# taz.de -- Auswirkungen von GEAS in Deutschland: „Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform gedeckt“
> Das neue EU-Asylsystem GEAS biete trotz vieler Verschärfungen durchaus
> Verbesserungen, sagt Jurist Constantin Hruschka. Was kommt auf die
> Geflüchteten zu?
IMG Bild: Mehr Härte am Flughafen: Das Leben für neuankommende Geflüchtete wird mit der GEAS-Reform noch elender
taz: Herr Hruschka, mit der GEAS-Reform müssen künftig alle Geflüchteten,
die nach Deutschland kommen, ein „Screening“ durchlaufen. Was ist das?
Hruschka: Die Menschen werden in den Ankunftszentren der Bundesländer
registriert, Fingerabdrücke genommen, Identitäten mit Datenbanken
abgeglichen – aber das war bisher auch schon so. Die große positive
Änderung ist, dass man ein sogenanntes „Vulnerabilitäts-Screening“ machen
muss. Es muss festgestellt werden: Welche Bedarfe hat diese Person gerade
aktuell? Ist sie krank, braucht sie Medikamente? Hat sie anderweitige
besondere Schutzbedürfnisse? Eigentlich all das, was ich von einem
rechtsstaatlichen Asylverfahren ohnehin erwarten würde.
taz: War das bisher nicht so?
Hruschka: Das ist bisher jedenfalls nicht systematisch gemacht worden.
taz: Gibt es noch etwas Positives an GEAS?
Hruschka: Positiv finde ich, dass die Garantien für vulnerable Personen,
insbesondere für Minderjährige, deutlich verbessert wurden. Der Schulzugang
für alle Kinder nach zwei Monaten wird verpflichtend und alle Kinder müssen
krankenversichert werden, anstatt wie bisher nur eine Notfallversorgung zu
bekommen. Das und die Vulnerabilitätsprüfung sind sicher die wichtigsten
Dinge, die auf die Bundesländer zukommen.
taz: Was ändert sich noch?
Hruschka: Von vielen kritisch gesehen wird die rechtliche Möglichkeit, die
Freiheit der Asylsuchenden deutlich stärker einzuschränken als bisher –
insbesondere bei den Dublin-Fällen. Als Möglichkeit steht das schon bisher
im Asylgesetz, aber nun heißt es, die Bundesländer sollen „sekundäre
Migrationszentren“, bisher hießen sie [1][Dublin-Zentren,] einrichten, aus
denen man nur eingeschränkt herauskommt und wo die Leute nur mit dem
nötigsten versorgt werden. Brandenburg und Hamburg haben das schon, wobei
[2][Brandenburg] wohl nicht so ganz zufrieden damit ist. Bayern, Sachsen
und Sachsen-Anhalt wollen solche Zentren einrichten. Andere wollen das
nicht tun.
taz: Wer will nicht?
Hruschka: Berlin, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz haben schon
abgelehnt. In Schleswig-Holstein zum Beispiel hat man gerade erst ein neues
Zentrum für alle Asylsuchenden eröffnet. Daher sagt man dort: Wir haben
eine Unterbringung, die uns reicht und in der alle Personen gleich
behandelt werden. Das ist ja die große Problematik an dieser
Freiheitsbeschränkung: Man behandelt Asylsuchende unterschiedlich, obwohl
es dafür nur den formalen Grund des Dublinverfahrens gibt, aber keine
wirklich inhaltliche Rechtfertigung.
taz: Ist das die gravierendste Folge von GEAS im Inland?
Hruschka: Für mich sind zwei Dinge an GEAS hervorzuheben. Das eine ist
diese Idee, dass man Leistungsausschlüsse machen, sogar Leute auf die
Straße setzen darf, die einen „Dublin-Bescheid“ bekommen haben – das heißt,
dass ihr EU-Erstaufnahmeland sie zurücknehmen würde. Aber die Vorstellung,
das sogenannte Brot-Bett-Seife-Prinzip sei ausreichend als menschenwürdiger
Standard, ist nicht von der GEAS-Reform gedeckt. Der Europäische
Gerichtshof hat letzte Woche klargestellt, dass ein menschenwürdiger
Mindeststandard – also mehr als Bett, Brot und Seife – auch in diesen
Fällen [3][vom Aufenthaltsstaat sichergestellt werden muss.] Es gab dazu
auch schon viele Entscheidungen von Sozialgerichten, die den
Leistungsentzug für rechtswidrig erklärt haben.
taz: Was ist die zweite gravierende Folge?
Hruschka: Dass man wieder versucht, mit noch mehr Bürokratie die Verfahren
zu beschleunigen. Das wird aber nicht passieren. Wir werden die
Asyl-Diskussionen über zu lange Verfahren und zu viel Bürokratie
weiterführen. Stattdessen gibt es verschiedene Verfahren, etwa
beschleunigte Verfahren, Grenzverfahren, Verfahren mit Drittstaaten. All
das verzögert und verteuert den Asylbereich – und GEAS leistet einen
extremen Beitrag dazu.
taz: Was ist ein beschleunigtes Verfahren?
Hruschka: Ein Verfahren, in dem nach der Asylentscheidung des BAMF
theoretisch sofort die Abschiebung vollzogen werden kann. Eine Klage gegen
die BAMF-Entscheidung hat keine aufschiebende Wirkung mehr. Das wird dazu
führen, dass die Gerichte in viel mehr Fällen sogenannte Eilverfahren
durchführen müssen, mit denen sie feststellen, ob die Person bis zum Ende
des Gerichtsverfahrens hier bleiben darf oder nicht. Die Justiz fürchtet
sich vor GEAS wegen der Vielzahl an Eilverfahren, die da auf sie zukommen,
insbesondere wegen der 20-Prozent-Klausel. Alle Menschen aus
Herkunftsländern, deren Schutzquote darunter liegt, bekommen das
beschleunigte Verfahren, egal ob an der EU-Außengrenze oder in Deutschland.
Das betrifft über die Hälfte aller Asylverfahren.
14 Jun 2026
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## AUTOREN
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