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       # taz.de -- Bundesratsinitiative gegen Femizide: Nordländer für Strafrechtsreform
       
       > Femizide sollen als Straftatbestand präziser verankert werden. Das
       > fordern Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen m Bundesrat.
       
   IMG Bild: Wird der Norden Vorreiter im Kampf gegen Femizide?
       
       epd/taz | Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg und Niedersachsen haben eine
       Initiative in den Bundesrat eingebracht, um geschlechterbezogene Tatmotive
       bei vorsätzlichen Tötungsdelikten präziser im Gesetz zu verankern. Ziel des
       Entschließungsantrags sei es, die Tötung von Frauen aufgrund ihres
       Geschlechts oder wegen patriarchaler Strukturen – also sogenannte Femizide
       – im Strafgesetzbuch unmissverständlich abzubilden, teilte das
       Justizministerium von Mecklenburg-Vorpommern am Freitag mit.
       
       „Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen
       oder selbstbestimmt leben wollten“, erklärte die Justizministerin von
       Mecklenburg-Vorpommern, Jaqueline Bernhardt (Linke), in ihrer Rede vor der
       Länderkammer. Diese Taten seien die extremste Form geschlechterspezifischer
       Gewalt und der Ausdruck von zerstörerischem Besitzdenken sowie
       patriarchalen Herrschafts- und Kontrollansprüchen, sagte Bernhardt.
       
       Allein im Jahr 2024 seien in Deutschland 132 Frauen von ihrem Partner oder
       Ex-Partner getötet worden. Die wissenschaftliche [1][„FemiziDE-Studie“] aus
       dem Jahr 2025 zeige zudem, dass der sogenannte Partnerinnenfemizid die
       häufigste Form in Deutschland ist. Die meisten Taten stünden im direkten
       Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung.
       
       Ein zentrales Problem sei derzeit die uneinheitliche strafrechtliche
       Bewertung durch die Justiz, hieß es. Vergleichbare Fälle werden in der
       Praxis teils als Mord, teils als Totschlag eingestuft. Die bestehenden
       Mordmerkmale reichten oft nicht aus, um geschlechterbezogene Motive
       verlässlich und konsequent zu erfassen.
       
       Die Bundesregierung werde mit dem jetzigen Antrag aufgefordert, bei der
       ohnehin debattierten Reform der Tötungsdelikte sicherzustellen, dass diese
       Motive gesetzlich klar definiert werden. Bernhardt betonte: „Es geht nicht
       um Symbolpolitik. Es geht um Rechtsklarheit.“
       
       Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits im Februar eine
       ähnliche Initiative angekündigt. Sie plädierte dafür, dass Femizide
       [2][künftig generell als Mord bestraft] werden.
       
       Der Bundesrat hat den Antrag zur weiteren Beratung in die Ausschüsse
       verwiesen.
       
       12 Jun 2026
       
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   DIR [1] https://uni-tuebingen.de/universitaet/aktuelles-und-publikationen/pressemitteilungen/newsfullview-pressemitteilungen/article/studie-femizide-in-deutschland-vorgestellt/
   DIR [2] /Verschaerfung-des-Strafrechts-Haertere-Strafen-fuer-Femizide-geplant/!6177824
       
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