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       # taz.de -- Hamburger Petition für Ethikunterricht: Gretchenfrage ab der 1. Klasse
       
       > Die GEW fordert, dass Hamburger Schüler:innen schon ab Klasse 1
       > zwischen Religion und Ethik wählen dürfen. Die Schulbehörde stellt sich
       > quer.
       
   IMG Bild: Bald ganz ohne verpflichtenden Religionsunterricht? Hamburger katholische Schule, hier mit segnendem Erzbischof
       
       Wie sie es mit der Religion halten, können Schüler:innen in Hamburg erst
       ab der siebten Klasse entscheiden. Dann können sie [1][zwischen Religions-
       und Ethikunterricht wählen]. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
       (GEW) will das ändern: Sie fordert, dass künftig schon
       Erstklässler:innen die Wahl haben. Dafür hat sie am Montag eine
       Petition im Rathaus eingereicht.
       
       Das Interesse war aber überschaubar: Nur fünftausend Unterschriften hatte
       die Petition mit dem Titel „Ethik als Alternative zum Religionsunterricht
       bereits ab Klasse eins“. In Hamburg sind im Religionsunterricht, der hier
       Religionsunterricht für alle (RUfa) heißt, alle Konfessionen vereint.
       
       Fredrik Dehnerdt, Pressesprecher der GEW, hat mehrere Kritikpunkte am
       Hamburger Status quo. Dadurch, dass es Ethikunterricht erst ab Klasse 7
       gibt, würden die fünf im Staatsvertrag verankerten Religionen stark
       bevorteilt. Und: „Konfessionslose fallen einfach durchs Raster.“
       
       Es gibt zwar für Eltern die Möglichkeit, ihre [2][Kinder vom
       Religionsunterricht abzumelden]. Die sei aber kaum bekannt und eigentlich
       auch keine echte Option: „Abgemeldete Schüler:Innen werden häufig
       einfach in der Parallelklasse oder in der Pausenhalle geparkt – einen
       alternativen Unterricht gibt es nicht.“
       
       ## Negative Religionsfreiheit steht im Grundgesetz
       
       Für Dehnerdt ist die Möglichkeit, zwischen Religion und Ethik zu wählen,
       auch eine juristische Frage. So ist in Deutschland die negative
       Religionsfreiheit, also das Recht darauf, keine Religion auszuleben, in der
       Verfassung verankert. „Nur um die Umsetzung dieses Gesetzes wird sich in
       Hamburg nicht gekümmert.“ Für Dehnerdt gehört zu einer modernen Schule
       „wertefreier Unterricht ohne religiöses Beiwerk“.
       
       Eine andere Regel zum Religionsunterricht nimmt Hamburg dagegen ziemlich
       ernst. So regelt die sogenannte Vocatio im Grundgesetz, dass
       Religionslehrer:innen Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sein und
       durch sie berufen werden müssen. In den vergangenen Jahrzehnten galt zwar
       ein sehr entspannter Umgang mit der Regel und auch konfessionslose Menschen
       konnten Religion unterrichten. Das hat sich 2023 aber geändert und die
       Bestätigung der Glaubensgemeinschaft ist wieder Bedingung zum Unterrichten.
       
       Dabei gehört die Mehrheit der Hamburger:innen gar keiner Religion an:
       Hamburg ist die Stadt mit der größten Glaubensvielfalt und [3][71,7 Prozent
       der Einwohner:innen waren im Jahr 2023 konfessionslos], Tendenz
       steigend, sagt die Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland.
       
       Es sind allerdings nicht alle in der GEW vom Vorschlag begeistert. Benjamin
       Krohn von der Vereinigung der Hamburger Religionslehrerinnen und
       Religionslehrer zeigt sich im Gespräch mit der taz entsetzt: „Die Klassen
       noch früher zu trennen, wäre gerade heute genau das Falsche.“
       
       ## Behörde will am Hamburger Modell festhalten
       
       Für ihn ist der Religionsunterricht kein Ort religiöser Indoktrinierung,
       sondern ein wichtiger Begegnungsort, der den Dialog zwischen Religionen und
       Weltanschauungen fördere. Dadurch würden Vorurteile abgebaut.
       
       Dass Kinder ab der 7. Klasse die Wahl zwischen Religions- und
       Ethikunterricht haben, findet Krohn aber toll: „Jedes Kind sollte einmal
       philosophiert haben. Das ist eine ganz wichtige Perspektive, auch im
       Religionsunterricht.“ Das Alter sei aber wichtig, um die Wahl treffen zu
       können, weil Kinder mit 14 Jahren religionsmündig würden.
       
       An der Vocatio-Regel möchte er festhalten: „Wir hörten in unserem Verband
       früher häufiger, dass bei fachfremden – oft auch atheistisch orientierten –
       Religionslehrkräften Schüler und Schülerinnen immer wieder Unverständnis
       oder auch deutliche Abwertung ihrer Religiosität erlebten.“ Da brauche es
       mehr Fachlichkeit.
       
       Die Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung steht zum Hamburger
       Modell des Religionsunterrichts für alle (RUfa): „Der RUfa ist ein
       bundesweit beachtetes Erfolgsmodell, in dem Schülerinnen und Schüler
       unterschiedlicher religiöser, weltanschaulicher und kultureller Prägungen
       gemeinsam lernen und miteinander ins Gespräch kommen.“
       
       Derzeit plant die Behörde nicht, das bestehende Konzept des
       Religionsunterrichts für alle grundlegend zu verändern.
       
       11 Jun 2026
       
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