# taz.de -- Pflegeskandal im Harz: Schwierige Patienten sediert
> Im Prozess zum Pflegeskandal im Harz rechtfertigen sich Heim- und
> Pflegedienstleiterin. Außerdem spielt eine alte Stasi-Richtlinie eine
> Rolle.
IMG Bild: Schon 2020 gab's eine Razzia: Jetzt stehen ehemalige Mitarbeitende des Senioren- und Pflegeheims „Haus Linde“ im Harz vor Gericht
In Braunschweig ist [1][der Prozess um das Senioren- und Pflegeheim Haus
Linde im Harz weitergegangen.] Der Leitung wird vorgeworfen, Bewohner
sediert, eingesperrt und kränker gemacht zu haben. Angeklagt sind der
Inhaber des Heims Ralf S. (60), seine Ehefrau Iris S. (63) sowie die
ehemalige Heimleiterin Kathrin G. (51) und die ehemalige
Pflegedienstleiterin Angela F. (59). Letztere haben sich am Donnerstag zum
ersten Mal geäußert. Genauer gesagt: Sie haben ihre Anwälte Einlassungen
vorlesen lassen. Beide Frauen fühlten sich psychisch nicht in der Lage,
Nachfragen des Gerichtes zu beantworten.
Zuvor gab es aber noch einen kleinen historischen Ausflug: Der Vorsitzende
Richter Pedro Serra de Oliveira hatte noch ein paar Anmerkungen zum
Selbstleseverfahren zu machen. Das Selbstleseverfahren dient dazu,
Aktenbestandteile und Urkunden in das Verfahren einzuführen, ohne sie
komplett im Gerichtssaal vorlesen zu müssen. Es soll Prozesse
beschleunigen, macht für die Öffentlichkeit aber auch vieles intransparent.
In diesem Fall ordnete der Richter die Lektüre einer sehr speziellen
Urkunde an: [2][der berüchtigten Stasi-Richtlinie 1-76] aus der DDR, in der
Zersetzungsmaßnahmen gegen politische Gegner beschrieben werden. Ihn haben
verschiedene Vorgänge in den Akten an diese psychologischen Maßnahmen
erinnert, bekundet Serra de Oliveira.
Es gebe darüber hinaus Anhaltspunkte in der Biografie der Angeklagten Iris
S., die auf eine gewisse Nähe zum SED-Regime schließen lassen. Deshalb
müssen jetzt alle Prozessbeteiligten die Richtlinie studieren. Dies sei
möglicherweise relevant für die Frage der Tatherrschaft, erklärte der
Vorsitzende.
## Angeklagte erzählt von schwierigen Bewohner*innen
Iris S. ist die Ehefrau des Heiminhabers Ralf S., sie war auch seine
Alleinvertretungsberechtigte und spielte bei den täglichen kleinteiligen
Kontrollen des Ehepaars gegenüber den eigenen Angestellten eine wesentliche
Rolle.
Von Stasi-Methoden war vor Gericht aber erst einmal nicht weiter die Rede.
Die Stoßrichtung der Verteidigung der angeklagten Heim- und der
Pflegedienstleiterin war eine andere. Sie lautete: So viel haben wir gar
nicht falsch gemacht.
Zunächst verlas Rechtsanwalt Ardian Berisha eine Erklärung seiner
Mandantin, der angeklagten Pflegedienstleiterin Angela F. (59). Die
schildert vor allem, wie schwierig der Umgang mit den zum größten Teil
schwer dementen Bewohnern war.
Bewohner, die immer wieder „verreisen“ oder „zur Arbeit gehen“ wollten.
Durch fremde Zimmer geisterten, Treppen auf- und abgingen und dabei Gefahr
liefen, sich etwas zu brechen; das Pflegepersonal bissen, anspuckten oder
traten, weil sie sich nicht sauber machen lassen wollten; nicht essen
wollten, weil sie Angst hatten, vergiftet zu werden; dafür dann mit
Geschirr und Besteck um sich warfen.
## Heimleitung soll erheblichen Druck ausgeübt haben
In all diesen Fällen habe sie lediglich die Bedarfsmedikation gegeben, die
vom Arzt verordnet worden sei – und zwar nach bestem Wissen und Gewissen,
um Schaden von den Bewohnern abzuwenden.
Sie sei dabei davon ausgegangen, dass die erforderlichen Genehmigungen
vorlagen und die Angehörigen beziehungsweise Betreuer informiert worden
seien. Letztere hätten ja auch aus den Apothekenrechnungen ersehen können,
was dort in welcher Menge gegeben worden war.
Ähnlich argumentierte der Verteidiger der Heimleiterin Kathrin G. (51).
Auch sie wehrt sich gegen den Eindruck, hier seien Bewohner sediert worden,
um den Heimalltag leichter zu machen und die „Lauffreudigkeit“ zu
unterbinden. „Lauffreudig“ sei ja kein positiver Begriff, liest der Anwalt
vor. Der Begriff beschreibt viel mehr einen Erregungszustand, der immer
auch zu Gefährdungen führen könne.
Wie die Pflegedienstleiterin verweist auch G. auf den Fall eines Bewohners,
der nach dem Absetzen der Medikamente im Winter halbnackt das Gelände
verlassen habe und dann mit einem großen Polizeieinsatz inklusive
Hubschrauber gesucht werden musste. Dass es den Bewohnern nach dem
Betreiberwechsel wesentlich besser ergangen ist, wie es die
Staatsanwaltschaft dargestellt hatte, bezweifeln beide.
Auch rechtlich glauben sie sich auf der richtigen Seite, immerhin haben
Schreiben von Betreuungsrichtern am Amtsgericht vorgelegen, in denen
klargestellt wurde, dass eine sedierende Medikation, die im Rahmen der
normalen Therapie und Behandlung verordnet wurde, nicht
genehmigungspflichtig sei. Das gilt nur, wenn sie ausschließlich als
freiheitsbeschränkende Maßnahme eingesetzt wird.
Was beide allerdings auch andeuten: Das Heiminhaberpaar habe erheblichen
Druck ausgeübt. Nicht nur durch die ständigen Kontrollanrufe. Auch vor Ort
habe man sehr viel Wert darauf gelegt, dass alles immer ordentlich und
sauber zu sein habe, auf keinen Fall sollte es nach Urin riechen.
Wenn es einmal nicht so war, habe es Dienstbesprechungen gegeben, die
„nicht lustig“ waren. Bei Problemen wurden die beiden Frauen auch in ihrer
Freizeit regelmäßig angerufen, hätten eigentlich sieben Tage die Woche rund
um die Uhr zur Verfügung stehen müssen.
Ob die Betreuung der Bewohner immer so sach- und fachgerecht war, wird das
Gericht nun mit weiteren Zeugen ergründen müssen. Geladen sind
Berufsbetreuer und Angehörige. Doch die erste Zeugin, eine Berufsbetreuerin
aus Salzgitter, konnte sich an vieles nicht erinnern, hatte sich die Akten
ihrer Schützlinge vorher nicht noch einmal angesehen, war auch nur drei bis
vier Mal im Jahr zu Besuch im Heim. Aber dabei sei ihr eigentlich nichts
Negatives aufgefallen.
11 Jun 2026
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DIR [2] https://www.stasi-mediathek.de/fileadmin/pdf/dok540.pdf
## AUTOREN
DIR Nadine Conti
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