# taz.de -- Trotz Kritik in Ausschüssen: Bundesrat billigt neues Heizungsgesetz weitgehend
> Das neue Heizungsgesetz der Bundesregierung geht in etwa klar, sagen die
> Landesregierungen. In Ausschüssen hatten sie noch andere Töne
> angeschlagen.
IMG Bild: Wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung sein: Die Wärmepumpe
Der Bundesrat hat die Reform des Heizungsgesetzes der Bundesregierung
weitgehend gebilligt, obwohl aus dem Umwelt-, dem Wohn- und dem
Wirtschaftsausschuss der Länderkammer [1][heftige Kritik] kam. Umwelt- und
Wirtschaftsausschuss monierten zum Beispiel, dass die Gesetzesnovelle die
„gerade in Schwung kommende Wärmewende“ verlangsame und „damit unnötig die
Abhängigkeit von fossilen Energieimporten“ verlängere. Eine entsprechende
Formulierung lehnten die Landesregierungen allerdings ab. Auch ein
verpflichtendes Ende fossiler Heizungen mit der gesetzlich
festgeschriebenen Klimaneutralität 2045 fand keine Mehrheit.
Union und SPD hatten sich im Februar darauf geeinigt, das als
Heizungsgesetz bekannte Gebäudeenergiegesetz zu reformieren. Im neuen
Gesetz, das „[2][Gebäudemodernisierungsgesetz]“ heißen soll, fällt vor
allem die Regelung weg, dass neue Heizungen ab Juli 2026 mit mindestens 65
Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Das hätte in den
meisten Häusern Gas- und Ölkessel ausgeschlossen.
Stattdessen sollen mit der sogenannten „Bio-Treppe“ nach und nach immer
höhere Anteile von Gas und Öl aus landwirtschaftlicher Erzeugung
beigemischt werden – ab 2029 allerdings nur 10 Prozent, ab 2040 immer noch
nur 60 Prozent. Kritik an der Reform äußerten neben Umweltverbänden
[3][auch Stadtwerke und Energiekonzerne].
Die Hamburger Wohnsenatorin Karen Pein (SPD) sagte im Bundesrat, sie würde
„ein großes Fragezeichen anstellen“, ob das Gebäudemodernisierungsgesetz
wie von der Immobilienwirtschaft gewünscht Innovationssicherheit bietet.
Der niedersächsische Umweltminister Christian Meyer (Grüne) warnte, die
Reform dürfe mit Verweis auf die gestiegenen Öl- und Gaskosten infolge des
israelisch-US-amerikanischen Angriffs auf Iran „diejenigen, die die Zeichen
der Zeit erkannt haben“ und sich für eine Wärmepumpe entschieden haben,
nicht verunsichern. Die Wärmewende sei der „Schutzschild gegen die Kosten
fossiler Energie“.
Meyer kritisierte vor allem die Bio-Treppe als „Kostenfalle“, da die
Agrar-Brennstoffe ein „knappes Gut“ seien, das zum Beispiel auch in
Industrie und Schifffahrt gebraucht werde. Das Potenzial für Biomethan aus
Deutschland sei beschränkt, „wenn wir nicht wieder in Importabhängigkeiten
geraten wollen“, sagte Meyer.
## Bundesrat will, dass Länder Heizungen verbieten können
Der Bundesrat empfahl der Bundesregierung deshalb,
Heizungskäufer*innen zur Beratung zu verpflichten. Darin soll es um
die zukünftigen Preisrisiken von Agrar-Brennstoffen, anstehende
CO₂-Preissteigerungen sowie die regionale Entwicklung der
Gasnetz-Infrastruktur gehen.
Die Länderkammer sprach sich außerdem dafür aus, den Landesregierungen mehr
Spielraum zu geben, um selbst bestimmte Heizungsarten verbieten zu können.
Die Hamburger Wohnsenatorin Pein verwies auf den Volksentscheid, der die
Hansestadt zu Klimaneutralität 2040 verpflichtet. Deshalb „kann es darum
gehen, dass keine Ölheizungen mehr eingebaut werden dürfen“, sagte sie.
Eine Tücke des Gesetzes ließ der Bundesrat unangetastet: Die Mehrkosten von
Agrar-Brennstoffen müssen Vermieter*innen zwar zur Hälfte tragen, wenn
sie sich für eine fossile Heizung entscheiden. Diese Aufteilung gilt aber
nur bis zu einem Anteil von 30 Prozent – wenn ab 2040 der Anteil also 60
Prozent beträgt, müssen diesen Anstieg allein die Mieter*innen tragen.
Einen entsprechenden Antrag, die Mehrkosten ohne Obergrenze hälftig
aufzuteilen, lehnte der Bundesrat ab. Die Regelung soll lediglich 2030
statt 2036 überprüft werden.
„Die Wärmepumpe wird in sehr vielen Fällen künftig die bevorzugte Lösung
sein“, verteidigte Stefan Rouenhoff (CDU), parlamentarischer Staatssekretär
im Bundeswirtschaftsministerium, den Reformvorschlag seiner Regierung. „Der
Markt regelt hier, wir geben den Bürgerinnen und Bürgern die
Entscheidungsfreiheit zurück.“ Diese Freiheit hätten die Bürger*innen
eingefordert.
Die Vorschläge des Bundesrats gehen nun ans Wirtschaftsministerium. Das
Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig, der Bundesrat kann die Reform
deshalb nicht verhindern, sondern höchstens verzögern.
12 Jun 2026
## LINKS
DIR [1] https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2026/0201-0300/292-1-26.pdf?__blob=publicationFile&v=1
DIR [2] https://dserver.bundestag.de/btd/21/062/2106278.pdf
DIR [3] /Kabinett-beschliesst-neue-Heizungsregeln/!6178931
## AUTOREN
DIR Jonas Waack
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