URI: 
       # taz.de -- Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Aktivist*innen haften für heimliche Filmaufnahmen
       
       > Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt, dass Tierschützer*innen für
       > Aufnahmen einer Betäubung von Schweinen Schadenersatz zahlen müssen.
       
   IMG Bild: Anna Schubert und Hendrik Haßel vor dem Oberlandesgericht: Sie wollten mit Filmen die Gräuel der Schweinebetäubung aufzeigen
       
       Die Tierschützer*innen Anna Schubert und Hendrik Haßel haben Videos
       über die umstrittene Betäubung von Schlachtschweinen veröffentlicht. Am
       Dienstag entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in Niedersachsen,
       [1][dass sie dafür haften] und Schadenersatz an den Kläger, dem Schlachthof
       Brand Qualitätsfleisch, zahlen müssen. Über die Höhe der Summe muss in
       einem weiteren Verfahren entschieden werden.
       
       Das Gericht entschied damit über die Berufung. Eine Revision wurde nicht
       zugelassen. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Oldenburg
       geurteilt, dass die angeklagte Schubert für den Schaden aufkommen müsse,
       der durch die Veröffentlichung des Videos entstandenen war. Haßel konnte
       die Verbreitung des Videos damals nicht nachgewiesen werden. Der Streitwert
       für das Berufungsverfahren wurde auf 110.000 Euro festgesetzt. Dass jede
       künftige Veröffentlichung oder Verbreitung in sozialen Medien untersagt
       wird, [2][konnte der Kläger nicht erreichen].
       
       Die Tierschützer*innen von Animal Rights Watch waren im April 2024 in
       die Schlachterei in Lohne mehrfach eingebrochen, hatten Kameras installiert
       und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht. Die Videos zeigen, wie
       Schweine in eine Gondel mit Gitterstäben getrieben und in einen Schacht
       hinuntergefahren werden, in dem sie durch hoch konzentriertes CO₂ betäubt
       werden. Laut Gesetz darf ein Tier den Schlachtvorgang nicht erleben. Etwa
       80 Prozent aller Schweine, die in Deutschland geschlachtet werden, werden
       durch Kohlendioxid in die Bewusstlosigkeit versetzt – das Verfahren ist
       also gängig und legal, auch auf EU-Ebene.
       
       ## Aktivistin kritisiert Prozess als Einschüchterungsklage
       
       Der Schlachtbetrieb Brand wirbt mit Qualität und Transparenz. Auf dessen
       Website sieht man rosa Ferkel auf einer grünen Wiese herumtollen. Auf den
       illegal aufgenommenen Videos der Aktivist*innen dann das Gegenteil:
       Schweine zusammengepfercht, japsend nach Luft. Sie schreien und kreischen
       laut, reißen das Maul auf, stürzen in der Gondel übereinander, zucken.
       Maximal 30 Sekunden dauert es, bis ein Schwein bewusstlos ist. Dass dies
       die Realität der Fleischproduktion ist, sieht auch das Gericht in
       Niedersachsen. Es erklärt die Bilder für nicht manipuliert.
       
       Anna Schubert kritisiert, dass sie das Video selbst nicht veröffentlichen
       darf: „Es geht hier um das Verschwindenlassen von Bildern, die zeigen, wie
       80 Prozent aller Schlacht-Schweine in Deutschland geschlachtet werden“,
       sagt Schubert. Es würde um eine Einschüchterungsklage gehen, die das
       Gericht auch noch zulasse, führt sie in einer Pressekonferenz aus. Ihr
       Anwalt interpretiert: „Es geht hier um eine Art Zäsur (…) und einen
       Einschnitt in das Veröffentlichungsrecht.“ Aufnahmen wie die von Schubert
       gibt es selten, das öffentliche Interesse daran ist groß.
       
       In dem Prozess geht es um mehr als einen Einzelfall. Der Einbruch der
       Aktivist*innen ist illegal, das ist klar. Die Veröffentlichung der
       Videos sieht der Kläger als Rufschädigung. Demnach stellt sich die Frage,
       wie etwas rufschädigend sein kann, das sowohl gängig als auch legal ist?
       
       Das Verfahren der CO₂-Betäubung stand immer wieder heftig in der Kritik.
       Das hoch konzentrierte Kohlendioxid reizt die Schleimhäute extrem, die
       Tiere geraten in Atemnot und demzufolge in Todesangst. Unverkennbar auch
       auf den Videos von Schubert. Eigentlich steht der Tierschutz als Staatsziel
       im Grundgesetz. Tierquälerei ist ein Strafbestand, der im Deutschen
       Tierschutzgesetz steht. Trotzdem ist dieses Verfahren formell legal, auch
       auf EU-Ebene. Zwar sprach die EU-Kommission bereits 2009 von
       Tierschutzproblemen, schrieb aber das Einstellen der Betäubungsform nicht
       in die Empfehlung.
       
       9 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Schlachthof-Prozess-in-Oldenburg/!6174292
   DIR [2] /Schlachthof-gegen-Tierrechtsaktivistin/!6152914
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Tomke Blohm
       
       ## TAGS
       
   DIR Prozess
   DIR Tierschutz
   DIR Schlachthof
   DIR SOKO Tierschutz
   DIR Tierschutz
   DIR Schweine
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Schlachthof-Prozess in Oldenburg: Ein Schweinefilm beschäftigt die Justiz
       
       Im Streit um heimliche Schweinebetäubungs-Videos aus einem Schlachthof
       sieht das Oberlandesgericht Oldenburg komplizierte Fragen und
       Weichenstellungen.
       
   DIR Schlachthof gegen Tierrechtsaktivisten: Schweinequälerei nur auf Instagram erlaubt
       
       Laut dem Landgericht Oldenburg dürfen Tierschützer Videos aus einem Lohner
       Schlachthof zwar nicht auf ihrer Website zeigen, dafür aber auf Instagram.
       
   DIR Gericht erlaubt Zwangsvollstreckung: Tierleid bleibt Geschäftsgeheimnis
       
       Schweinebetäubungsbilder müssen weg: Oldenburgs Oberlandesgericht bewertet
       Schweine-Unternehmenspersönlichkeitsrecht höher als Meinungsfreiheit.