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       # taz.de -- Pflegeskandal im Harz: Schwierige Patienten sediert
       
       > Im Prozess zum Pflegeskandal im Harz rechtfertigen sich Heim- und
       > Pflegedienstleiterin. Außerdem spielt eine alte Stasi-Richtlinie eine
       > Rolle.
       
   IMG Bild: Schon 2020 gab's eine Razzia: Jetzt stehen ehemalige Mitarbeitende des Senioren- und Pflegeheims „Haus Linde“ im Harz vor Gericht
       
       In Braunschweig ist [1][der Prozess um das Senioren- und Pflegeheim Haus
       Linde im Harz weitergegangen.] Der Leitung wird vorgeworfen, Bewohner
       sediert, eingesperrt und kränker gemacht zu haben. Angeklagt sind der
       Inhaber des Heims Ralf S. (60), seine Ehefrau Iris S. (63) sowie die
       ehemalige Heimleiterin Kathrin G. (51) und die ehemalige
       Pflegedienstleiterin Angela F. (59). Letztere haben sich am Donnerstag zum
       ersten Mal geäußert. Genauer gesagt: Sie haben ihre Anwälte Einlassungen
       vorlesen lassen. Beide Frauen fühlten sich psychisch nicht in der Lage,
       Nachfragen des Gerichtes zu beantworten.
       
       Zuvor gab es aber noch einen kleinen historischen Ausflug: Der Vorsitzende
       Richter Pedro Serra de Oliveira hatte noch ein paar Anmerkungen zum
       Selbstleseverfahren zu machen. Das Selbstleseverfahren dient dazu,
       Aktenbestandteile und Urkunden in das Verfahren einzuführen, ohne sie
       komplett im Gerichtssaal vorlesen zu müssen. Es soll Prozesse
       beschleunigen, macht für die Öffentlichkeit aber auch vieles intransparent.
       
       In diesem Fall ordnete der Richter die Lektüre einer sehr speziellen
       Urkunde an: [2][der berüchtigten Stasi-Richtlinie 1-76] aus der DDR, in der
       Zersetzungsmaßnahmen gegen politische Gegner beschrieben werden. Ihn haben
       verschiedene Vorgänge in den Akten an diese psychologischen Maßnahmen
       erinnert, bekundet Serra de Oliveira.
       
       Es gebe darüber hinaus Anhaltspunkte in der Biografie der Angeklagten Iris
       S., die auf eine gewisse Nähe zum SED-Regime schließen lassen. Deshalb
       müssen jetzt alle Prozessbeteiligten die Richtlinie studieren. Dies sei
       möglicherweise relevant für die Frage der Tatherrschaft, erklärte der
       Vorsitzende.
       
       ## Angeklagte erzählt von schwierigen Bewohner*innen
       
       Iris S. ist die Ehefrau des Heiminhabers Ralf S., sie war auch seine
       Alleinvertretungsberechtigte und spielte bei den täglichen kleinteiligen
       Kontrollen des Ehepaars gegenüber den eigenen Angestellten eine wesentliche
       Rolle.
       
       Von Stasi-Methoden war vor Gericht aber erst einmal nicht weiter die Rede.
       Die Stoßrichtung der Verteidigung der angeklagten Heim- und der
       Pflegedienstleiterin war eine andere. Sie lautete: So viel haben wir gar
       nicht falsch gemacht.
       
       Zunächst verlas Rechtsanwalt Ardian Berisha eine Erklärung seiner
       Mandantin, der angeklagten Pflegedienstleiterin Angela F. (59). Die
       schildert vor allem, wie schwierig der Umgang mit den zum größten Teil
       schwer dementen Bewohnern war.
       
