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       # taz.de -- Vorwürfe der sexualisierten Gewalt: Internationaler Gerichtshof suspendiert Chefankläger
       
       > Karim Khan soll einer Mitarbeiterin sexualisierte Gewalt angetan haben
       > und muss sein Amt vorerst ruhen lassen. Er selbst spricht von einer
       > Kampagne.
       
   IMG Bild: Karim Khan, Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), am 16. Januar 2025 in Den Haag, Niederlande
       
       Karim Khan sollte die Verbrecher der Welt vor Gericht bringen. Nun sieht er
       sich selbst mit Vorwürfen konfrontiert und wurde vom Dienst suspendiert. Es
       geht um mutmaßliche sexualisierte Gewalt. Und eine Frage schwebt über
       allem: Ist er Opfer einer Kampagne, Täter – oder beides?
       
       Als er 2021 sein Amt als Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshof
       (IStGH) antrat, wollte Karim Khan dem Gerichtshof zu neuem Schwung
       verhelfen. Er hatte zuvor ein Team geleitet, das Verstöße des Islamischen
       Staats untersuchte, war Ankläger bei den UN-Tribunalen, die sich mit den
       Kriegsverbrechen in Ruanda und Ex-Jugoslawien beschäftigten.
       
       Der britische Jurist mit pakistanischen Wurzeln galt als rhetorisch
       brillant, als scharfer Denker. Vor allem aber als mutig. Der Aufgaben, für
       die es Mut brauchte, gab es einige. Zum Beispiel stellte sich die Frage,
       wie sich der Strafgerichtshof in Bezug auf Israel/Palästina verhalten
       sollte. 2021 hatte die Vorverfahrenskammer des IStGH entschieden, dass sich
       dessen Gerichtsbarkeit auch auf die seit 1967 von Israel besetzten Gebiete
       – das Westjordanland, Ostjerusalem und den Gazastreifen – erstreckt. Und so
       stellt Khan nicht nur 2023 einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin aus,
       sondern beantragt ein Jahr später, im Mai 2024, ebenfalls Haftbefehl gegen
       die Hamas-Anführer Jahia Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Hanijeh. Was mehr
       Wirbel verursacht: Er beantragt auch Haftbefehl gegen den damaligen
       israelischen Verteidigungsminister Joaw Galant – und Regierungschef
       Benjamin Netanjahu.
       
       Spätestens an dieser Stelle wird die Geschichte unübersichtlich. Denn im
       Oktober 2024 – einen Monat, bevor der Haftbefehl gegen Netanjahu dann
       tatsächlich erlassen wird – werden Vorwürfe gegen Khan öffentlich. Er soll
       eine enge Mitarbeiterin mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg
       bedrängt und zu sexuellen Handlungen gezwungen haben.
       
       Wenig überraschend sind die Reaktionen von Khan und Netanjahu. Khan weist
       die Anschuldigungen von sich, aber [1][pausiert freiwillig vom Amt].
       Netanjahu seinerseits bezeichnet Khan als „größten Antisemiten der
       Moderne“. So weit, so klar. Doch einige vermuten eine konzertierte Aktion
       hinter den Vorwürfen gegen Khan. Sie verweisen auf den zeitlichen
       Zusammenhang zwischen dem Haftbefehl und den Anschuldigungen. [2][Bereits
       Jahre zuvor sollen israelische Geheimdienste laut Recherchen der
       israelischen Magazine +972, local call und dem britischen Guardian ] mit
       einer Überwachungskampagne begonnen haben. Sie richtete sich gegen Khan und
       dessen Vorgängerin Fatou Bensouda – inklusive Drohungen, dass die
       Chefankläger ihre Ermittlungen nicht weiterverfolgen. Khan berichtete
       außerdem von Drohungen gegen seine Familie, die USA verhängten Sanktionen
       gegen den Juristen.
       
       Im November 2025 erschien im [3][Guardian ein Text], in dem es heißt, zwei
       private Sicherheitsdienste mit Sitz in London von Katar seien beauftragt
       worden, Informationen über die Frau zu sammeln, die die Vorwürfe
       vorgebracht hat, in dem Versuch, ihre Glaubwürdigkeit zu erschüttern und
       damit Khan zu entlasten. Dabei soll es auch darum gegangen sein,
       Verbindungen zwischen der Frau und Israel zu finden – laut Guardian wohl
       vergeblich.
       
       Eine interne, bisher nicht veröffentlichte Untersuchung einer
       Aufsichtsstelle der UN kam laut Guardian zu dem Ergebnis, dass Khan kein
       Fehlverhalten vorzuwerfen sei. Die endgültige Entscheidung steht allerdings
       noch aus, bis dahin ist Khan vom Dienst suspendiert.
       
       9 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Internationaler-Strafgerichtshof-/!6088839
   DIR [2] /Berichte-ueber-jahrelange-Ueberwachung/!6010426
   DIR [3] https://www.theguardian.com/law/2025/nov/06/qatar-linked-intelligence-operation-targeted-icc-prosecutor-karim-khan-alleged-victim
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Judith Poppe
       
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