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       # taz.de -- Hungerstreik in Abschiebehaft: „Geflüchtete werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt“
       
       > Im Abschiebeknast Glückstadt sind 15 Menschen in den Hungerstreik
       > getreten. Mit GEAS verschärft sich die Abschiebehaft weiter, sagt
       > Anwältin Sheela Charen.
       
   IMG Bild: „Menschenrechte achten“: Protest gegen die Verschärfungen des Asylrechts der EU, die jetzt in Kraft treten
       
       taz: Frau Charen, in der Abschiebehaft Glückstadt sind aktuell 15 Personen
       im Hungerstreik. Warum? 
       
       Sheela Charen: Sie wehren sich gegen die unmenschliche Behandlung, die sie
       dort erfahren, vor allem die lange Dauer der Haft. Zum Teil sind die
       Menschen sechs Monate inhaftiert, obwohl sie keine Straftat begangen haben.
       
       taz: Wie lange darf Abschiebehaft dauern? 
       
       Charen: Erlaubt sind bis zu 18 Monate, allerdings dient die Haft ja nur der
       Sicherung der Abschiebung. Es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
       Da sind sechs Monate viel zu lang. Außerdem sind unter den Gefangenen auch
       Alte und körperlich oder psychisch Kranke. Solche Menschen sind
       haftunfähig. [1][Aber das wird nicht berücksichtigt.] Schon bei gesunden
       Menschen zerstört eine Haft die Psyche. Kranke werden dort noch kränker.
       
       taz: Die Hungerstreikenden fordern, dass ihre Menschenwürde und ihre
       Grundrechte respektiert werden. Passiert das nicht? 
       
       Charen: Nicht immer. Ein Beispiel: [2][Es gibt dort Isolationshaft], da
       findet sich eine Person dann in einem Raum gegebenenfalls unter dauerhafter
       Beleuchtung und Beobachtung wieder, manchmal nur mit Unterwäsche bekleidet
       – weil jemand in der Einrichtung meint, sie stelle eine Gefahr für sich
       oder andere dar. Normalerweise brauchen solche schweren
       Grundrechtseingriffe eine richterliche Überprüfung. Das findet nach meinem
       Kenntnisstand aber nicht statt. Und wir reden hier ja nicht von
       Schwerverbrechern.
       
       taz: Hat es schon mal was gebracht, dass Gefangene der Abschiebehaft in den
       Hungerstreik treten?
       
       Charen: Es ist auf jeden Fall ein sehr mutiger Schritt, der die
       Verzweiflung der Menschen zeigt. Wenn Gefangene diesen Schritt gehen,
       werden die Behörden darüber informiert. Im Fall Glückstadt sind es das
       schleswig-holsteinische Justizministerium, die für den Betroffenen
       zuständige Ausländerbehörde und gegebenenfalls noch die
       Zuwanderungsbeauftragte des Landes. Die stellen sich dann die Frage, ob die
       Haft so vertretbar ist.
       
       taz: Am Freitag tritt die [3][Reform des Gemeinsamen Europäischen
       Asylsystems (GEAS)] in Kraft. Was ändert sich für Menschen, die von
       Abschiebung bedroht sind? 
       
       Charen: Für die, die jetzt schon von Abschiebung bedroht oder in
       Abschiebehaft sind, erst mal nichts. Der Teil der Reform, der Abschiebungen
       betrifft, die „Rückführungsverordnung“, ist noch in Arbeit. Darin ist zum
       Beispiel geplant, dass die Haftdauer auf zwei Jahre ausgeweitet werden kann
       und externe Lager außerhalb der EU errichtet werden. Was ab dem 12. Juni
       schon gilt, ist, dass es mehr Haftgründe und mehr Haftformen geben wird.
       Zum Beispiel die Asylverfahrenshaft, das heißt, dass Menschen schon während
       ihres Asylverfahrens inhaftiert werden können.
       
       taz: Wenn noch gar nicht geklärt ist, ob die Person bleiben darf? 
       
       Charen: Genau. Das kann mit vielen Gründen gerechtfertigt werden, unter
       anderem mit Fluchtgefahr. Außerdem kommen Freiheitsbeschränkungen im
       Asylverfahren dazu, also dass man die Unterkunft nicht verlassen darf.
       Bisher gilt die Residenzpflicht, also dass die Menschen in den
       Erstaufnahmezentren wohnen und schlafen müssen. Mit der GEAS-Reform kann
       auch angeordnet werden, dass sie die Einrichtung nicht verlassen dürfen.
       
       taz: Wenn die Zahl der Inhaftierungen steigt, steigt voraussichtlich auch
       die Zahl rechtswidriger Inhaftierungen. 
       
       Charen: Ja. Die Quote ist mit [4][63 Prozent, die gerichtlich im Nachhinein
       als rechtswidrig eingestuft wurden], jetzt schon sehr hoch. Sie wird sicher
       steigen, wenn mehr Menschen inhaftiert werden.
       
       taz: Seit dem 1. Juni bekommen Menschen in Abschiebehaft keinen
       Pflichtanwalt mehr. Was bedeutet das für die Betroffenen? 
       
       Charen: Seit 2024 war es so, dass zur Anhörung, bei der ein Richter über
       die Haft entscheidet, ein Pflichtanwalt dabei ist und guckt, ob die
       Formalitäten eingehalten wurden, ob ein Dolmetscher dabei ist, ob der
       Haftantrag inhaltlich begründet ist. Das ist aus rechtsstaatlicher
       Perspektive notwendig und auch in der Strafhaft und U-Haft vorgeschrieben.
       Für die Abschiebehaft wurde es jetzt abgeschafft.
       
       taz: Mit welcher Begründung? 
       
       Charen: Angeblich würde es die Abschiebung verzögern. Das ist wirklich an
       den Haaren herbeigezogen. Bei der Strafhaft würde niemand auf die Idee
       kommen zu behaupten, der Pflichtanwalt würde die Bestrafung verzögern und
       dafür in Kauf nehmen, dass jemand unrechtmäßig seiner Freiheit beraubt
       wird. Aber Geflüchtete werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Ihnen
       die Freiheit zu entziehen, scheint nicht so schlimm zu sein.
       
       taz: Was können Sie als Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in
       Abschiebehaft ausrichten? 
       
       Charen: In jedem Landkreis, wo es eine Abschiebehaftanstalt gibt, gibt es
       Initiativen, die sich dagegen richten und [5][Betroffene unterstützen].
       Denen bieten wir Lehrgänge an, vermitteln Grundlagen des Haftrechts,
       Netzwerke und Fortbildungen. Wenn jemand bereits in Abschiebehaft ist, kann
       man meistens, was den Aufenthalt in Deutschland betrifft, nichts mehr tun.
       Wohl aber, was die Haft betrifft. Wenn sie rechtswidrig ist, muss der
       Mensch freigelassen und für den unrechtmäßigen Freiheitsentzug kompensiert
       werden.
       
       Hinweis vom 11.6.2026: Das Innenministerium weist die Redaktion darauf hin,
       dass kein Hungerstreik mehr bestehe. Nachdem elf Personen das Essen am 8.
       Juni verweigert hätten und sieben Personen den Hungerstreik auch am
       nächsten Tag fortsetzten, hätten am 10. Juni wieder alle in der
       Abschiebehaft untergebrachten Personen an der Verpflegung teilgenommen.
       
       10 Jun 2026
       
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   DIR [4] https://www.nds-fluerat.org/64748/aktuelles/empirische-daten-zur-rechtswidrigkeit-der-abschiebungshaft/
   DIR [5] https://www.betterplace.org/de/projects/180479
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Katharina Schipkowski
       
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