       Bewohner, die immer wieder „verreisen“ oder „zur Arbeit gehen“ wollten.
       Durch fremde Zimmer geisterten, Treppen auf- und abgingen und dabei Gefahr
       liefen, sich etwas zu brechen; das Pflegepersonal bissen, anspuckten oder
       traten, weil sie sich nicht sauber machen lassen wollten; nicht essen
       wollten, weil sie Angst hatten, vergiftet zu werden; dafür dann mit
       Geschirr und Besteck um sich warfen.
       
       ## Heimleitung soll erheblichen Druck ausgeübt haben
       
       In all diesen Fällen habe sie lediglich die Bedarfsmedikation gegeben, die
       vom Arzt verordnet worden sei – und zwar nach bestem Wissen und Gewissen,
       um Schaden von den Bewohnern abzuwenden.
       
       Sie sei dabei davon ausgegangen, dass die erforderlichen Genehmigungen
       vorlagen und die Angehörigen beziehungsweise Betreuer informiert worden
       seien. Letztere hätten ja auch aus den Apothekenrechnungen ersehen können,
       was dort in welcher Menge gegeben worden war.
       
       Ähnlich argumentierte der Verteidiger der Heimleiterin Kathrin G. (51).
       Auch sie wehrt sich gegen den Eindruck, hier seien Bewohner sediert worden,
       um den Heimalltag leichter zu machen und die „Lauffreudigkeit“ zu
       unterbinden. „Lauffreudig“ sei ja kein positiver Begriff, liest der Anwalt
       vor. Der Begriff beschreibt viel mehr einen Erregungszustand, der immer
       auch zu Gefährdungen führen könne.
       
       Wie die Pflegedienstleiterin verweist auch G. auf den Fall eines Bewohners,
       der nach dem Absetzen der Medikamente im Winter halbnackt das Gelände
       verlassen habe und dann mit einem großen Polizeieinsatz inklusive
       Hubschrauber gesucht werden musste. Dass es den Bewohnern nach dem
       Betreiberwechsel wesentlich besser ergangen ist, wie es die
       Staatsanwaltschaft dargestellt hatte, bezweifeln beide.
       
       Auch rechtlich glauben sie sich auf der richtigen Seite, immerhin haben
       Schreiben von Betreuungsrichtern am Amtsgericht vorgelegen, in denen
       klargestellt wurde, dass eine sedierende Medikation, die im Rahmen der
       normalen Therapie und Behandlung verordnet wurde, nicht
       genehmigungspflichtig sei. Das gilt nur, wenn sie ausschließlich als
       freiheitsbeschränkende Maßnahme eingesetzt wird.
       
       Was beide allerdings auch andeuten: Das Heiminhaberpaar habe erheblichen
       Druck ausgeübt. Nicht nur durch die ständigen Kontrollanrufe. Auch vor Ort
       habe man sehr viel Wert darauf gelegt, dass alles immer ordentlich und
       sauber zu sein habe, auf keinen Fall sollte es nach Urin riechen.
       
       Wenn es einmal nicht so war, habe es Dienstbesprechungen gegeben, die
       „nicht lustig“ waren. Bei Problemen wurden die beiden Frauen auch in ihrer
       Freizeit regelmäßig angerufen, hätten eigentlich sieben Tage die Woche rund
       um die Uhr zur Verfügung stehen müssen.
       
       Ob die Betreuung der Bewohner immer so sach- und fachgerecht war, wird das
       Gericht nun mit weiteren Zeugen ergründen müssen. Geladen sind
       Berufsbetreuer und Angehörige. Doch die erste Zeugin, eine Berufsbetreuerin
       aus Salzgitter, konnte sich an vieles nicht erinnern, hatte sich die Akten
       ihrer Schützlinge vorher nicht noch einmal angesehen, war auch nur drei bis
       vier Mal im Jahr zu Besuch im Heim. Aber dabei sei ihr eigentlich nichts
       Negatives aufgefallen.
       
       11 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Pflegeheim-Betreiber-vor-Gericht/!6184680
   DIR [2] https://www.stasi-mediathek.de/fileadmin/pdf/dok540.pdf
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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