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       # taz.de -- Trotz Kritik in Ausschüssen: Bundesrat billigt neues Heizungsgesetz weitgehend
       
       > Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung geht in etwa klar, sagen die
       > Landesregierungen. In Ausschüssen hatten sie noch andere Töne
       > angeschlagen.
       
   IMG Bild: Wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung sein: Die Wärmepumpe
       
       Der Bundesrat hat die Reform des Heizungsgesetzes der Bundesregierung
       weitgehend gebilligt, obwohl aus dem Umwelt-, dem Wohn- und dem
       Wirtschaftsausschuss der Länderkammer [1][heftige Kritik] kam. Umwelt- und
       Wirtschaftsausschuss monierten zum Beispiel, dass die Gesetzesnovelle die
       „gerade in Schwung kommende Wärmewende“ verlangsame und „damit unnötig die
       Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“ verlängere. Eine entsprechende
       Formulierung lehnten die Landesregierungen allerdings ab. Auch ein
       verpflichtendes Ende fossiler Heizungen mit der gesetzlich
       festgeschriebenen Klimaneutralität 2045 fand keine Mehrheit.
       
       Union und SPD hatten sich im Februar darauf geeinigt, das als
       Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz zu reformieren. Im neuen
       Gesetz, das „[2][Gebäudemodernisierungsgesetz]“ heißen soll, fällt vor
       allem die Regelung weg, dass neue Heizungen ab Juli 2026 mit mindestens 65
       Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Das hätte in den
       meisten Häusern Gas- und Ölkessel ausgeschlossen.
       
       Stattdessen sollen mit der sogenannten „Bio-Treppe“ nach und nach immer
       höhere Anteile von Gas und Öl aus landwirtschaftlicher Erzeugung
       beigemischt werden – ab 2029 allerdings nur 10 Prozent, ab 2040 immer noch
       nur 60 Prozent. Kritik an der Reform äußerten neben Umweltverbänden
       [3][auch Stadtwerke und Energiekonzerne].
       
       Die Hamburger Wohnsenatorin Karen Pein (SPD) sagte im Bundesrat, sie würde
       „ein großes Fragezeichen anstellen“, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz
       wie von der Immobilienwirtschaft gewünscht Innovationssicherheit bietet.
       
       Der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) warnte, die
       Reform dürfe mit Verweis auf die gestiegenen Öl- und Gaskosten infolge des
       israelisch-US-amerikanischen Angriffs auf Iran „diejenigen, die die Zeichen
       der Zeit erkannt haben“ und sich für eine Wärmepumpe entschieden haben,
       nicht verunsichern. Die Wärmewende sei der „Schutzschild gegen die Kosten
       fossiler Energie“.
       
       Meyer kritisierte vor allem die Bio-Treppe als „Kostenfalle“, da die
       Agrar-Brennstoffe ein „knappes Gut“ seien, das zum Beispiel auch in
       Industrie und Schifffahrt gebraucht werde. Das Potenzial für Biomethan aus
       Deutschland sei beschränkt, „wenn wir nicht wieder in Importabhängigkeiten
       geraten wollen“, sagte Meyer.
       
       ## Bundesrat will, dass Länder Heizungen verbieten können
       
       Der Bundesrat empfahl der Bundesregierung deshalb,
       Heizungskäufer*innen zur Beratung zu verpflichten. Darin soll es um
       die zukünftigen Preisrisiken von Agrar-Brennstoffen, anstehende
       CO₂-Preissteigerungen sowie die regionale Entwicklung der
       Gasnetz-Infrastruktur gehen.
       
       Die Länderkammer sprach sich außerdem dafür aus, den Landesregierungen mehr
       Spielraum zu geben, um selbst bestimmte Heizungsarten verbieten zu können.
       Die Hamburger Wohnsenatorin Pein verwies auf den Volksentscheid, der die
       Hansestadt zu Klimaneutralität 2040 verpflichtet. Deshalb „kann es darum
       gehen, dass keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen“, sagte sie.
       
       Eine Tücke des Gesetzes ließ der Bundesrat unangetastet: Die Mehrkosten von
       Agrar-Brennstoffen müssen Vermieter*innen zwar zur Hälfte tragen, wenn
       sie sich für eine fossile Heizung entscheiden. Diese Aufteilung gilt aber
       nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent – wenn ab 2040 der Anteil also 60
       Prozent beträgt, müssen diesen Anstieg allein die Mieter*innen tragen.
       Einen entsprechenden Antrag, die Mehrkosten ohne Obergrenze hälftig
       aufzuteilen, lehnte der Bundesrat ab. Die Regelung soll lediglich 2030
       statt 2036 überprüft werden.
       
       „Die Wärmepumpe wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung
       sein“, verteidigte Stefan Rouenhoff (CDU), parlamentarischer Staatssekretär
       im Bundeswirtschaftsministerium, den Reformvorschlag seiner Regierung. „Der
       Markt regelt hier, wir geben den Bürgerinnen und Bürgern die
       Entscheidungsfreiheit zurück.“ Diese Freiheit hätten die Bürger*innen
       eingefordert.
       
       Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun ans Wirtschaftsministerium. Das
       Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann die Reform
       deshalb nicht verhindern, sondern höchstens verzögern.
       
       12 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/292-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
   DIR [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf
   DIR [3] /Kabinett-beschliesst-neue-Heizungsregeln/!6178931
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jonas Waack
       
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