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       # taz.de -- Sozialversicherungen: It’s the Solidarität, stupid
       
       > Die geplanten Kürzungen bei den Sozialversicherungen würden mehr
       > Altersarmut bedeuten. Dabei gibt es Alternativen – man muss sie nur
       > wollen.
       
   IMG Bild: Schon jetzt stellen die Senior:innen mehr als ein Drittel der „Kund:innen“ von Lebensmitteltafeln, hier ein Standort in Essen
       
       Nach der Abschaffung des Bürgergeldes, durch die die Mindestabsicherung
       wieder auf ein Hartz-IV-ähnliches Niveau verbunden mit scharfen Sanktionen
       abgesenkt wurde, planen CDU, CSU und SPD eine Radikalreform mehrerer
       Sozialversicherungszweige. Und viele Medien applaudieren und fordern
       möglichst radikale Änderungen. Weil die Gesetzliche Krankenversicherung,
       die Soziale Pflegeversicherung und die Gesetzliche Rentenversicherung als
       Kernbestandteil des Bismarck’schen Sozialversicherungsstaates gelten,
       wächst mit den umfassenden Änderungsplänen der Koalition die Gefahr, dass
       dieser schrittweise in einen bloßen Fürsorge-, Almosen- und
       Suppenküchenstaat umgewandelt wird.
       
       Dass Kanzler Friedrich Merz ausgerechnet in einer Rede vor Bankern
       verkündete, dass die gesetzliche Rente „allenfalls noch die
       Basisabsicherung“ für das Alter sein könne, legt die skizzierte
       Entwicklungsrichtung jedenfalls nahe. Moritz Schularick, als Präsident des
       Kieler Instituts für Weltwirtschaft einer der prominentesten deutschen
       Ökonomen, wurde bei „Caren Miosga“ vor einer Woche noch deutlicher, als er
       – ohne bei der anwesenden Arbeits- und Sozialministerin Bärbel Bas auf
       vehementen Widerspruch zu stoßen – konstatierte, dass die gesetzliche Rente
       künftig „eine Art Grundsicherung im Alter“ sein werde.
       
       Damit wäre eine Normalisierung der Altersarmut in Deutschland, das bereits
       eines der niedrigsten Rentenniveaus unter den EU-Staaten aufweist, geradezu
       vorprogrammiert. Schon jetzt stellen die Senior(inn)en mehr als ein Drittel
       der „Kund(inn)en“ von Lebensmitteltafeln, weil die Gesetzliche
       Rentenversicherung nach den früheren Reformen ihre beiden Kernfunktionen
       immer weniger erfüllt: Armutsvermeidung und Lebensstandardsicherung im
       Alter.
       
       Historisch betrachtet ist sowohl [1][mit der Aufweichung des
       Achtstundentages], die im Koalitionsvertrag steht, wie auch mit der
       offenbar geplanten weiteren Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters
       die Rückkehr zum Regelungsstandard unter Kaiser Wilhelm II. verbunden.
       1916, mitten im Ersten Weltkrieg, wurde das Renteneintrittsalter von 70 auf
       65 Jahre herabgesetzt; zwischen 1957 und 1992 betrug es für Frauen sogar
       nur 60 Jahre, ohne dass sie Abschläge in Kauf nehmen mussten. Diskutiert
       wird in der Alterssicherungskommission der Bundesregierung, dass
       sozialversicherungspflichtig Beschäftigte künftig bis zum 70. Lebensjahr
       arbeiten sollen. Das ist aus dem Gremium zu hören, das mehrheitlich mit
       Vertreter(inne)n der Union besetzt ist.
       
       Wenn die Bundesregierung den Ratschlägen dieser Expertenrunde folgt, wird
       es im Alter mehr Armut geben: Geringverdiener, die in anstrengenden Berufen
       arbeiten, müssten vermehrt Abschläge und damit eine reale Rentenkürzung
       hinnehmen.
       
