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       # taz.de -- Auswirkungen von GEAS in Deutschland: „Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform gedeckt“
       
       > Das neue EU-Asylsystem GEAS biete trotz vieler Verschärfungen durchaus
       > Verbesserungen, sagt Jurist Constantin Hruschka. Was kommt auf die
       > Geflüchteten zu?
       
   IMG Bild: Mehr Härte am Flughafen: Das Leben für neuankommende Geflüchtete wird mit der GEAS-Reform noch elender
       
       taz: Herr Hruschka, mit der GEAS-Reform müssen künftig alle Geflüchteten,
       die nach Deutschland kommen, ein „Screening“ durchlaufen. Was ist das? 
       
       Hruschka: Die Menschen werden in den Ankunftszentren der Bundesländer
       registriert, Fingerabdrücke genommen, Identitäten mit Datenbanken
       abgeglichen – aber das war bisher auch schon so. Die große positive
       Änderung ist, dass man ein sogenanntes „Vulnerabilitäts-Screening“ machen
       muss. Es muss festgestellt werden: Welche Bedarfe hat diese Person gerade
       aktuell? Ist sie krank, braucht sie Medikamente? Hat sie anderweitige
       besondere Schutzbedürfnisse? Eigentlich all das, was ich von einem
       rechtsstaatlichen Asylverfahren ohnehin erwarten würde.
       
       taz: War das bisher nicht so? 
       
       Hruschka: Das ist bisher jedenfalls nicht systematisch gemacht worden.
       
       taz: Gibt es noch etwas Positives an GEAS? 
       
       Hruschka: Positiv finde ich, dass die Garantien für vulnerable Personen,
       insbesondere für Minderjährige, deutlich verbessert wurden. Der Schulzugang
       für alle Kinder nach zwei Monaten wird verpflichtend und alle Kinder müssen
       krankenversichert werden, anstatt wie bisher nur eine Notfallversorgung zu
       bekommen. Das und die Vulnerabilitätsprüfung sind sicher die wichtigsten
       Dinge, die auf die Bundesländer zukommen.
       
       taz: Was ändert sich noch? 
       
       Hruschka: Von vielen kritisch gesehen wird die rechtliche Möglichkeit, die
       Freiheit der Asylsuchenden deutlich stärker einzuschränken als bisher –
       insbesondere bei den Dublin-Fällen. Als Möglichkeit steht das schon bisher
       im Asylgesetz, aber nun heißt es, die Bundesländer sollen „sekundäre
       Migrationszentren“, bisher hießen sie [1][Dublin-Zentren,] einrichten, aus
       denen man nur eingeschränkt herauskommt und wo die Leute nur mit dem
       nötigsten versorgt werden. Brandenburg und Hamburg haben das schon, wobei
       [2][Brandenburg] wohl nicht so ganz zufrieden damit ist. Bayern, Sachsen
       und Sachsen-Anhalt wollen solche Zentren einrichten. Andere wollen das
       nicht tun.
       
       taz: Wer will nicht? 
       
       Hruschka: Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben schon
       abgelehnt. In Schleswig-Holstein zum Beispiel hat man gerade erst ein neues
       Zentrum für alle Asylsuchenden eröffnet. Daher sagt man dort: Wir haben
       eine Unterbringung, die uns reicht und in der alle Personen gleich
       behandelt werden. Das ist ja die große Problematik an dieser
       Freiheitsbeschränkung: Man behandelt Asylsuchende unterschiedlich, obwohl
       es dafür nur den formalen Grund des Dublinverfahrens gibt, aber keine
       wirklich inhaltliche Rechtfertigung.
       
       taz: Ist das die gravierendste Folge von GEAS im Inland? 
       
       Hruschka: Für mich sind zwei Dinge an GEAS hervorzuheben. Das eine ist
       diese Idee, dass man Leistungsausschlüsse machen, sogar Leute auf die
       Straße setzen darf, die einen „Dublin-Bescheid“ bekommen haben – das heißt,
       dass ihr EU-Erstaufnahmeland sie zurücknehmen würde. Aber die Vorstellung,
       das sogenannte Brot-Bett-Seife-Prinzip sei ausreichend als menschenwürdiger
       Standard, ist nicht von der GEAS-Reform gedeckt. Der Europäische
       Gerichtshof hat letzte Woche klargestellt, dass ein menschenwürdiger
       Mindeststandard – also mehr als Bett, Brot und Seife – auch in diesen
       Fällen [3][vom Aufenthaltsstaat sichergestellt werden muss.] Es gab dazu
       auch schon viele Entscheidungen von Sozialgerichten, die den
       Leistungsentzug für rechtswidrig erklärt haben.
       
       taz: Was ist die zweite gravierende Folge? 
       
       Hruschka: Dass man wieder versucht, mit noch mehr Bürokratie die Verfahren
       zu beschleunigen. Das wird aber nicht passieren. Wir werden die
       Asyl-Diskussionen über zu lange Verfahren und zu viel Bürokratie
       weiterführen. Stattdessen gibt es verschiedene Verfahren, etwa
       beschleunigte Verfahren, Grenzverfahren, Verfahren mit Drittstaaten. All
       das verzögert und verteuert den Asylbereich – und GEAS leistet einen
       extremen Beitrag dazu.
       
       taz: Was ist ein beschleunigtes Verfahren? 
       
       Hruschka: Ein Verfahren, in dem nach der Asylentscheidung des BAMF
       theoretisch sofort die Abschiebung vollzogen werden kann. Eine Klage gegen
       die BAMF-Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Das wird dazu
       führen, dass die Gerichte in viel mehr Fällen sogenannte Eilverfahren
       durchführen müssen, mit denen sie feststellen, ob die Person bis zum Ende
       des Gerichtsverfahrens hier bleiben darf oder nicht. Die Justiz fürchtet
       sich vor GEAS wegen der Vielzahl an Eilverfahren, die da auf sie zukommen,
       insbesondere wegen der 20-Prozent-Klausel. Alle Menschen aus
       Herkunftsländern, deren Schutzquote darunter liegt, bekommen das
       beschleunigte Verfahren, egal ob an der EU-Außengrenze oder in Deutschland.
       Das betrifft über die Hälfte aller Asylverfahren.
       
       14 Jun 2026
       
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