“, hieß es auch
von Bundesjustizministerien Stefanie Hubig. Zufrieden ist die
SPD-Politikerin aber ganz offensichtlich nicht: Sie werde sich „weiter für
einen ambitionierten Diskriminierungsschutz einsetzen“. Schon vorab hatte
ihr Ministerium erklärt, [3][dass man sich auf weitergehende Reformen mit
dem Koalitionspartner nicht habe einigen können].
Die Koalition bleibt weit hinter den Forderungen der Zivilgesellschaft und
auch der Antidiskriminierungsbeauftragten zurück. Diese hatten etwa mehr
Befugnisse für die Antidiskriminierungsstelle oder auch ein
Verbandsklagerecht gefordert, um Betroffene besser unterstützen zu können.
Bisher können diese nur selbst klagen; auf eigene Kosten und eigenes
Risiko.
## „Leere Versprechen“
„Das führt dazu, dass Diskriminierung in Deutschland meist folgenlos
bleibt“, so Ataman. Ihre Stelle soll zwar künftig Schlichtungen durchführen
dürfen. Das sei aber freiwillig, sie habe weiterhin keinerlei
Auskunftsansprüche und auch nicht das Recht, in konkreten Fällen
Diskriminierung festzustellen. „Bei vielen meiner europäischen
Kolleg*innen ist das längst der Fall“, so Ataman. Auch habe die
Koalition die Chance verpasst, das AGG [4][endlich auf staatliche Stellen
auszuweiten]. „Warum soll ich im Supermarkt besser vor Diskriminierung
geschützt sein als beim Jobcenter?“
Seit Jahren schon fordert das [5][Bündnis „AGG Reform – Jetzt!“ aus 100
zivilgesellschaftlichen Organisationen weitreichende Reformen].
Entsprechend ernüchtert sind nun die Reaktionen. „Wenn Werte wie Gleichheit
und Menschenwürde nicht rechtlich durchsetzbar sind, bleiben sie leere
Versprechen“, sagt etwa Ehsan Djafari, Co-Vorsitzender der Bundeskonferenz
der Migrant*innenorganisationen. Auch der Deutsche Juristinnenbund hat in
einer Stellungnahme erklärt, die „erhoffte strukturelle Reform des AGG“ sei
„ausgeblieben“.
„Der Entwurf bleibt weit hinter dem zurück, was angesichts der Realität von
Diskriminierung in Deutschland nötig wäre“, kritisiert auch die
Grünen-Bundestagsabgeordnete und Rechtsanwältin Awet Tesfaiesus. Jetzt
müsse es viel Druck auf die Regierungsfraktionen geben, um noch
Verbesserungen im parlamentarischen Verfahren zu erwirken. „Denn eins ist
sicher: Eine zweite Chance für eine Reform des AGG wird es in dieser
Legislatur und mit dieser Koalition sicher nicht geben.“
6 May 2026
## LINKS
DIR [1] /Antidiskriminierungsrecht-in-Deutschland/!5950310
DIR [2] /Gleichbehandlungsgesetz-in-Deutschland/!6170941
DIR [3] https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2026_AGGAEndG.html
DIR [4] /Rassismus-in-Behoerden/!6164008
DIR [5] /Antidiskriminierungsgesetz/!5907887
## AUTOREN
DIR Dinah Riese
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