       Kurz nach Beginn der Novemberrevolution 1918 vereinbarten im berühmten
       [2][Stinnes-Legien-Abkommen] Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften
       miteinander, den Achtstundentag ohne „Verdienstschmälerungen“ in allen
       Betrieben der beteiligten Branchen einzuführen, was kurz darauf vom Rat der
       Volksbeauftragten für die gesamte Wirtschaft bestätigt und in der Weimarer
       Republik fortgeführt wurde. Nur die Nazis wichen im Zweiten Weltkrieg davon
       ab, um die deutsche Rüstungsproduktion ankurbeln zu können.
       
       Im umlagefinanzierten Sozialversicherungssystem der Bundesrepublik steigen
       tendenziell die Beiträge, wenn die Bevölkerung altert. Davon müssen
       schließlich mehr Renten, Krankheitskosten und Pflegeleistungen bezahlt
       werden. Da die Sozialversicherungsbeiträge paritätisch von Arbeitgebern und
       Arbeitnehmer(inne)n aufgebracht werden, wird beiden Gruppen im
       demografischen Wandel mehr Solidarität gegenüber Alten, Kranken und
       Pflegebedürftigen abverlangt.
       
       Hier und nicht in der Demografie liegt das Problem: Seit dem Höhenflug des
       Neoliberalismus um die Jahrtausendwende sind die Arbeitgeber hierzulande
       immer weniger bereit, die Hälfte der steigenden Kosten für Alterssicherung,
       Gesundheitsversorgung und Pflege ihrer Beschäftigten zu übernehmen, obwohl
       sich die Beitragssatzsteigerungen trotz der jüngsten Kassandrarufe der
       „Fünf Wirtschaftsweisen“ der Bundesregierung in Grenzen halten.
       
       ## Lieber höhere Beiträge
       
       Was war das für eine Panikreaktion, als der Sachverständigenrat
       prognostizierte, dass der zusammengerechnete Beitragssatz aller
       Sozialversicherungen von momentan 42,3 auf 49,7 Prozent im Jahr 2040
       steigen könnte! Dadurch sehen Unternehmerverbände, Politiker der
       Regierungsparteien und die Meinungsmacher und Meinungsmacherinnen der
       Leitmedien die Existenz des Wirtschaftsstandorts Deutschland akut
       gefährdet, während die Versicherten in Meinungsumfragen aus gutem Grund
       angeben, lieber höhere Beiträge entrichten zu wollen, als gekürzte
       Leistungen und verschärfte Anspruchsvoraussetzungen in Kauf nehmen zu
       müssen.
       
       Außerdem gibt es entgegen der propagierten Notwendigkeit zum „Sparen“ sehr
       wohl Alternativen: Statt die Versichertengemeinschaft durch eine Kürzung
       der Leistungen, eine Verschärfung der Anspruchsvoraussetzungen oder eine
       (Teil-)Privatisierung der Altersvorsorge einseitig zu belasten, wie das bei
       der Riester-Reform, der Anhebung der Lebensarbeitszeit und der Einführung
       des Nachhaltigkeits- ebenso wie des Nachholfaktors in die
       Rentenanpassungsformel der Fall war, könnte man längst nach [3][dem Modell
       einer solidarischen Bürger- oder Erwerbstätigenversicherung finanzkräftige
       Bevölkerungsgruppen (Selbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler,
       Beamte, Abgeordnete und Minister]) in das Sozialversicherungssystem
       einbeziehen.
       
       Man kann deren Beitragsbemessungs- und Versicherungspflichtgrenzen auf-
       oder stark anheben, damit die Solidarität mit materiell
       Schlechtergestellten nicht ausgerechnet dort endet, wo sie problemlos
       eingefordert werden kann. Und man kann auch mehr – beispielsweise durch
       eine stärkere Heranziehung von Hochvermögenden und Spitzenverdienern
       gewonnene – Steuermittel zu seiner Finanzierung bereitstellen. Es liegt an
       den linken Parteien und den Parteien der linken Mitte, diese Alternativen
       klar zu benennen und für sie kämpfen.
       
       15 Jun 2026
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Ausweitung-des-Achtstundentages/!6175552
   DIR [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Stinnes-Legien-Abkommen
   DIR [3] /Die-Buergerversicherung/!734210/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christoph Butterwegge
       
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