# taz.de -- Gefahr von Onlineplattformen: Mehr Grenzen für Social-Media-Konzerne
> Soll es ein gesetzliches Mindestalter für die Nutzung von
> Social-Media-Diensten geben? Der Ethikrat hat nun ein überraschend klares
> Votum gegeben.
IMG Bild: Alt genug für Tiktok und Co? In Australien, wo diese drei Kinder leben, gilt: bitte draußenbleiben
Nein, die Politik sollte kein Mindestalter für die Nutzung von
Social-Media-Diensten festlegen. Diese Position vertritt der Deutsche
Ethikrat in einer [1][Stellungnahme], die das Expert:innengremium für
Bundesregierung und Bundestag am Donnerstag vorgestellt hat.
„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf,
die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und
Informationsbedürfnisse spielen“, erklärte Helmut Frister,
Rechtswissenschaftler und Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Ziel müsse
es sein, den nötigen Schutz in Einklang zu bringen mit den Interessen von
jungen Menschen an digitaler Teilhabe und Befähigung. „Die Einführung eines
gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des
Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“
Die Debatte um Für und Wider einer Altersgrenze wird in Deutschland seit
Ende vergangenen Jahres vehement geführt. Zu dem Zeitpunkt trat in
[2][Australien] ein Verbot in Kraft, dass unter 16-jährigen die Nutzung
einer Reihe von Plattformen wie Instagram, Tiktok und Snapchat verbietet
und den Anbietern entsprechende Alterskontrollen vorschreibt.
Befürworter:innen eines Mindestalters argumentieren mit der
psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, die unter der Nutzung
von Social-Media-Diensten leiden könne. Tatsächlich sehen Studien
Zusammenhänge zwischen einer übermäßigen Nutzung der Plattformen und
psychischen Problemen. Doch ob die Social-Media-Nutzung auch die Ursache
ist und Verbote einen breiten positiven Effekt hätten, ist [3][in der
Wissenschaft umstritten].
## Die Tricks der Plattformen
Weniger umstritten ist dagegen die These, dass Social-Media-Dienste
vielfältige Tricks nutzen, um Nutzer:innen möglichst lange auf der
jeweiligen Plattform zu halten. Dazu zählen etwa Autoplay, also dass nach
dem Ende eines Videos direkt das nächste startet, endloses Scrollen und
Push-Nachrichten, die ständig vermitteln, etwas zu verpassen.
Der Ethikrat hält in seiner Stellungnahme nun fest: „Insbesondere pauschale
Nutzungsverbote für bestimmte Dienste, die über bereits etablierte
Mindestaltersgrenzen hinausgehen, würden Einschränkungen der
Teilhabemöglichkeiten vieler junger Menschen im digitalen Raum bedeuten.“
Bislang setzen sich Plattformen selbst ein Mindestalter, häufig 13 Jahre,
machen aber falsche Altersangaben leicht möglich.
Voraussetzung für ein Mindestalter wäre also eine Altersverifikation. Die
müsste nicht nur verlässlich sein, sondern auch privatsphärefreundlich und
niedrigschwellig nutzbar. Denn faktisch würde ein Mindestalter eine
Ausweispflicht für alle Menschen auf Social-Media-Plattformen bedeuten. Die
EU-Kommission hat bereits eine entsprechende Basis-App entwickelt.
Sicherheitsforscher:innen [4][bezweifeln jedoch], dass sich sichere
Verifikation und gleichzeitig Anonymität der Nutzenden gegenüber den
Plattformen vereinbaren lassen.
Der Ethikrat hält ein Mindestalter mit Nachweispflicht nur für spezifische
Plattformen, etwa mit pornografischen Inhalten, für sinnvoll. „Der Einsatz
solcher Technologien hat jedoch für alle Nutzerinnen und Nutzer
Nebenwirkungen, deren Ausmaß stark davon abhängt, welche Technologie
verwendet wird“, so Judith Simon, Philosophin im Ethikrat.
## Noch weniger Kontrolle bei KI-Chatbots
Simon nennt eine weitere Gefahr: „Suchtfördernde Algorithmen, Manipulation,
Gewalt, Cybermobbing, Pornografie, Extremismus: Digitale Risiken sind
allgegenwärtig; aber sie gehen von Inhalten und Funktionen aus, die es
nicht nur in den sozialen Medien gibt.“ Mit einem Verbot für Kinder und
Jugendliche bestehe die Gefahr, dass diese auf Dienste ausweichen, bei
denen es noch weniger Kontrolle gibt – etwa KI-Chatbots.
Der Ethikrat spricht sich statt eines Mindestalters dafür aus, bestehende
Gesetze, die unter anderem Minderjährige auf Plattformen schützen sollen,
konsequenter umzusetzen. Dabei nennt er den Digital Services Act (DSA) der
EU. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu
reduzieren, müssen noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter
stärker in die Pflicht genommen werden“, sagt Frister.
So fordert das Gremium unter anderem, auf Basis des DSA den Plattformen
Funktionen, „die zu exzessiver Nutzung anreizen“, generell zu verbieten.
Darunter dürften mindestens Autoplay und endloses Scrollen fallen. Darüber
hinaus müssten die Plattformen Inhalte, die für Kinder und Jugendliche
schädlich sind, besser identifizieren. Junge Menschen sollten bei der
Entwicklung von Schutzkonzepten beteiligt und Eltern besser dabei
unterstützt werden, Regeln für die Nutzung von digitalen Geräten
durchzusetzen.
## Was die Politik plant
Die Bundesregierung will sich in den kommenden Monaten auf eine Position
zur Altersgrenze einigen. Die CDU spricht sich für ein Mindestalter von 14
Jahren aus. [5][Die SPD will] ebenfalls 14 und für 14- bis 16-Jährige eine
Jugendversion der jeweiligen Plattform. Skepsis kommt dagegen aus der CSU.
Vor einer endgültigen Positionierung will Bundesfamilienministerin Karin
Prien (CDU) die Ergebnisse einer von ihrem Haus eingesetzten
Expert:innenkommission abwarten. Diese werden für Ende des Monats
erwartet.
Parallel arbeitet auch die EU-Kommission an dem Thema. Sie könnte eine
einheitliche Regelung für alle Mitgliedsstaaten zum Beispiel im Rahmen des
DSA schaffen.
11 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] http://www.ethikrat.org/publikationen/stellungnahmen/kinder-und-jugendliche-in-der-digitalen-welt
DIR [2] /Social-Media-in-Australien/!6153679
DIR [3] /Nutzung-von-Onlineplattformen/!6093105
DIR [4] https://www.heise.de/news/EU-App-zur-Altersverifikation-Sorglos-Paket-mit-Sicherheitsluecken-11262838.html
DIR [5] /Altersbegrenzung-auf-Social-Media-Bei-Forscherinnen-umstritten/!6155008
## AUTOREN
DIR Svenja Bergt
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