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       # taz.de -- EU-Abschiebezentren in Drittstaaten: Maximale Ungewissheit in schwarzen Löchern des Rechts
       
       > Die EU hat sich darauf geeinigt, Abschiebezentren in Drittstaaten zu
       > errichten – ohne klare Standards. Für die Betroffenen ist das
       > katastrophal.
       
   IMG Bild: Schuhabdrücke von Geflüchteten im Lampenkegel einer Polizeipatrouille: Seit Jahren suchen Innenminister nach Möglichkeiten, Menschen abschieben zu können
       
       Längst nicht alle, die die EU gern wieder loswerden würde, kann sie
       abschieben. Gründe dafür gibt es viele: keine Papiere oder Krieg im
       Herkunftsland etwa. Seit Jahren suchen Innenminister nach Möglichkeiten,
       Menschen trotz solcher Hürden abzuschieben. Nun einigte die EU sich auf ein
       Konzept, das das ermöglichen soll: die [1][„Return Hubs“ genannten
       Abschiebezentren in Drittstaaten].
       
       Wer nicht in sein Herkunftsland zurückgeschickt werden kann, soll in von
       der EU finanzierte Lager in anderen Teilen der Welt gebracht werden. Oft
       werden diese in Ländern sein, zu denen die Betroffenen keinerlei Bezug
       haben – und die [2][teils eine katastrophale Menschenrechtsbilanz] haben.
       Im Gespräch sind etwa Mauretanien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Äthiopien und
       Usbekistan.
       
       Fast alle entscheidenden Fragen sind offen: Werden die Menschen in diesen
       Zentren eingesperrt sein oder sich frei bewegen können? Welches Recht
       greift dort, welche Standards, welche Versorgung gibt es? Welche
       Verantwortung übernimmt die EU dort noch? Wo können die Betroffenen klagen,
       wenn ihre Rechte verletzt werden? Wie lange sollen sie dort maximal
       bleiben? Was passiert, wenn sie nach Ablauf dieser Zeit immer noch nicht
       abgeschoben werden können?
       
       Denn die Hindernisse für eine Rückführung ins Herkunftsland werden sich
       meist kaum auflösen, nachdem sie in einen „Return Hub“ verfrachtet wurden.
       So wird der Aufenthalt dort für die Betroffenen wohl maximale Ungewissheit
       in schwarzen Löchern des Rechts bedeuten.
       
       Umso wichtiger wäre es gewesen, Standards und klare rechtliche
       Zuständigkeiten festzuschreiben. Die EU-Kommission hatte wenigstens vor,
       die Abschiebezentren zentral verwaltet und nach europäischen
       Mindeststandards aufzubauen. Doch nicht einmal das ist gewahrt: Die
       konservative EVP hatte eine entsprechende [3][Einigung mit den anderen
       Parteien der Mitte Ende März gekippt]. Stattdessen übernahm sie
       Änderungswünsche der Rechtsextremen, darunter der AfD. Nun haben die
       Mitgliedstaaten weitgehend freie Hand, nach eigenen Vorstellungen „Return
       Hubs“ aufzubauen.
       
       Wie es endet, wenn Rechtsextreme dabei bestimmen können, [4][zeigt die
       US-Regierung]: Trump bezahlt Länder wie Eswatini (früher Swasiland) und El
       Salvador dafür, Drittstaatler aufzunehmen – und die stecken sie direkt in
       den Knast. Im Fall von El Salvador handelt es sich dabei bekanntermaßen um
       den Hightech-Gulag des Diktators Nayib Bukele – obwohl die Betroffenen in
       vielen Fällen vollkommen unbescholten sind. Und erst am Wochenende hatte
       die AfD bei der „Remigrations“-Konferenz in Portugal den Ex-Kommandanten
       der US-Migrationspolizei ICE, Greg Bovino, gefragt, ob sich in Deutschland
       Abschiebungen à la ICE umsetzen ließen. Bovinos Antwort lautete:
       „Absolutely!“
       
       2 Jun 2026
       
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