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       # taz.de -- EU-Streit um Flugpassagierrechte: Nur kleine Änderungen
       
       > Am Freitag einigten sich die EU-Unterhändler auf neue
       > Verbraucherschutzrechte bei Flugbuchungen. Dabei geht es auch um die
       > Regelungen fürs Handgepäck.
       
   IMG Bild: Fluggesellschaften müssen künftig Informationen zu Entschädigungen geben, damit mehr Passagiere ihren Anspruch geltend machen
       
       afp | Nach jahrelangen Verhandlungen hat die EU sich im [1][Streit um
       Rechte von Flugzeugpassagieren] geeinigt. Die bisher vorgesehenen
       Entschädigungszahlungen bei verspäteten Flügen werden beibehalten, wie ein
       hochrangiger EU-Diplomat am Freitag mitteilte. Übrig blieben demnach am
       Ende nur kleinere Änderungen, etwa die Pflicht für Fluganbieter, Preise
       standardmäßig „inklusive Handgepäck“ anzuzeigen. Bundesverkehrsminister
       Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung.
       
       Die Passagiere können dem hochrangigen EU-Diplomaten zufolge nach wie vor
       entscheiden, ob sie kostenpflichtiges Handgepäck mitbuchen wollen, der
       Preis dafür soll aber transparenter dargestellt werden.
       
       Fluggesellschaften müssen zudem künftig Informationen zu Entschädigungen
       bereitstellen. Die EU will so dafür sorgen, dass mehr Passagiere ihren
       Anspruch geltend machen. Die neue Vorgabe werde Entschädigungen „für alle
       einfacher und effizienter machen“, betonte der deutsche Europaabgeordnete
       Jan-Christoph Oetjen (FDP). Das EU-Parlament habe „erfolgreich
       Flugpassagierrechte verteidigt“, bekräftigte Oetjen.
       
       Fluggesellschaften wird außerdem verboten, Eltern Gebühren dafür zu
       berechnen, dass sie Sitzplätze neben ihren Kindern bekommen. Namensfehler
       auf Tickets können künftig kostenlos korrigiert werden.
       
       ## Mehrheit der EU-Staaten wollte Forderungen der Fluggesellschaften folgen
       
       Bei der Reform aus dem Jahr 2013 geht es um Entschädigungen, die
       Passagieren in der EU ab einer Verspätung von drei Stunden zustehen. Je
       nach Flugstrecke müssen die Fluggesellschaften eine Pauschale von 250, 400
       oder 600 Euro zahlen. Eine Mehrheit der EU-Länder wollte Forderungen der
       Fluggesellschaften folgen und diese Ansprüche herunterschrauben, musste auf
       Druck des Europaparlaments nun aber davon abrücken.
       
       Abgeordnete des Europaparlaments hatten sich zusätzlich für neue [2][Regeln
       beim Handgepäck] eingesetzt. Sie wollten erreichen, dass Passagiere einen
       kleinen Koffer kostenlos mit an Bord nehmen können, konnten sich damit aber
       nicht durchsetzen.
       
       [3][Bundesverkehrsminister Schnieder] erklärte, der Kompromiss schaffe
       „nach Jahren der Verhandlungen endlich die notwendige Rechtsklarheit“. Ziel
       der Bundesregierung sei gewesen, „eine Regelung zu treffen, die eine
       Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den
       wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der
       Luftverkehrswirtschaft herstellt“. Die nun gefundene Einigung greife darauf
       zurück, „was seit Jahren gelebte Praxis sowie Fluggästen und
       Luftverkehrsunternehmen vertraut ist“.
       
       Die Einigung sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das
       Parlament gewünscht hätte“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der
       EVP-Gruppe, Jens Gieseke (CDU). Es handele sich aber um eine „deutliche
       Verbesserung des Status Quo“.
       
       Die Reform muss am Montag noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten
       angenommen werden, dies gilt aber als Formalität. Nach Inkrafttreten der
       neuen Regeln haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, diese
       umzusetzen.
       
       13 Jun 2026
       
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