# taz.de -- Hungerstreik in Abschiebehaft: „Geflüchtete werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt“
> Im Abschiebeknast Glückstadt sind 15 Menschen in den Hungerstreik
> getreten. Mit GEAS verschärft sich die Abschiebehaft weiter, sagt
> Anwältin Sheela Charen.
IMG Bild: „Menschenrechte achten“: Protest gegen die Verschärfungen des Asylrechts der EU, die jetzt in Kraft treten
taz: Frau Charen, in der Abschiebehaft Glückstadt sind aktuell 15 Personen
im Hungerstreik. Warum?
Sheela Charen: Sie wehren sich gegen die unmenschliche Behandlung, die sie
dort erfahren, vor allem die lange Dauer der Haft. Zum Teil sind die
Menschen sechs Monate inhaftiert, obwohl sie keine Straftat begangen haben.
taz: Wie lange darf Abschiebehaft dauern?
Charen: Erlaubt sind bis zu 18 Monate, allerdings dient die Haft ja nur der
Sicherung der Abschiebung. Es muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Da sind sechs Monate viel zu lang. Außerdem sind unter den Gefangenen auch
Alte und körperlich oder psychisch Kranke. Solche Menschen sind
haftunfähig. [1][Aber das wird nicht berücksichtigt.] Schon bei gesunden
Menschen zerstört eine Haft die Psyche. Kranke werden dort noch kränker.
taz: Die Hungerstreikenden fordern, dass ihre Menschenwürde und ihre
Grundrechte respektiert werden. Passiert das nicht?
Charen: Nicht immer. Ein Beispiel: [2][Es gibt dort Isolationshaft], da
findet sich eine Person dann in einem Raum gegebenenfalls unter dauerhafter
Beleuchtung und Beobachtung wieder, manchmal nur mit Unterwäsche bekleidet
– weil jemand in der Einrichtung meint, sie stelle eine Gefahr für sich
oder andere dar. Normalerweise brauchen solche schweren
Grundrechtseingriffe eine richterliche Überprüfung. Das findet nach meinem
Kenntnisstand aber nicht statt. Und wir reden hier ja nicht von
Schwerverbrechern.
taz: Hat es schon mal was gebracht, dass Gefangene der Abschiebehaft in den
Hungerstreik treten?
Charen: Es ist auf jeden Fall ein sehr mutiger Schritt, der die
Verzweiflung der Menschen zeigt. Wenn Gefangene diesen Schritt gehen,
werden die Behörden darüber informiert. Im Fall Glückstadt sind es das
schleswig-holsteinische Justizministerium, die für den Betroffenen
zuständige Ausländerbehörde und gegebenenfalls noch die
Zuwanderungsbeauftragte des Landes. Die stellen sich dann die Frage, ob die
Haft so vertretbar ist.
taz: Am Freitag tritt die [3][Reform des Gemeinsamen Europäischen
Asylsystems (GEAS)] in Kraft. Was ändert sich für Menschen, die von
Abschiebung bedroht sind?
Charen: Für die, die jetzt schon von Abschiebung bedroht oder in
Abschiebehaft sind, erst mal nichts. Der Teil der Reform, der Abschiebungen
betrifft, die „Rückführungsverordnung“, ist noch in Arbeit. Darin ist zum
Beispiel geplant, dass die Haftdauer auf zwei Jahre ausgeweitet werden kann
und externe Lager außerhalb der EU errichtet werden. Was ab dem 12. Juni
schon gilt, ist, dass es mehr Haftgründe und mehr Haftformen geben wird.
Zum Beispiel die Asylverfahrenshaft, das heißt, dass Menschen schon während
ihres Asylverfahrens inhaftiert werden können.
taz: Wenn noch gar nicht geklärt ist, ob die Person bleiben darf?
Charen: Genau. Das kann mit vielen Gründen gerechtfertigt werden, unter
anderem mit Fluchtgefahr. Außerdem kommen Freiheitsbeschränkungen im
Asylverfahren dazu, also dass man die Unterkunft nicht verlassen darf.
Bisher gilt die Residenzpflicht, also dass die Menschen in den
Erstaufnahmezentren wohnen und schlafen müssen. Mit der GEAS-Reform kann
auch angeordnet werden, dass sie die Einrichtung nicht verlassen dürfen.
taz: Wenn die Zahl der Inhaftierungen steigt, steigt voraussichtlich auch
die Zahl rechtswidriger Inhaftierungen.
Charen: Ja. Die Quote ist mit [4][63 Prozent, die gerichtlich im Nachhinein
als rechtswidrig eingestuft wurden], jetzt schon sehr hoch. Sie wird sicher
steigen, wenn mehr Menschen inhaftiert werden.
taz: Seit dem 1. Juni bekommen Menschen in Abschiebehaft keinen
Pflichtanwalt mehr. Was bedeutet das für die Betroffenen?
Charen: Seit 2024 war es so, dass zur Anhörung, bei der ein Richter über
die Haft entscheidet, ein Pflichtanwalt dabei ist und guckt, ob die
Formalitäten eingehalten wurden, ob ein Dolmetscher dabei ist, ob der
Haftantrag inhaltlich begründet ist. Das ist aus rechtsstaatlicher
Perspektive notwendig und auch in der Strafhaft und U-Haft vorgeschrieben.
Für die Abschiebehaft wurde es jetzt abgeschafft.
taz: Mit welcher Begründung?
Charen: Angeblich würde es die Abschiebung verzögern. Das ist wirklich an
den Haaren herbeigezogen. Bei der Strafhaft würde niemand auf die Idee
kommen zu behaupten, der Pflichtanwalt würde die Bestrafung verzögern und
dafür in Kauf nehmen, dass jemand unrechtmäßig seiner Freiheit beraubt
wird. Aber Geflüchtete werden wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Ihnen
die Freiheit zu entziehen, scheint nicht so schlimm zu sein.
taz: Was können Sie als Bundesfachverband zur Unterstützung von Menschen in
Abschiebehaft ausrichten?
Charen: In jedem Landkreis, wo es eine Abschiebehaftanstalt gibt, gibt es
Initiativen, die sich dagegen richten und [5][Betroffene unterstützen].
Denen bieten wir Lehrgänge an, vermitteln Grundlagen des Haftrechts,
Netzwerke und Fortbildungen. Wenn jemand bereits in Abschiebehaft ist, kann
man meistens, was den Aufenthalt in Deutschland betrifft, nichts mehr tun.
Wohl aber, was die Haft betrifft. Wenn sie rechtswidrig ist, muss der
Mensch freigelassen und für den unrechtmäßigen Freiheitsentzug kompensiert
werden.
Hinweis vom 11.6.2026: Das Innenministerium weist die Redaktion darauf hin,
dass kein Hungerstreik mehr bestehe. Nachdem elf Personen das Essen am 8.
Juni verweigert hätten und sieben Personen den Hungerstreik auch am
nächsten Tag fortsetzten, hätten am 10. Juni wieder alle in der
Abschiebehaft untergebrachten Personen an der Verpflegung teilgenommen.
10 Jun 2026
## LINKS
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DIR [2] /Deutsche-Migrationspolitik/!6062268
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DIR [4] https://www.nds-fluerat.org/64748/aktuelles/empirische-daten-zur-rechtswidrigkeit-der-abschiebungshaft/
DIR [5] https://www.betterplace.org/de/projects/180479
## AUTOREN
DIR Katharina Schipkowski
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