# taz.de -- Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Aktivist*innen haften für heimliche Filmaufnahmen
> Das Oberlandesgericht Oldenburg urteilt, dass Tierschützer*innen für
> Aufnahmen einer Betäubung von Schweinen Schadenersatz zahlen müssen.
IMG Bild: Anna Schubert und Hendrik Haßel vor dem Oberlandesgericht: Sie wollten mit Filmen die Gräuel der Schweinebetäubung aufzeigen
Die Tierschützer*innen Anna Schubert und Hendrik Haßel haben Videos
über die umstrittene Betäubung von Schlachtschweinen veröffentlicht. Am
Dienstag entschied das Oberlandesgericht Oldenburg in Niedersachsen,
[1][dass sie dafür haften] und Schadenersatz an den Kläger, dem Schlachthof
Brand Qualitätsfleisch, zahlen müssen. Über die Höhe der Summe muss in
einem weiteren Verfahren entschieden werden.
Das Gericht entschied damit über die Berufung. Eine Revision wurde nicht
zugelassen. In einem ersten Verfahren hatte das Landgericht Oldenburg
geurteilt, dass die angeklagte Schubert für den Schaden aufkommen müsse,
der durch die Veröffentlichung des Videos entstandenen war. Haßel konnte
die Verbreitung des Videos damals nicht nachgewiesen werden. Der Streitwert
für das Berufungsverfahren wurde auf 110.000 Euro festgesetzt. Dass jede
künftige Veröffentlichung oder Verbreitung in sozialen Medien untersagt
wird, [2][konnte der Kläger nicht erreichen].
Die Tierschützer*innen von Animal Rights Watch waren im April 2024 in
die Schlachterei in Lohne mehrfach eingebrochen, hatten Kameras installiert
und die Aufnahmen anschließend veröffentlicht. Die Videos zeigen, wie
Schweine in eine Gondel mit Gitterstäben getrieben und in einen Schacht
hinuntergefahren werden, in dem sie durch hoch konzentriertes CO₂ betäubt
werden. Laut Gesetz darf ein Tier den Schlachtvorgang nicht erleben. Etwa
80 Prozent aller Schweine, die in Deutschland geschlachtet werden, werden
durch Kohlendioxid in die Bewusstlosigkeit versetzt – das Verfahren ist
also gängig und legal, auch auf EU-Ebene.
## Aktivistin kritisiert Prozess als Einschüchterungsklage
Der Schlachtbetrieb Brand wirbt mit Qualität und Transparenz. Auf dessen
Website sieht man rosa Ferkel auf einer grünen Wiese herumtollen. Auf den
illegal aufgenommenen Videos der Aktivist*innen dann das Gegenteil:
Schweine zusammengepfercht, japsend nach Luft. Sie schreien und kreischen
laut, reißen das Maul auf, stürzen in der Gondel übereinander, zucken.
Maximal 30 Sekunden dauert es, bis ein Schwein bewusstlos ist. Dass dies
die Realität der Fleischproduktion ist, sieht auch das Gericht in
Niedersachsen. Es erklärt die Bilder für nicht manipuliert.
Anna Schubert kritisiert, dass sie das Video selbst nicht veröffentlichen
darf: „Es geht hier um das Verschwindenlassen von Bildern, die zeigen, wie
80 Prozent aller Schlacht-Schweine in Deutschland geschlachtet werden“,
sagt Schubert. Es würde um eine Einschüchterungsklage gehen, die das
Gericht auch noch zulasse, führt sie in einer Pressekonferenz aus. Ihr
Anwalt interpretiert: „Es geht hier um eine Art Zäsur (…) und einen
Einschnitt in das Veröffentlichungsrecht.“ Aufnahmen wie die von Schubert
gibt es selten, das öffentliche Interesse daran ist groß.
In dem Prozess geht es um mehr als einen Einzelfall. Der Einbruch der
Aktivist*innen ist illegal, das ist klar. Die Veröffentlichung der
Videos sieht der Kläger als Rufschädigung. Demnach stellt sich die Frage,
wie etwas rufschädigend sein kann, das sowohl gängig als auch legal ist?
Das Verfahren der CO₂-Betäubung stand immer wieder heftig in der Kritik.
Das hoch konzentrierte Kohlendioxid reizt die Schleimhäute extrem, die
Tiere geraten in Atemnot und demzufolge in Todesangst. Unverkennbar auch
auf den Videos von Schubert. Eigentlich steht der Tierschutz als Staatsziel
im Grundgesetz. Tierquälerei ist ein Strafbestand, der im Deutschen
Tierschutzgesetz steht. Trotzdem ist dieses Verfahren formell legal, auch
auf EU-Ebene. Zwar sprach die EU-Kommission bereits 2009 von
Tierschutzproblemen, schrieb aber das Einstellen der Betäubungsform nicht
in die Empfehlung.
9 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] /Schlachthof-Prozess-in-Oldenburg/!6174292
DIR [2] /Schlachthof-gegen-Tierrechtsaktivistin/!6152914
## AUTOREN
DIR Tomke Blohm
## TAGS
DIR Prozess
DIR Tierschutz
DIR Schlachthof
DIR SOKO Tierschutz
DIR Tierschutz
DIR Schweine
## ARTIKEL ZUM THEMA
DIR Schlachthof-Prozess in Oldenburg: Ein Schweinefilm beschäftigt die Justiz
Im Streit um heimliche Schweinebetäubungs-Videos aus einem Schlachthof
sieht das Oberlandesgericht Oldenburg komplizierte Fragen und
Weichenstellungen.
DIR Schlachthof gegen Tierrechtsaktivisten: Schweinequälerei nur auf Instagram erlaubt
Laut dem Landgericht Oldenburg dürfen Tierschützer Videos aus einem Lohner
Schlachthof zwar nicht auf ihrer Website zeigen, dafür aber auf Instagram.
DIR Gericht erlaubt Zwangsvollstreckung: Tierleid bleibt Geschäftsgeheimnis
Schweinebetäubungsbilder müssen weg: Oldenburgs Oberlandesgericht bewertet
Schweine-Unternehmenspersönlichkeitsrecht höher als Meinungsfreiheit.