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       # taz.de -- EU-Asylsystem Geas tritt in Kraft: Start mit Hindernissen
       
       > Zwei Jahre nach der Einigung beginnt die Umsetzung des europäischen
       > Asylsystems Geas. Doch nicht alle Mitgliedstaaten sind dafür vollständig
       > gerüstet.
       
   IMG Bild: Migranten sitzen in einem Holzboot im Mittelmeer
       
       Nach mehr als zehn Jahren Streit und zwei Jahren Vorbereitung tritt am
       Freitag die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Geas) in
       Kraft. Während Kirchen, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingshelfer
       vor den Folgen warnen, begrüßt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die
       Reform. In einer Regierungserklärung am Donnerstag sprach er von einer
       eingeleiteten „Migrationswende“ und dem „bedeutendsten Schritt hin zur
       Lösung des Problems“.
       
       Zufriedenheit herrscht auch in Brüssel. „Migration ist eine europäische
       Herausforderung, für die es eine europäische Lösung braucht“, erklärte
       EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Es gehe um „effiziente,
       faire und entschiedene“ Maßnahmen. Genau dies werde Geas liefern – mit
       sicheren Außengrenzen und Solidarität nach innen.
       
       Selbst im Europaparlament, in dem noch kurz vor der Europawahl 2024 hart um
       die Details gerungen wurde, überwiegen die optimistischen Töne. Von einer
       „historischen“ Reform spricht Tomas Tobé, der als Chefunterhändler des
       Parlaments eine Schlüsselrolle spielte. „Wir gewinnen die Kontrolle
       zurück“, erklärte der konservative Politiker aus Schweden. Jetzt gehe es um
       die richtige Umsetzung.
       
       ## Problematische Grenzverfahren
       
       Weniger begeistert zeigte sich die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel. Zwar sei
       die Einigung auf gemeinsame Regeln ein „großer Erfolg“. Enttäuschend sei
       jedoch, dass die EU-Staaten nach zweijähriger Vorbereitung noch immer nicht
       vollständig startklar seien. Zudem werfe die Reform Fragen zu den
       Grundrechten von Geflüchteten auf, die weiter beobachtet werden müssten.
       
       Besonders umstritten sind die sogenannten Grenzverfahren, bei denen
       Asylanträge an den Außengrenzen binnen zwölf Wochen geprüft werden sollen.
       Im Fall einer Ablehnung schließt sich direkt ein Rückführungsverfahren an.
       Die Betroffenen, auch Familien mit Kindern, müssen währenddessen in
       speziellen Einrichtungen bleiben.
       
       Kritiker warnen vor haftähnlichen Bedingungen und Problemen beim Zugang zu
       Rechtsberatung. Allerdings werden nicht alle Asylverfahren an die
       Außengrenzen verlagert. Im ersten Jahr sind 60.000 Grenzverfahren
       vorgesehen, ab Juni 2028 höchstens 120.000 pro Jahr. Die Mehrzahl der
       Anträge wird weiter im Zielland bearbeitet. Hier sind allerdings mehr
       beschleunigte Verfahren vorgesehen.
       
       Sie betreffen insbesondere Menschen, die aus sogenannten sicheren
       Herkunftsstaaten kommen – oder aus Ländern mit einer EU-weiten Schutzquote
       von unter 20 Prozent. [1][Auch hier gibt es Zweifel] am womöglich
       eingeschränkten Rechtsschutz. Wird ein Antrag im beschleunigten Verfahren
       abgelehnt, hat eine Klage zum Beispiel häufig keine aufschiebende Wirkung,
       die Ausweisung droht.
       
       Ein weiteres zentrales Element der Reform ist das sogenannte Screening.
       Dabei geht es um umfangreiche Datenerfassung an den EU-Außengrenzen sowie
       an Flug- und Seehäfen. Bei Migranten ohne gültige Einreisepapiere werden
       künftig biometrischen Daten abgenommen, die dann zwecks besser
       Rückverfolgung in der Eurodac-Datenbank gespeichert werden. Das Ziel ist
       umfassende Kontrolle.
       
       Im Vergleich zu diesen verschärften Sicherheitsmaßnahmen, die auch der
       Abschreckung und Abschiebung dienen, fallen die Fortschritte bescheiden
       aus. Über einen neuen Solidaritäts-Mechanismus will die EU jährlich
       mindestens 30.000 Migranten aus Italien oder Griechenland auf andere Länder
       umverteilen. Wer keine Menschen aufnehmen will, kann sich mit einer Zahlung
       von 20.000 Euro pro Person freikaufen.
       
       Bisher ist allerdings unklar, [2][wie das in der Praxis funktionieren
       soll.] Polen will nicht mitmachen, die neue Regierung in Ungarn denkt noch
       über die Umsetzung nach. Unklar ist auch, ob mit der Geas-Reform die
       umstrittenen Kontrollen an den Binnengrenzen wegfallen. Dies hat Brüssel
       gefordert und auf den besseren Schutz an den Außengrenzen sowie den
       Rückgang der Asylanträge verwiesen.
       
       Doch ausgerechnet das größte EU-Land, Deutschland, zieht nicht mit.
       [3][Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, die
       Grenzkontrollen] seien das „sichtbare Zeichen der Veränderung der
       Migrationspolitik in Deutschland“. Deshalb wolle er daran festhalten. Wenn
       es dabei bleibt, hätte die Reform gleich am Anfang eines ihrer wichtigsten
       Ziele verfehlt – Ordnung zu schaffen.
       
       11 Jun 2026
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Eric Bonse
       
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